LX: Swiss: Flug annulliert. Entschädigung?

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Accent

Aktives Mitglied
19.07.2011
115
27
MUC
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Im Moment weiss ich nicht so recht, wie ich reagieren soll.

Gebucht habe ich LAX-ZRH in Business und mit Meilen auf First upgegraded.
Der Flug wurde am Abend vorher annulliert. Toll, dh den ganzen Abend war ich mit Swiss/LH am Telefon. Swiss hat mir angeboten, 3 Tage später zu fliegen, was keine Option für mich war. Auch ein downgrade auf Business hätte mich nicht rechtzeitig nach Zürich gebracht.
Kurzfristig gab es dann nur eine Möglichkeit 12h vorher mit 2 Stopps über Seattle und Frankfurt zu fliegen. Ich habe daher Meetings in LA canceln müssen, bin über Seattle geflogen und natürlich hat es das Gepäck nicht geschafft, das kam dann am Tag darauf.

Swiss hat jegliche Verantwortung von sich gewiesen und mir einen 200 Euro Gutschein angeboten.
Da ich letztlich nicht später sondern ziemlich zeitgleich am Zielort ankam, kann ich wohl nach EU Recht nichts erwarten.

Sind 200 Euro fair?

P.S: Ich habe Swiss vorgeschlagen, dass Sie die 200 Euro spenden sollen und ich es künftig vermeide, noch einmal mit Swiss zu fliegen. Da ich nicht in der Schweiz wohne, wäre das auch machbar.
 

Barisref

Reguläres Mitglied
06.12.2019
83
90
Keine Chance auf mehr.....nicht EU Land
Stimmt so nicht. EU-Airline (oder Nicht EU-Airline, die das EU-Recht anwendet laut ihren AGBs) ist das Stichwort.
Somit für gäbe es für die Annullierung eine Entschädigung, sofern Anspruchsberechtigt nach EU261. Für den umständlichen Ersatzflug gibt es nichts. Für das verspätete Gepäck sollte es auch Entschädigung geben.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
27.650
18.413
NUE/FMO
www.red-travels.com
Für das verspätete Gepäck sollte es auch Entschädigung geben.

auf dem Heimweg eher nichts.

Nimm den 200€ Gutschein, verkaufst ihn halt für 50€ im Marketplace und spendest das Geld selbst. ;)

genug Lesestoff zum Thema Fluggastrechte in den Sticky Threads


in diesen Bereich hätte dein Thema auch gehört...
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
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10.586
HAM
Stimmt so nicht. EU-Airline (oder Nicht EU-Airline, die das EU-Recht anwendet laut ihren AGBs) ist das Stichwort.
Somit für gäbe es für die Annullierung eine Entschädigung, sofern Anspruchsberechtigt nach EU261. Für den umständlichen Ersatzflug gibt es nichts. Für das verspätete Gepäck sollte es auch Entschädigung geben.

LX ist keine EU Airline. Und auch wenn die Schweiz die Regeln der VO übernommen hat, werden die weiteren Urteile des EuGH nicht helfen, da von der Schweiz nicht anerkannt.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.545
3.661
Was ist denn jetzt das Ziel?

Flug wurde gecancelt. Ärgerlich, passiert täglich Tausenden, damit muss man halt rechnen. Jetzt hat es dich erwischt.

Du hast eine alternative Beförderung bekommen und akzeptiert. Du warst zeitgleich am Zielort. Gepäck kam auch noch an. Ist doch einigermassen glimpflich ausgegangen.

Die Erwartungshaltung, für jeden Unbill finanziell entschädigt zu werden, führt dann halt auch oft zu Enttäuschungen. Die 200 Euro nehmen, das Gute im ganzen Ärger sehen. Leben geniessen.
 

jobonky

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19.02.2023
1.485
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ZRH/STR
Ausser natürlich die 200€ sollen die Kompensation für ein F->C downgrade sein. SEA-FRA fliegt doch A343?
In dem Fall würde ich versuchen wenigstens die Meilen, deren Wert ja die 200€ übersteigen dürfte zurück zu bekommen.
Wenn du die sowieso schon wieder hast und noch die 200€, dann würde ich es gut sein lassen.
 

Barisref

Reguläres Mitglied
06.12.2019
83
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Was ist denn jetzt das Ziel?

Flug wurde gecancelt. Ärgerlich, passiert täglich Tausenden, damit muss man halt rechnen. Jetzt hat es dich erwischt.

Du hast eine alternative Beförderung bekommen und akzeptiert. Du warst zeitgleich am Zielort. Gepäck kam auch noch an. Ist doch einigermassen glimpflich ausgegangen.

Die Erwartungshaltung, für jeden Unbill finanziell entschädigt zu werden, führt dann halt auch oft zu Enttäuschungen. Die 200 Euro nehmen, das Gute im ganzen Ärger sehen. Leben geniessen.
Sehe ich komplett anders. Die Leistung war ein Direktflug in einer bestimmten Klasse. Es wurde daraus ein Flug mit 2 Stopps in einer anderen Klasse und zu einer anderen Abflugzeit. Verstehe nicht, wie man sich in diesem speziellen Fall auf die Seite des Unternehmens stellen kann.
 
