Strafzettel in Autralien: Zahlen oder nicht?

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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
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irdisch
Das bleibt einem unbenommen. Aber als Gast akzeptiert man die Regeln und geht nicht als Zechpreller. Darunter leiden dann nämlich die Nachfolgenden, die irgendwann alle so behandelt werden, wie der Zechpreller.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Aber als Gast akzeptiert man die Regeln und geht nicht als Zechpreller.

Man muss das nicht so moralisch aufladen. Es gibt materielle Regeln, und es gibt prozessuales und Vollstreckungsrecht. Wenn nach materiellem Recht eine Sanktion verhängt wurde, wird die eben vollstreckt, und wenn nicht, verjährt sie irgendwann. Wenn im konkreten Fall Inlandsvägens Strafe mangels internationaler Vollstreckbarkeit verjähren sollte, ist das halt so - und sauberes Ergebnis aus den involvierten Rechtsordnungen. Ganz emotionslos.
 
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Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
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FRA
Wenn im konkreten Fall Inlandsvägens Strafe mangels internationaler Vollstreckbarkeit verjähren sollte, ist das halt so
Stimmt, dabei sollte man aber auch bedenken, dass manche Verjährungen ausgesetzt oder gehemmt werden können, ob das in diesem Fall zutrifft kann ich nicht sagen.
 

Skyscraperfan

Erfahrenes Mitglied
16.03.2023
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Wenn man sagt "Als Gast akzeptiert man die Regeln", müsste man ja zum Beispiel auch akzeptieren, wenn man als Frau in einem streng muslimischen Staat gegen das Kopftuchverbot verstößt und dann eine Rechnung nach Deutschland geschickt bekommt. Oder wenn man ein Bußgeld bezahlen soll, weil man ein VPN in einem Land benutzt hat, wo das nicht erlaubt ist. Oder weil man ein Gebäude photographiert hat, das man nicht photographieren durfte, obwohl da kein Schild vor der Tür stand. Oder wegen des Mohnbrötchens, das man kurz vor seiner Reise nach Dubai gegessen hat.

Schlimm finde ich, wenn Deutschland exzessiv hohe Bußgelder für ein anderes Land eintreibt. Zum Beispiel für die Schweiz oder Italien. Es sollte bei uns die einfache Regel gelten, dass Deutschland Bußgelder höchstens bis zu einer Höhe eintritt, in der sie auch in Deutschland angefallen wären. Wo ist da die Grenze? 5000 Euro für Parken auf dem Frauenparkplatz? Kompliziert könnte es in Finnland werden, wo sich Bußgelder nach dem Einkommen des Verkehrssünders rechnen.

Solche bilateralen Verträge zum Eintreiben von Bußgeldern könnte es zukünftig leider auch zwischen anderen Staaten geben, denn beide Staaten profitieren davon. Dann könnte es sein, dass das australische Bußgeld zum Beispiel im UK eingetrieben wird, das ein sehr enger Verbündeter von Australien ist.

PS: Warum sagt mir die Rechtschreibkontrolle von Windows, es hieße "Mahnbrötchen" statt "Mohnbrötchen"?
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
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Man muss das nicht so moralisch aufladen. Es gibt materielle Regeln, und es gibt prozessuales und Vollstreckungsrecht. Wenn nach materiellem Recht eine Sanktion verhängt wurde, wird die eben vollstreckt, und wenn nicht, verjährt sie irgendwann. Wenn im konkreten Fall Inlandsvägens Strafe mangels internationaler Vollstreckbarkeit verjähren sollte, ist das halt so - und sauberes Ergebnis aus den involvierten Rechtsordnungen. Ganz emotionslos.
Absolut, schöne Reine Rechtslehre.

Luftikus ist wenn überhaupt Naturrechtler.
 

f0zzyNUE

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
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Ich hole diesen uralten Thread mal hoch, weil ich gerade ein ähnliches Problem habe.

Ende Dezember habe ich in Canberra des australische Parlament besucht. Rund um das Gebäude ist es sehr bewaldet und es gibt einige Parkflächen. Da ich auf den eigentlichen Parkflächen keinen Platz mehr fand, habe ich zusammen mit anderen den Parkplatz "verlängert" und auf einer leicht geschotterten Fläche hinter den eigentlichen Parking Bays geparkt. So weit, so schlecht. Als ich nach zwei Stunden zurückkam, fand ich keinen Strafzettel oder ähnliches vor, obwohl ich durchaus ein nicht ganz angenehmes Gefühl hatte.

