Streik: Rücktritt nur von einer Teilstrecke?

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paranoid68

Reguläres Mitglied
21.10.2022
37
7
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Guten Abend,

wir haben in den nächsten Wochen einen Flug FRA-IAH-SJO mit LH und verfolgen dementsprechend aufmerksam die Neuigkeiten von der Streikfront.

Im Ernstfall würden wir wohl von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und haben wir uns bereits alternative Verbindungen mit Iberia (über MAD) sowie Delta (über ATL) zurecht gelegt.

Sämtliche Flüge hin wie zurück sind unter einer Buchungsnunmer erfolgt Meine Fragen daher hierzu:

- Ist ein Rücktritt in Falle eines Flugausfalls bei Streik auch nur von den Teilstrecken FRA-IAH und IAH-SJO möglich oder müsste man von der gesamten Buchung (Hin- und Rückflug) zurücktreten?

- Bekäme man Probleme, von dem Flug IAH-SJO zurückzutreten, da dieser ja unabhängig vom Streik in Deutschland stattfindet?

- Könnte man auch nur von Leg 1 (FRA-IAH) zurücktreten, falls man eine Alternative nach Houston finden würde?


Vielen Dank für eure Hilfe!
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.813
6.635
Paralleluniversum
Was meinst Du mit „zurücktreten“?
Du kannst selbstverständlich jederzeit gemäß Deinen Tarifbedingungen stornieren.
Eine Teilstrecke auslassen mittendrin führt idR erstmal zum Storno des Restes, das kann unangenehm und aufwändig werden.

FALLS zB FRA-IAH aufgrund von irgendwas seitens LH storniert werden, stehen Dir Umbuchungsmöglichkeiten zur Verfügung gemäß aktuellem Recht.

Was ist denn genau Dein Plan Bzw. Das Ziel hinter Deiner Frage?
Welches „Rücktrittsrecht“ meinst Du?
 
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denkigroove

Erfahrenes Mitglied
01.02.2010
7.789
7.729
SNA
Du hättest doch einfach in deinem Faden zur Reise weitermachen können :yes:
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.813
6.635
Paralleluniversum
Du hättest doch einfach in deinem Faden zur Reise weitermachen können :yes:
DAS wäre viel zu einfach……
 

paranoid68

Reguläres Mitglied
21.10.2022
37
7
Was meinst Du mit „zurücktreten“?
Du kannst selbstverständlich jederzeit gemäß Deinen Tarifbedingungen stornieren.
Eine Teilstrecke auslassen mittendrin führt idR erstmal zum Storno des Restes, das kann unangenehm und aufwändig werden.

FALLS zB FRA-IAH aufgrund von irgendwas seitens LH storniert werden, stehen Dir Umbuchungsmöglichkeiten zur Verfügung gemäß aktuellem Recht.

Was ist denn genau Dein Plan Bzw. Das Ziel hinter Deiner Frage?
Welches „Rücktrittsrecht“ meinst Du?

Rücktritt bei Streik, vollständige Rückerstattung innerhalb 7 Tagen durch die Airline zzgl. Ausgleichsleistungen - unabhängig von jeglichen Tarifbedingungen. Ich will am geplanten Tag am Ziel ankommen und nicht auf einen Flug drei Tage später umgebucht werden.

Exakt das ist ja die Frage, ob auch der Rücktritt im Streikfall eine Stornierung des kompletten Rests zur Folge hätte.

Du hättest doch einfach in deinem Faden zur Reise weitermachen können :yes:

Off-topic?! Ist ja eher ein ganz allgemeines rechtliches Anliegen.
 
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hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.813
6.635
Paralleluniversum
Rücktritt bei Streik, vollständige Rückerstattung innerhalb 7 Tagen durch die Airline zzgl. Ausgleichsleistungen - unabhängig von jeglichen Tarifbedingungen. Ich will am geplanten Tag am Ziel ankommen und nicht auf einen Flug drei Tage später umgebucht werden.

Exakt das ist ja die Frage, ob auch der Rücktritt im Streikfall eine Stornierung des kompletten Rests zur Folge hätte.
Ich bin noch immer verwirrt und klinke mich hier aus.

Wenn Du stornierst, stornierst Du. Dann stornierst Du ja alles und somit ist der Rest auch storniert. Insbesondere bei der von Dir angesprochenen „vollständigen Rückerstattung“ ist ja danach von Deinem Ticket nichts mehr übrig. Du kannst doch nicht „vollständig“ stornieren und dennoch das Ticket abfliegen. Also, das übersteigt meine Vorstellungskraft.