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monsterschradde

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18.04.2010
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HAM
Wenn ZRH die Enddestination war, dann sieht's schlecht aus. Habe gerade selbst noch eine Schlichtung wegen Annulierung und diesbezüglicher Entschädigung für einen Abflug ab DE laufen. LX wird "mauern", da ist die LHG mittlerweile sehr vereinheitlicht.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.029
1.118
LX ist keine EU Airline. Und auch wenn die Schweiz die Regeln der VO übernommen hat, werden die weiteren Urteile des EuGH nicht helfen, da von der Schweiz nicht anerkannt.
Die kurzfristige Annulierung ist aber in der VO klar geregelt und es muss nicht auf Urteile des EuGH zurückgegriffen werden.
Trotzdem würde ich vermutlich eher die 200 Euro nehmen. Da rumzuklagen wird wahrscheinlich trotzdem kein Spaß.
 
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rower2000

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Die kurzfristige Annulierung ist aber in der VO klar geregelt und es muss nicht auf Urteile des EuGH zurückgegriffen werden.
Trotzdem würde ich vermutlich eher die 200 Euro nehmen. Da rumzuklagen wird wahrscheinlich trotzdem kein Spaß.
Es gibt aber eben auch Urteile von CH-Gerichten, wonach die Übernahme der Passagierrechtsverordnung nur auf Reisen zwischen der CH und der EU anwendbar sei, nicht aber bei CH-Drittstaat. Bis zum Bundesgericht wurde da leider noch nix gezogen, gibt also keine höchstrichterliche Präzedenzentscheidung.


widerspricht z.B. dem BAZL
 
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koeby

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24.08.2016
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Wurde der Grund der Annullation denn eigentlich schon erwähnt? Der wäre aus meiner Sicht irgendwie noch zentral, um allfällige Kompensationen zu fordern.
LX kann bei entsprechenden Fehlleistungen sehr wohl zu Zahlungen gebracht werden, aber es geht nicht ohne Aufwand.
Ansonsten scheint es dem TO ja wichtiger gewesen zu sein, pünktlich zu Hause zu sein, als F zu fliegen - und das wurde erfüllt. Wenngleich etwas umständlicher.
 

Sarabi

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03.09.2022
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Bis zum Bundesgericht wurde da leider noch nix gezogen, gibt also keine höchstrichterliche Präzedenzentscheidung.
das wird so schnell auch nicht passieren. Wer will schon die nicht unerheblichen Kosten tragen, mit der Aussicht das man sowieso verliert.

Ich hatte vor über 10 Jahren den Fall, das im Winter der Zubringer nach ZRH wegen Stau bei der Enteisung fast 2h Verspätung hatte und dadurch Langstrecke weg, Downgrade und 1,5 Tage Verspätung am Ziel.
Zuerst hat Swiss bzw. deren Rechtsverdreher alles daran gesetzt, das das Verfahren in die Schweiz kommt und nicht im EU-Abflugland verhandelt wird, weil wir ja Schweizer sind. Damit sind sie durchgekommen und in der Schweiz haben dann in 2 Instanzen die Richter entschieden, das die Swiss nix dafür kann, wenn im Winter Flugzeuge enteist werden müssen.

Da braucht man gar nicht nach Lausanne gehen, die werden auch nicht anders entscheiden.
 
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Münsterländer

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16.12.2018
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FRA / FMO
Zuerst hat Swiss bzw. deren Rechtsverdreher alles daran gesetzt, das das Verfahren in die Schweiz kommt und nicht im EU-Abflugland verhandelt wird, weil wir ja Schweizer sind. Damit sind sie durchgekommen und in der Schweiz haben dann in 2 Instanzen die Richter entschieden, das die Swiss nix dafür kann, wenn im Winter Flugzeuge enteist werden müssen.
Die Rechtsverdreher, die scheinbar vor Gericht gewonnen haben?
 

Sarabi

Erfahrenes Mitglied
03.09.2022
438
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Wobei es auch seltsam klingt, dass sie den Fall so einfach in die Schweiz verlegen konnten. Hat da der EU Anwalt gepennt?
es ging damals um Abflug ex Italien, sprich es war einer der Partner-Angebotstarife ab MXP.

Die Anwälte von LX haben das Gericht einfach überzeugt, das es ja gar nicht zuständig sei, weil wir ja Schweizer mit Lebensmittelpunkt in der Schweiz sind und sie ja eine Schweizer Airline seien, also sollte es lieber ein Richter in der Schweiz entscheiden. Und die Italiener hatten da auch nix gegen.
Aber ich hatte damals auch von ähnlichen Fällen gehört, mit Abflug Stuttgart oder Lyon, wo LX es auch geschafft hat, das es in der Schweiz verhandelt wurde, mit ähnlichen Ausgang.
 
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jobonky

Erfahrenes Mitglied
19.02.2023
1.485
2.843
ZRH/STR
Und die Schweizer Gerichte urteilen fast durchweg unternehmensfreundlich.
Das ist aus Kundensicht tatsächlich mal etwas, was in Deutschland besser läuft.
In Deutschland wird aber auch eine Flugbuchung als Werkvertrag verstanden, was hier (in der Schweiz) eben (leider) nicht so ist, mit den entsprechenden Konsequenzen.