Stromanbieter, Wechsel und Probleme

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bytegetter

Aktives Mitglied
11.01.2021
111
40
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Da der Vertragspartner seinen Vertrag gebrochen hat soll er doch gucken wie er klar kommt. U.u. wird die Insolvenz auch mangels Masse abgelehnt, dann hat sich das ganz erledigt.

Die Bude hält sich nicht an den Vertrag und ich soll dafür zahlen? Am Arsch die Räuber, sagt man in NRW dazu. Sollen doch klagen, dann sind sie beschäftigt.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Tatsächlich? Wenn zum 31.12. die Schlußrechnung erstellt wird, dann ist der TO mit 2 Abschlägen im Rückstand. Die Schlußrechnung ist dann incl. Bonus, sagen wir, bei Null. Dann will der IV dennoch die beiden Abschläge haben und sie vermutlich nie wieder rausrücken? Und Aufrechnung ist auch nicht möglich?
Da das Inso-Recht viele Absurditäten enthält, würde mich das auch nicht wundern, aber wundern tut es mich doch. :confused:

Nee, das hatte ich so nicht gesagt - oder zumindest so nicht gemeint.

Wenn der Laden NACH der Schlußabrechnung in die Insolvenz geht und das Konto bei Null ist, dann ist alles okay. Denn dann wurde der Bonus in der Schlussabrechnung eingepreist und alles ist erledigt. Dann hat ja der Lieferant vor seiner Insolvenzanmeldung die Aufrechnung/Abrechnung gemacht und alles ist soweit gut.

Die Aufrechnung ist aber nicht möglich, wenn es eine Inso-Anmeldung VOR der Schlußabrechnung gibt. Dann will der IV den Kontoausgleich OHNE Einberechnung des (erst in der Zukunft fälligen) Bonus vom Schuldner da die Forderungen aus Stromlieferungen vor dem Stichtag angefallen sind, die Auszahlung bzw. Verrechnung des Bonus aber erst NACH dem Stichtag fällig ist.
 
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kingair9

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18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Da der Vertragspartner seinen Vertrag gebrochen hat soll er doch gucken wie er klar kommt. U.u. wird die Insolvenz auch mangels Masse abgelehnt, dann hat sich das ganz erledigt.

Die Bude hält sich nicht an den Vertrag und ich soll dafür zahlen? Am Arsch die Räuber, sagt man in NRW dazu. Sollen doch klagen, dann sind sie beschäftigt.

So einfach ist das nicht, da muß man schon genauer hinsehen.

Der Energieversorger hat grundsätzlich durchaus das Recht, sich die Verbräuche anzusehen und auf Dich zuzukommen, wenn der aktuelle Verbrauch deutlich (Definition kann nur ein Fachmann geben) deutlich über dem angenommenen und dem Abschlag zu Grunde liegenden Verbrauch liegt.

Wenn jemand (ich vermeide das "Du", weil folgendes allgemein gemeint ist und sich nicht direkt auf Dich bezieht) also einen Vertrag abgeschlossen hat mit z.B. 4.000 KWh/Jahr und liegt schon nach 8 Monaten bei diesen 4.000 KWh, dann ist die Aufforderung zur Erhöhung des Abschlages gängig und in Ordnung. Steht sowohl irgendwo im Gesetz als auch in den üblichen AGB der Versorger. Und wenn Du einer objektiv gerechtfertigten (!) Forderung nach Abschlagerhöhung nicht zustimmst, dann kann der Versorger ggf. sogar ein Sonderkündigungsrecht haben. Das allein ist noch kein Vertragsbruch.

Wichtig hierbei ist eben, sich eine etwaige Rechtfertigung für eine Abschlagserhöhung anzusehen.

In Deinem Fall bist Du ja bereits auch ohne Bonuseinrechnung bei der vollständigen Bezahlung der realistisch und objektiv zu erwartenden Lieferungen zum Jahresende angekommen. Von daher kann die Erhöhung des Abschlages hier imho nicht gerechtfertigt werden.