Wenn FRA-IAH ausfällt, buchst Du um bzw. lässt Dich umbuchen, um zeitnah nach IAH oder SJO zu kommen. Dann bleibt Dein Ticket intakt und Du stornierst nicht.
 
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paranoid68

Reguläres Mitglied
21.10.2022
37
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Es hätte ja durchaus sein können, dass der Rückflug aufgrund irgendeiner Möglichkeit zur Teilstornierung o.ä. im Streikfall bestehen bleiben kann - beispielsweise aufgrund irgendwelcher Kulanzregelungen o.ä.. Schließlich hat die Airline ja am Ende auch etwas davon, wenn sie nur 50% des Ticketpreises zurückerstatten muss.
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.494
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Im Ernstfall würden wir wohl von unserem Rücktrittsrecht Gebrauch machen und haben wir uns bereits alternative Verbindungen mit Iberia (über MAD) sowie Delta (über ATL) zurecht gelegt.
Was für einen Tarif hast Du denn gebucht? Je nach Ticket kann oder kann man nicht stornieren, bekommt ggf. nur einen Teil des Ticketpreises oder fast gar nichts wieder.

- Ist ein Rücktritt in Falle eines Flugausfalls bei Streik auch nur von den Teilstrecken FRA-IAH und IAH-SJO möglich oder müsste man von der gesamten Buchung (Hin- und Rückflug) zurücktreten?
Teilstrecken stornieren wird kaum eine Fluggesellschaft mitmachen und ich wüsste nicht, welcher Tarif das erlaubt. Entweder Storno, bei ggf. Einbehalt eines Teils des Ticketpreises oder eben nicht.

- Bekäme man Probleme, von dem Flug IAH-SJO zurückzutreten, da dieser ja unabhängig vom Streik in Deutschland stattfindet?
- Könnte man auch nur von Leg 1 (FRA-IAH) zurücktreten, falls man eine Alternative nach Houston finden würde?
Abenteuerliche Vorstellungen hast Du ja. Es gibt im groben zwei Möglichkeiten: Jetzt stornieren und selbst Alternative neu buchen (teuer!) oder abwarten und dann gucken, was die LH so anstellt. *Im Prinzip* müssen sie Dich umbuchen, im Prinzip auch auf andere Gesellschaften, in der Praxis werden sie sich mit Händen und Füßen wehren. Es läuft letztlich dann so ab, dass Du "kurz vor knapp" von der LH informiert wirst, dann selbst buchst und das Geld mit einem Anwalt wiederholst. Leider.

Letztlich hängt es davon ab, wie wichtig Dir die Reise ist und was passiert, wenn Du nicht fliegst. Ist es Dir das Geld wert jetzt neu zu buchen? Ich würde in den meisten Fällen auf "Abwarten und mal gucken wie sich die Situation entwickelt" tendieren.
 

paranoid68

Reguläres Mitglied
21.10.2022
37
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Abenteuerliche Vorstellungen hast Du ja. Es gibt im groben zwei Möglichkeiten: Jetzt stornieren und selbst Alternative neu buchen (teuer!) oder abwarten und dann gucken, was die LH so anstellt. *Im Prinzip* müssen sie Dich umbuchen, im Prinzip auch auf andere Gesellschaften, in der Praxis werden sie sich mit Händen und Füßen wehren. Es läuft letztlich dann so ab, dass Du "kurz vor knapp" von der LH informiert wirst, dann selbst buchst und das Geld mit einem Anwalt wiederholst. Leider.
Zunächst einmal herzlichen Dank für die erste konstruktive Antwort in diesem Gesprächsverlauf!

Da hier scheinbar Unklarheit herrscht: es geht uns lediglich um den Fall "Flug annulliert und dann..."!

Aktuell halten wir natürlich die Füße still und hoffen, dass wir einfach ganz normal fliegen können. Dennoch ist es in der gegenwärtigen Gemengelage ja nicht gänzlich unwahrscheinlich, dass es zu Interferenzen kommen könnte.

Und dass man in einem solchen Fall wahrscheinlich nicht auf LH zählen kann, ist mir durchaus bewusst. Daher wüsste ich ganz gerne vorab, was realisierbar wäre.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Sagen wir es mal so:
Wenn Du einen annullierten Flug nicht antrittst, dann hat Lufthansa nicht das Recht, das ganze Ticket zu stornieren,
 

paranoid68

Reguläres Mitglied
21.10.2022
37
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Sagen wir es mal so:
Wenn Du einen annullierten Flug nicht antrittst, dann hat Lufthansa nicht das Recht, das ganze Ticket zu stornieren,
Aha, das klingt natürlich auch anders. Exakt dies wäre ja auch eine interessante Frage: muss man das Angebot einer Umbuchung annehmen oder kann man die Hinflug-Legs annulliert lassen (bzw. den ersten Teil des Hinflug, Teil 2 hat sich ja dann damit auch erledigt) und dann dafür eine Erstattung verlangen?

