Da der Vertragspartner seinen Vertrag gebrochen hat soll er doch gucken wie er klar kommt. U.u. wird die Insolvenz auch mangels Masse abgelehnt, dann hat sich das ganz erledigt.
Die Bude hält sich nicht an den Vertrag und ich soll dafür zahlen? Am Arsch die Räuber, sagt man in NRW dazu. Sollen doch klagen, dann sind sie beschäftigt.
So einfach ist das nicht, da muß man schon genauer hinsehen.
Der Energieversorger hat grundsätzlich durchaus das Recht, sich die Verbräuche anzusehen und auf Dich zuzukommen, wenn der aktuelle Verbrauch deutlich (Definition kann nur ein Fachmann geben) deutlich über dem angenommenen und dem Abschlag zu Grunde liegenden Verbrauch liegt.
Wenn jemand (ich vermeide das "Du", weil folgendes allgemein gemeint ist und sich nicht direkt auf Dich bezieht) also einen Vertrag abgeschlossen hat mit z.B. 4.000 KWh/Jahr und liegt schon nach 8 Monaten bei diesen 4.000 KWh, dann ist die Aufforderung zur Erhöhung des Abschlages gängig und in Ordnung. Steht sowohl irgendwo im Gesetz als auch in den üblichen AGB der Versorger. Und wenn Du einer objektiv gerechtfertigten (!) Forderung nach Abschlagerhöhung nicht zustimmst, dann kann der Versorger ggf. sogar ein Sonderkündigungsrecht haben. Das allein ist noch kein Vertragsbruch.
Wichtig hierbei ist eben, sich eine etwaige Rechtfertigung für eine Abschlagserhöhung anzusehen.
In Deinem Fall bist Du ja bereits auch ohne Bonuseinrechnung bei der vollständigen Bezahlung der realistisch und objektiv zu erwartenden Lieferungen zum Jahresende angekommen. Von daher kann die Erhöhung des Abschlages hier imho nicht gerechtfertigt werden.
Was Du aber NICHT tun darfst ist die Zahlungen einzustellen - auch wenn Du damit Gefahr läufst, ein Guthaben beim Versorger aufzubauen. Denn die Zahlungen sind Vertragsbestandteil.
Was Du aber durchaus tun kannst: Den Versorger aktiv mit einer Zwischenablesung versorgen und dann eine Senkung der letzten Abschläge einfordern - um damit das auflaufende Guthaben beim Versorger so klein wie möglich zu halten.