Stornierung eines Flugpaketes durch Airline - Erstattung der Vermittlungsgebühren?

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flexistone

Neues Mitglied
05.04.2018
7
1
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Hallo zusammen,

wir haben für Weihnachten 2020 Flüge Deutschland nach Kapstadt und zurück für 6 Personen in der Business Class über Fluege.de gebucht.

Jetzt musste - vermutlich im Zusammenhang mit Corona - der Flug durch KLM/Kenya Airways storniert/gestrichen werden.
Die Erstattung der Flugkosten steht jetzt natürlich im Raum.

Vor diesem Hintergrund wollte ich mal nachfragen, ob ich das Vermittlungsportal Fluege.de auch darauf hinweisen kann/soll, dass deren Vermittlungsgebühr (immerhin 400 Euro) auch von KLM eingefordert werden kann.
Es gibt dazu ja bereits ein Urteil des EuGH (Urt. v. 12.09.2018, Az. c-601/17).

Vielen Dank!

Schöne Grüße und Corona-freie Zeit...

Flo
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.379
772
Unter TABUM und in BNJ
Vor diesem Hintergrund wollte ich mal nachfragen, ob ich das Vermittlungsportal Fluege.de auch darauf hinweisen kann/soll, dass deren Vermittlungsgebühr (immerhin 400 Euro) auch von KLM eingefordert werden kann.
Es gibt dazu ja bereits ein Urteil des EuGH (Urt. v. 12.09.2018, Az. c-601/17).

Irgendwie verstehe ich Deine Worte bzw. vielleicht auch eher eine Wörter nicht.

Was willst Du denn von wem erreichen?
 

flexistone

Neues Mitglied
05.04.2018
7
1
Sorry, wenn es unklar ausgedrückt war..

Das Fluganbieterportal (Fluege.de) bietet die Rückabwicklung der gebuchten Flüge an und möchte sich in diesem Zusammenhang mit der Airline in Verbindung setzen. Es wird aber darauf hingewiesen, dass man nur die Flugkosten erstatten würde - nicht etwa die Vermittlungsgebühr etc.

Ich habe gelesen, dass entsprechend dem obigen Urteil die Airline auch diese Vermittlungsgebühren zu erstatten habe...
 

flexistone

Neues Mitglied
05.04.2018
7
1
Ok - alles klar.
Inwieweit KLM von der Gebühr wusste, kann ich nicht sagen.
Auf der Rechnung sind zwei Posten aufgeführt.
Flugkosten - Abrechnung über KLM
Servicegebühr - Abrechnung über Fluege.de

Somit schliesse ich daraus, dass leider der von Dir oben geschilderte Fall vorliegt und somit eine Erstattung nicht möglich ist...
 
A

Anonym70281

Guest
Die Servicegebühr würde ich in dem Fall bei KLM einfordern (und im Fall der Fälle einklagen), da dir durch deren Versäumnis ein finanzieller Schaden entsteht (du hast Gebühren bezahlt, ohne dass du eine Leistung erhalten hast).