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Hab eine kleine spezielle Steuerfrage. Eine chinesische Freundin von mir hat als Agentin einen Bus für eine chinesische Tourgruppe beauftragt. Es handelt sich um einen griechischen Bus mit griechischem Fahrer der die Gruppe durch Europa fährt. In Deutschland wurden sie kontrolliert und vom Fahrer eine Sicherheitsleistung nach § 18 Abs. 12 UStG verlangt.
Wer ist denn dafür jetzt verantwortlich, der chinesische Auftraggeber oder die beauftragte Busfirma aus Griechenland, wer hätte hier eine Genehmigung beantragen und bezahlen müssen?
Nach § 18 Abs. 12 UStG sind grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen bei dem für die Umsatzbesteuerung zuständigen FA anzuzeigen, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungseinzelbesteuerung unterliegen. Durch die Regelung in § 18 Abs. 12 UStG wurde eine gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass sich im Ausland ansässige Unternehmer (§ 13b Abs. 4 UStG), die grenzüberschreitende Personenbeförderungen mit nicht im Inland zugelassenen Kraftomnibussen durchführen, dies vor der erstmaligen Ausführung derartiger auf das Inland entfallender Umsätze (§ 3b Abs. 1 Satz 2 UStG) bei dem für die Umsatzbesteuerung nach § 21 AO zuständigen FA anzuzeigen haben, soweit diese Umsätze nicht der Beförderungseinzelbesteuerung (§ 16 Abs. 5 UStG) unterliegen. Das FA erteilt hierüber eine Bescheinigung, die während jeder Fahrt mitzuführen und auf Verlangen den für die Steueraufsicht zuständigen Zolldienststellen vorzulegen ist. Bei Nichtvorlage der Bescheinigung können diese Zolldienststellen eine Sicherheitsleistung nach den abgabenrechtlichen Vorschriften i.H. der für die einzelne Beförderungsleistung voraussichtlich zu entrichtenden Steuer verlangen. Die entrichtete Sicherheitsleistung ist im Rahmen der Umsatzsteuererklärung für das Kalenderjahr (§ 18 Abs. 3 Satz 1 UStG) auf die zu entrichtende Steuer anzurechnen.
Wer ist denn dafür jetzt verantwortlich, der chinesische Auftraggeber oder die beauftragte Busfirma aus Griechenland, wer hätte hier eine Genehmigung beantragen und bezahlen müssen?