Kurz nach der Rückgabe des Mietwagens fiel mir zurück in Deutschland auf, dass mir von ACE Car Rental 55 AUD für "Infringements Admin Fee" berechnet wurden. Da ich erstmal nichts gehört hatte, tat ich auch nichts - fragte dann aber Ende Januar mal bei ACE nach. Montagmorgen schicken sie mir dann eine Rechnung über die Admin Fee, aus der ich auch die "Infingement Number" herauslesen konnte und ebenfalls, dass ACT Parking dafür verantwortlich ist. Die "eigentliche Fine" habe ich bisher noch nicht erhalten; soll mir aber von der Behörde zugestellt werden.

Und nun kommts: Bei "Access Canberra" kann man seine "Infringement No." zur Zahlung der Strafe eingeben. Ich fiel fast aus allen Wolken, denn da wurden mir plötzlich 1.390 AUD Penalty Fee angezeigt, allerdings geht nirgends hervor, was genau das Vergehen war. Aufgrund der Angabe von Datum/Uhrzeit in dem Schreiben von ACE muss es aber definitiv das Parken an besagter Stelle gewesen sein.

Mir kommt sowas total hoch vor. Hat jemand sowas schon einmal in Australien erlebt? Könnte es eventuell ein Fehler sein? Bis ich persönlich die "Fine" zugestellt bekomme, möchte ich eigentlich nichts groß machen und zahlen möchte ich so einen hohen Betrag eigentlich auch nicht. In zwei Monaten möchte ich allerdings wieder hinreisen, wenn auch in einen anderen Bundesstaat. Die eigentliche "Infringement Notice" kann man leider nirgendwo abrufen. Auch Fotos kann man nicht direkt anfordern.
An australischen Feiertagen werden die Verkehrsstrafen verdoppelt.

Hier ein Dokument bzgl. Parkverstössen im ACT - https://www.accesscanberra.act.gov....5/2238134/ACT-Parking-Infringements-Guide.pdf

Hier könntest du die Details zu dem Parkvergehen anschauen, wenn du das Nummernschild noch weisst. https://nca.genexims.com.au/LoginReference

Und hier findest du die Strafen für alle möglichen Verkehrsvergehen - https://www.legislation.act.gov.au/View/sl/2005-11/current/html/2005-11.html
 
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Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
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An australischen Feiertagen werden die Verkehrsstrafen verdoppelt.

Hier ein Dokument bzgl. Parkverstössen im ACT - https://www.accesscanberra.act.gov....5/2238134/ACT-Parking-Infringements-Guide.pdf

Hier könntest du die Details zu dem Parkvergehen anschauen, wenn du das Nummernschild noch weisst. https://nca.genexims.com.au/LoginReference

Und hier findest du die Strafen für alle möglichen Verkehrsvergehen - https://www.legislation.act.gov.au/View/sl/2005-11/current/html/2005-11.html
Danke für den ersten Link. Das bestätigt mal wieder, dass die Höhe der Strafe unrealistisch für das Vergehen ist. Wie gesagt, zum "Tatzeitpunkt" laut ACE war ich zur Besichtigung im Parlament.

Bei NCA das Nummerschild und die Infringement-Nummer eingeben funktioniert nicht, weil das eine andere Behörde ist. Alles etwas verwirrend.
 
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MüBa

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20.01.2020
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Wenn man was ausgefressen hat, sollte man einfach dazu stehen. Strafen bezahlen gehört dazu.

Da hast du sicher recht,

allerdings hätte ich mit diesem, nicht nachvollziehbaren Strafzettel/Summen auch meine Probleme, und würde ihn ungern bezahlen.

es geht ja nicht um ein Ticket über AUD 200 plus ggf noch Gebühren vom Vermieter.
Das wäre ja realistisch & nachvollziehbar und wäre wahrscheinlich einfach bezahlt worden.

Bei ner Summe >1‘000 Geldeinheiten hätte ich aber auch gerne ne vernünftige Aufschlüsselung der Einzelpositionen und kann somit die Überlegungen von @Inlandsvägen durchaus nachvollziehen.
Warum sollte ich z.B die Mahngebühren o.ä. bezahlen, wenn der Vermieter mir das Ticket erst Wochen später zustellt?


Kann aber leider außer meinem Senf und meinem Verständnis für die Situation auch nichts weiter zur Klärung beitragen
 

Frank N. Stein

Erfahrenes Mitglied
04.04.2020
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der Ewigkeit
Wenn man diesen doch so ans Herz & Gemüt gehenden Faden liest,
bewahrheitet sich wiedermal der aussagekräftige Satz:
"Hüte dich vor Sturm und Wind und Deutschen, die im Ausland sind!"