Würde dies halt gerne vorab klären, um nicht nachher in SJO zu stehen und es heißt, dass Ticket sei verfallen. Hatte bei LH bislang auch noch nie den Fall, d.h. ich habe keine Ahnung, welche Auswahlmöglichkeiten dann auf lh.com existieren würden. Und die Hotline...naja...!
 

i_miss_flying

Erfahrenes Mitglied
10.02.2021
1.344
3.430
Rücktritt bei Streik, vollständige Rückerstattung innerhalb 7 Tagen durch die Airline zzgl. Ausgleichsleistungen -[...]
Ich muss einmal nachfragen, weil ich es tatsächlich nicht weiß und es noch nie in Anspruch genommen habe, obwohl es in den letzten Monaten mehrmals die Situation gab:

Ich habe FRA-XXX-FRA gebucht, und der Flug FRA-XXX ist gestrichen aufgrund von Streik. LH bucht mich auf einen Tag später um, sodass ich 24 Stunden Verspätung hätte. Meinen Termin würde ich verpassen, also lasse ich mir das (fullflex, falls das relevant ist) Ticket erstatten.

Hätte ich in diesem Fall trotzdem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gehabt? Bisher dachte ich immer, das würde (wenn überhaupt) nur "ziehen", wenn ich den späteren Flug tatsächlich fliege?

Sorry für das OT, aber es passte hier gerade und wäre für mich wirklich interessant zu wissen, weil mehrmals passiert, teilweise auch mit ganzer Familie.....
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.185
Beispiel:
FRA-IAH op by LH -> cancelled
IAH-SJO op by UA -> operating

Du hast nun die Wahl zwischen den drei Optionen:
1) Zeitnahe Ersatzbeförderung FRA-SJO
2) Ersatzbeförderung in der Zukunft FRA-SJO
3) Vollständige Erstattung FRA-SJO (+ SJO-FRA)
4) Du kannst auch nur eine Teilerstattung FRA-IAH verlangen, und IAH-SJO (+ SJO-FRA) muss weiter als Ticket erhalten bleiben. So lese ich Artikel 8 1a.

Am besten besprichst Du dann mit dem LH Service Center, welche Option Du möchtest.
LH kann Dich rechtlich nicht zwingen, eine bestimmte Ersatzverbindung zu nehmen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hätte ich in diesem Fall trotzdem Anspruch auf eine Ausgleichszahlung gehabt? Bisher dachte ich immer, das würde (wenn überhaupt) nur "ziehen", wenn ich den späteren Flug tatsächlich fliege?
Ersatzverbindung/Erstattung regelt Artikel 8.
Ausgleichsleistung regelt Artikel 7.

Ausgleichsleistung muss auch dann geleistet werden, wenn Du nach Artikel 8 eine vollständige Erstattung einforderst. Bei außergewöhnlichen/unvermeidbaren Umständen muss die Ausgleichsleistung nicht gezahlt werden.
Die Airline kann diese Ausgleichsleistung ggf. um 50% reduzieren, wenn eine zeitnahe Ersatzbeförderung angeboten wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:

paranoid68

Reguläres Mitglied
21.10.2022
37
7
4) Du kannst auch nur eine Teilerstattung FRA-IAH verlangen, und IAH-SJO (+ SJO-FRA) muss weiter als Ticket erhalten bleiben. So lese ich Artikel 8 1a.

In der Tat spricht die Verordnung ja explizit von "Reiseabschnitten". Sofern sich die Formulierung

"[...] wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist [...]"

im Kontext des Wortlautes des Artikels

"[...] zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist [...]"

auch auf die "nicht zurückgelegten Reiseabschnitte" bezieht, müsste dies ja prinzipiell auch auf IAH-SJO anwendbar sein?! Vielleicht lesen hier ja Juristen mit...!

Auf jeden Fall vielen Dank, @doc7austin2 ! Erfahrungemäß ist es hier ja nicht selten so, dass man die Beiträge derjenigen, die hier direkt zu Beginn ihr vermeintliches "Wissen" mit größter Überheblichkeit abladen, am Ende "in die Tonne kloppen" kann.