Was Du aber NICHT tun darfst ist die Zahlungen einzustellen - auch wenn Du damit Gefahr läufst, ein Guthaben beim Versorger aufzubauen. Denn die Zahlungen sind Vertragsbestandteil.

Was Du aber durchaus tun kannst: Den Versorger aktiv mit einer Zwischenablesung versorgen und dann eine Senkung der letzten Abschläge einfordern - um damit das auflaufende Guthaben beim Versorger so klein wie möglich zu halten.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.181
857
Die Aufrechnung ist aber nicht möglich, wenn es eine Inso-Anmeldung VOR der Schlußabrechnung gibt. Dann will der IV den Kontoausgleich OHNE Einberechnung des (erst in der Zukunft fälligen) Bonus vom Schuldner da die Forderungen aus Stromlieferungen vor dem Stichtag angefallen sind, die Auszahlung bzw. Verrechnung des Bonus aber erst NACH dem Stichtag fällig ist.
Aber der IV muß dann zum 31.12. immer noch eine Schlußabrechnung erstellen, die bei Null endet (incl. Bonus, den er in der Abrechnung auch nach Inso nicht verweigern kann). Ob er dann die fehlenden Abschläge noch fordern kann, obwohl damit keine Leistung mehr verbunden ist? Wie gesagt, möglich ist alles.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.734
2.272
Fuxx hat mir eben geschrieben (wieder ausgeschmückt mit viel Blabla):

Ab dem 26.11.2021 verändert sich Ihr Arbeitspreis von 27,70 Cent pro Kilowattstunde auf 54 Cent pro Kilowattstunde.
Es steht Ihnen aufgrund der Änderungen das Recht zur Sonderkündigung zu, solange die Änderungen noch nicht in Kraft getreten sind.

Ich werde jetzt antworten:

in Ihre Nachricht hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Arbeitspreis, den ich bezahle, kann sich zum 26.11.2021 nicht ändern, da wir eine Preisgarantie bis zum 30.06.2022 vereinbart haben. Dies bedeutet, dass Fuxx-Die Sparenergie während der Gültigkeit der Preisgarantie - mit Ausnahme hoheitlich festgelegter Preisbestandteile (insbes. gemäß EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV) - keine Preiserhöhungen vornehmen wird. Änderungen können also frühestens zum 01.07.2022 in Kraft treten, weswegen ich aktuell auch kein Sonderkündigungsrecht besitze. Falls sie den Arbeitspreis zum 01.07.2022 anheben möchten, dürfen Sie mich zu gegebener Zeit gerne noch einmal kontaktieren.
 

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Übrigens habe ich gestern mal aus Langeweile bei Verivox durch die zur Zeit angebotenen Tarife gezappt. Gibt immer noch Anbieter die für 27,xx Cent mit zweijähriger Preisgarantie anbieten.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
2.719
4.988
Ich bin jetzt bei einem Anbieter, der das Privatkundengeschäft eines Konkurrenten übernommen hat, der sich auf Großkunden konzentrieren will.

und der bucht jetzt seit drei Monaten überhaupt keine Abschläge mehr ab😂
 

WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.181
857
Übrigens habe ich gestern mal aus Langeweile bei Verivox durch die zur Zeit angebotenen Tarife gezappt. Gibt immer noch Anbieter die für 27,xx Cent mit zweijähriger Preisgarantie anbieten.
Ich schaute gestern dort nach Gas. Das Angebot ist schon sehr stark ausgedünnt. Auch das Vergleichsdropdown enthält deutlich weniger Werte. Eine Reihe Gasanbieter bietet gar kein Gas mehr an, auch nicht auf den Homepages. Die Lage scheint schon wirklich dramatisch. Viele Stadtwerke sind noch dabei. Wenn die mal nicht auf die Nase fallen.
Ich konnte kurz vor dem Sturm zum 1.11. noch zu Eon wechseln. Der Preis wäre jetzt doppelt so hoch.
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
764
Unter TABUM und in BNJ
Aber der IV muß dann zum 31.12. immer noch eine Schlußabrechnung erstellen, die bei Null endet (incl. Bonus, den er in der Abrechnung auch nach Inso nicht verweigern kann). Ob er dann die fehlenden Abschläge noch fordern kann, obwohl damit keine Leistung mehr verbunden ist? Wie gesagt, möglich ist alles.
Einige Deiner Aussagen zum Thema "Inso-Ablauf" (z.B. Rückbuchungen nach Insolvenz etc) sind mir etwas zu kreativ. Auch diesem posting hier kann ich nicht folgen, sorry.
 

