Nicht nur Beruhigungsmittel, sondern es werden damit auch regulatorische Anforderungen erfüllt.
Diese Systeme werden von den Aufsichtsbehörden gefordert und sowohl intern von der Revision wie auch extern geprüft.
Sag ich ja: Beruhigungsmittel!

Denn wenn es keinen praktischen Nutzen bringt, sondern lediglich regulatorische Anforderungen erfüllt, ist es für mich ein reines Beruhigungsmittel. Und das sage ich als einer, der sich (zwangsweise) recht gut damit auskennen muss...
Zur Erkennung der berühmten 15 Mio-Einzahlungen eines italienischen Eisverkäufers brauche ich kein high sophisticated IT-System, sondern den Willen, es zu sehen. Will ein Institut es auch heute noch nicht sehen, kann es noch immer ein "Officer System Override" machen, und es passiert - nix.
Ein gut gemachtes Smurfing haben wir einmal anderweitig identifiziert, nämlich mit Einsatz von Hirn und mit reverse engeneering - SMARAGD hatte es nicht erkannt.
Tut mir ja leid, wenn ich hier so "contra" unterwegs bin, aber die Systeme und Methoden sind lediglich zur Erfüllung legislativer und regulatorischer Anforderungen, die nur bestehen, damit die betreffenden Personen etwas getan und dies dokumentiert haben, aber nicht zur eigentlichen Zweckerfüllung gedacht, weil dafür schlicht nicht geeignet. Und damit sind sie für mich eben lediglich "Beruhigungsmittel".
Ohne mich mit Geldwäsche weiter auszukennen - aber das dürfte doch eher ein Fehlschlag gewesen sein, so rein profittechnisch.
Womit Du Dich problemlos exkulpierst

- wenn bei einer Geldwäsche am Ende 40% sauberes Geld übrigbleiben und damit keinerlei weitere Unsicherheiten über die Erlösentwicklung verbunden sind (Anteilspreise, Grundstückspreise, ...), ist das eine gute Sache für die Wäscher, wenn es auch noch entsprechend hoch skalierbar ist.