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SWISS passt die Regeln zu Ticketerstattungen und Umbuchungen in den meisten SWISS-Tarifen zum 01.04.2014 an.
Erstattungen
Zukünftig wendet SWISS bei Erstattungen die sogenannte "Pricing Unit Logic" an. Das bedeutet, dass die SWISS-Tarife wegfallen, die getrennte Stornobedingungen je nach Tarifkomponente (also insbesondere je nach Hin- und Rückflug) zugelassen haben - zukünftig gilt (wie bei den meisten anderen Airlines auch) die Regel, dass im Fall einer Tarifkombination die restriktivsten Tarifbedingungen gelten.
Umbuchungen
Ab dem 01.04.2014 wendet SWISS die IATA Reso 049x für Umbuchungen an. Umbuchungen vor Abflug sind dann zukünftig zu dem ursprünglichen Tarif möglich, sofern der erste Coupon des Tickets unangetastet bleibt. Die bis dato erforderliche komplette Tarifneuberechnung entfällt dann. Diese Regel gilt bereits jetzt im gemeinsamen Atlantic++ Joint Venture Geschäft nach Nordamerika und wird auf alle Märkte außer Tickets im J+ Joint Venture Richtung Westen (also ex Japan) angewendet.
Etwaige laut Tarifbedingungen anwendbare Vorausbuchungsfristen sind ungeachtet dieser Änderung auch weiterhin zu beachten, sofern vor Abflug umgebucht wird.
Erstattungen
Zukünftig wendet SWISS bei Erstattungen die sogenannte "Pricing Unit Logic" an. Das bedeutet, dass die SWISS-Tarife wegfallen, die getrennte Stornobedingungen je nach Tarifkomponente (also insbesondere je nach Hin- und Rückflug) zugelassen haben - zukünftig gilt (wie bei den meisten anderen Airlines auch) die Regel, dass im Fall einer Tarifkombination die restriktivsten Tarifbedingungen gelten.
Umbuchungen
Ab dem 01.04.2014 wendet SWISS die IATA Reso 049x für Umbuchungen an. Umbuchungen vor Abflug sind dann zukünftig zu dem ursprünglichen Tarif möglich, sofern der erste Coupon des Tickets unangetastet bleibt. Die bis dato erforderliche komplette Tarifneuberechnung entfällt dann. Diese Regel gilt bereits jetzt im gemeinsamen Atlantic++ Joint Venture Geschäft nach Nordamerika und wird auf alle Märkte außer Tickets im J+ Joint Venture Richtung Westen (also ex Japan) angewendet.
Etwaige laut Tarifbedingungen anwendbare Vorausbuchungsfristen sind ungeachtet dieser Änderung auch weiterhin zu beachten, sofern vor Abflug umgebucht wird.