Bilbo

Erfahrenes Mitglied
28.10.2009
3.333
68
PAD/HAJ/KSF
Ich bin dieses Jahr das erste Mal seit Jahren zu dem Schluß gekommen , das es günstiger ist bei dem Stromanbieter zu bleiben bei dem ich gerade bin. Normalerweise wechsle ich aufgrund der Bonusse jedes Jahr. Aber der Arbeitspreis ist nur moderat gestiegen und mit meinem eher geringen Verbrauch von knapp über 2000 kWh hält sich die Mehrbelastung in Grenzen. Wenn es überhaupt eine ist.
 
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pumpuixxl

Erfahrenes Mitglied
28.07.2010
3.427
71
Fuxx hat mir eben geschrieben (wieder ausgeschmückt mit viel Blabla):

Ab dem 26.11.2021 verändert sich Ihr Arbeitspreis von 27,70 Cent pro Kilowattstunde auf 54 Cent pro Kilowattstunde.
Es steht Ihnen aufgrund der Änderungen das Recht zur Sonderkündigung zu, solange die Änderungen noch nicht in Kraft getreten sind.

Ich werde jetzt antworten:

in Ihre Nachricht hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Arbeitspreis, den ich bezahle, kann sich zum 26.11.2021 nicht ändern, da wir eine Preisgarantie bis zum 30.06.2022 vereinbart haben. Dies bedeutet, dass Fuxx-Die Sparenergie während der Gültigkeit der Preisgarantie - mit Ausnahme hoheitlich festgelegter Preisbestandteile (insbes. gemäß EEG, KWKG, Konzessionsabgabe, Umlage nach § 19 Abs. 2 Strom NEV) - keine Preiserhöhungen vornehmen wird. Änderungen können also frühestens zum 01.07.2022 in Kraft treten, weswegen ich aktuell auch kein Sonderkündigungsrecht besitze. Falls sie den Arbeitspreis zum 01.07.2022 anheben möchten, dürfen Sie mich zu gegebener Zeit gerne noch einmal kontaktieren.
Fuxx Sparenergie ist wirklich dreist. Mir haben Sie (bei bereits zum 1.12.21 firstgerecht von mir gekuendigtem Vertrag) neulich folgende EMail geschickt und mich trotz Widerspruch meinerseits beim Lokalen Versorger in die Grundversorgung umgemeldet:

Sehr geehrter Herr xxxxx,

wir bedauern, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir vorübergehend
- die Versorgung mit Strom in Ihrem Gebiet mit Ablauf des 20.10.2021 einstellen werden.

In Bonusverträgen wird der Neukundenbonus anteilig ausgezahlt, sodass Ihnen kein Schaden entsteht.

Damit Ihnen hieraus keine Nachteile entstehen, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend um einen neuen günstigen Versorger zu bemühen. Andernfalls werden Sie ab dem Ende der Belieferung durch uns von Ihrem örtlichen Grundversorger unterbrechungsfrei weiterbeliefert. Der Wechsel aus der Ersatzversorgung hin zu einem neuen Anbieter ist jederzeit möglich. ..........
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
8.734
2.272
Ich werde natürlich nicht kündigen, weil ich bis zum 1.7.22 Preisgarantie habe. Falls Fuxx mir kündigt, müssen sie mir Schadensersatz zahlen. Ich wüsste nicht wie sie aus der Nummer rauskommen wollen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.310
2.478
Neuss
www.drboese.de
Ich werde natürlich nicht kündigen, weil ich bis zum 1.7.22 Preisgarantie habe. Falls Fuxx mir kündigt, müssen sie mir Schadensersatz zahlen. Ich wüsste nicht wie sie aus der Nummer rauskommen wollen.
Das kann ich Dir verraten: § 13 InsO. Was bringt es Dir, wenn Du einen Anspruch auf Schadensersatz durch zu teure Grund/Ersatzversorgung gegen die Butze hast?

Viele kleine Anbieter stehen gerade als Nummer 1 bei Squid Game an der Brücke mit dem Panzerglas und Fensterglas und versuchen, möglichst viel Zeit zu gewinnen, bis es - absolut klar - nach unten geht.

bridge.jpg
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
746
376
Meine Erfahrung bei Montana-
ca. 2 Monate vor Auslaufen des Vertrages (und Wechsel) habe ich die Zählerstände übermittelt und wollte einen niedrigeren Abschlag, da ich sonst deutlich dreistellig im Plus gelandet wäre.
Dieses Ersuchen hat man "übersehen" und erst nach einem deutlich formulierten Brief ist man meinem Wunsch nachgekommen.

Die Boni müssen AFAIK ausgezahlt werden (da gab es ein Urteil)- umgekehrt etwaige Rückstände natürlich auch an den Anbieter.
Bin bei den Stadtwerken Flensburg-und zahle noch die Tarife von 2019. Ich tippe darauf, das zum 1.2.22 erhöht wird.
Die Preise sind ja unterirdisch gestiegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Brainpool

Erfahrenes Mitglied
15.03.2014
2.801
122
Bin bei den Stadtwerken Flensburg-und zahle noch die Tarife von 2019. Ich tippe darauf, das zum 1.2.22 erhöht wird.
Die Preise sind ja unterirdisch gestiegen.
Bin auch bei den Flensburgern, habe soeben meine Erhöhung bekommen. Mein Strom wird teurer von 26,52 auf 29,61 Cent, aber mit uneingeschränkte Preisgarantie bis Ende 2022
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
6.432
5.429
LEJ
Bei mir sinkt der Strompreis gerade. Von 26,74ct/kWh runter auf 25,67ct/kWh. Regionaler Grundversorger, dem ich schon seit Jahren treu bin.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.224
737
Kommt wahrscheinlich auf die Region an
Und da dann auf den Netzbetreiber. Wenn der heftige Grundgebühren für den Netz- und Zählerbetrieb nimmt dann kann der Stromanbieter auf Dauer nicht drunter bleiben.

Beispiel Köln:

124,50€ Netznutzung, 10,34€ Zähler im Jahr. Ergibt schon mal 11,24€/Monat Mindestgrundgebühr.
https://www.rng.de/cms/netzentgelte_strom.html

Zum Vergleich Düsseldorf:

14,28€ Netznutzung, 13,09€ Zähler im Jahr. Da reichen dann schon 2,28€/Monat.

Dafür sind die kwh Preise für die Netznutzung in Köln geringer als in Düsseldorf. Größere Verbraucher (ab etwa 5,2 MWh/Jahr) profitieren, sparsame Singlehaushalte zahlen drauf. Persönlich finde ich das äußerst ungerecht, schließlich ist es für den Netzbetrieb egal ob in einem Haus 12 Einzelappartements oder 3 Familienwohnungen sind. Und je größer der Fixkostenanteil desto weniger lohnt sich Energiesparen - was nicht zuletzt aus Klimagründen schlecht ist.
 

flyingcircus

Erfahrenes Mitglied
05.05.2014
746
376
Bin auch bei den Flensburgern, habe soeben meine Erhöhung bekommen. Mein Strom wird teurer von 26,52 auf 29,61 Cent, aber mit uneingeschränkte Preisgarantie bis Ende 2022
Cool- meiner geht von 25,85 auf 29,83 ct. (Grundpreis sinkt von 9,65 auf 9,08€).Aber Gas ist bei mir deutlich niedriger erhöht worden, als gedacht. Von 5,3ct(2019) auf 6,89 ct für 2022- dafür geht der Grundpreis von 11,67 auf 13,84€.
Als Neukunde müßte ich knapp 10ct. bezahlen.
Da ich wenig Strom verbrauche, jedoch viel Gas (9000kw/h), passt das für mich. :giggle: Hoffen wir mal, das die Preise in einem Jahr wieder normal sind.
 
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