LX: SWISS Flugplanänderung - Storno, Erstattung seitens Swiss ja/nein?

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mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
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Hallo zusammen,

ich habe vor Corona eine Ticket, nicht erstattbar, mit Swiss in die USA gebucht. Nach diverseren Umbuchungen in die Zeit nach Corona hat Swiss die Flugzeiten marginal geändert, unter 2 h.
In der Email zur Flugplanänderung schreibt Swiss:

Sehr geehrter Passagier,
wir mussten unsere Flugpläne anpassen. Davon ist auch Ihre Reservierung betroffen.
Antworten Sie bitte bis zum Samstag 11 Februar 2023 , um eine Stornierung zu vermeiden.


Den Flug würde ich tatsächlich gerne nicht antreten, deshalb käme mir eine Stornierung seitens Swiss nicht ungelegen. Nach einem Anruf bei Swiss wurde mir mitgeteilt, dass eine kostenlose Stornierung nicht möglich ist. In der Email schreibt Swiss aber, dass es zu einer Stornierung führt, wenn ich der Flugplanänderung nicht zustimme.

Jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Weiß jemand was passiert, wenn ich den 11.02.2023 verstreichen lasse?

VG
Marco
 

Viennafly

Aktives Mitglied
27.11.2011
233
75
Das ist wirklich so? Ist dir selbst schon einmal so passiert?
Stornierung ist halt nicht gleichzusetzen mit Erstattung. Wenn das Ticket storniert wird, weil du die Flugzeitänderung nicht bestätigst und die Flugzeitänderung nicht so gross ist, dass LX die Stornierung+Erstattung anbietet, ist die Kohle weg (wie Germanfflyer oben schon schrieb), da dein Ticket nicht erstattbar ist. Wahrscheinlich kannst du dir aber zumindest einen Teil der Steuern+Gebühren erstatten lassen.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.138
3.111
Und warum soll das rechtlich so sein? Er hat gebucht und hat einen bestätigten Flug. Wenn LX ihn zu der gebuchten Zeit nicht mitnehmen kann, dann ist das nicht sein Problem, sondern das Problem von LX. Ich habe die Diskussion auch schon wegen Verlegungen von 30 Minuten erfolgreich geführt, weil ich z.B. nicht rechtzeitig zu einem früheren Flug kommen kann oder aber ein Flug 30 Minuten später mir terminlich nichts mehr nutzt.
 

lighthouse

Erfahrenes Mitglied
16.12.2022
418
546
Buchung ungleich Ticket.

Durch die Zeitenänderung ist das Flugsegment nicht mehr bestätigt (HK) sondern TN was letztendlich bedeutet, dass der Fluggast die Änderung bestätigen muss damit das Segment wieder den Status HK erhält. Wenn nicht innerhalb einer bestimmten Zeit das Segment einen HK Status erhält, wird es von einem Roboter gelöscht, damit das Inventar (=der Sitz) nicht unnötig blockiert wird.

Das hat aber letztendlich absolut keinen Einfluss auf das Ticket.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
874
642
Nach diverseren Umbuchungen in die Zeit nach Corona hat Swiss die Flugzeiten marginal geändert, unter 2 h.
Kommt auf die Kulanz der swiss an - und die ist, aus eigener leidvoller Erfahrung, eher nicht passagierfreundlich. Ich würde gucken, wieviel Zeitunterschied liegt zwischen der ursprünglichen, originalen Buchung und der aktuellen und swiss um Erstattung des Tickets wegen Flugzeitenänderung auf Kulanz bitten. Sonst bis Flugtag warten, vielleicht wird der Flug noch von LX gestrichen, und dann kannst Du noch immer die Steuer und Gebühren zurück verlangen.
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Geändert wurde nur der Hinflug. Bevor einer fragt. Ursprünglich Swiss gebucht, coronabedingt auf LH umgebucht.

Ursprünglicher Flugplan
BER 08:50 - MUC 10:00
MUC 12:35 - NYC 15:35

Neuer Flugplan
BER 08:50 - MUC 10:00
MUC 11:55 - NYC 14:55

Da gibt es nicht mal ein Argument gegen die Flugplanänderung, weil Start BER ist gleich geblieben. Ankunft in NYC 40 min früher als ursprünglich gebucht.

Wenn ich euch richtig verstehe, dann sollte ich der Flugplanänderung zustimmen?

Berlin grüßt
Marco
 

Viennafly

Aktives Mitglied
27.11.2011
233
75
Ursprünglicher Flugplan
BER 08:50 - MUC 10:00
MUC 12:35 - NYC 15:35

Neuer Flugplan
BER 08:50 - MUC 10:00
MUC 11:55 - NYC 14:55
Also nur damit ich das richtig verstehe: Der Abflug ab BER bleibt bei 8:30 und die Ankunft in NYC ist nach neuem Flugplan 40 min früher, folglich ist die Umsteigezeit in MUS 1h55 (was >>> als MCT ist) statt 2h35. Was soll denn das Argument sein, dass wegen der Flugzeitänderung das Ticket storniert und erstattet werden soll? (40 min weniger Zeit um Kartoffelsalat und Würstchen in der Lounge in MUC zu essen? o_O)
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Also nur damit ich das richtig verstehe: Der Abflug ab BER bleibt bei 8:30 und die Ankunft in NYC ist nach neuem Flugplan 40 min früher, folglich ist die Umsteigezeit in MUS 1h55 (was >>> als MCT ist) statt 2h35. Was soll denn das Argument sein, dass wegen der Flugzeitänderung das Ticket storniert und erstattet werden soll?

Es gibt kein wirkliches Argument was für eine Stornierung und Erstattung spricht. Meine Eingangsfrage zielte auf die Email von Swiss ab, dass das Ticket storniert wird, wenn ich der Flugplanänderung nicht zustimme. Ich habe quasi nach der Lücke im System "gesucht".

VG
Marco
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.429
1.424
Es gibt kein wirkliches Argument was für eine Stornierung und Erstattung spricht. Meine Eingangsfrage zielte auf die Email von Swiss ab, dass das Ticket storniert wird, wenn ich der Flugplanänderung nicht zustimme. Ich habe quasi nach der Lücke im System "gesucht".

VG
Marco
Ich bin Laie, aber für mich ist das immer noch eine einseitige Vertragsänderung. Die EU/VO sieht zudem keinen bestimmten Zeitpunkt für die Willensäusserung vor. Ob es dann rechtens ist, von Seiten der Airline eine Storno einzuleiten und Teile des Geldes einzubehalten ist für mich fraglich. Objektiv betrachten müsste man aber halt leider schon so sehen, dass es keinen wirklichen Grund für eine Storno gibt. Ich würde aber erstmal nichts bestätigen und mich da schlau machen, was passiert, wenn die Storno von LH ausgeht.
Aus meinem Umfeld habe ich auch schon mitbekommen, dass bei marginalen Zeitenänderungen der Flug nicht unbedingt storniert wird, auch wenn man diese Frist verpasst. Aber das ist ohne Gewähr und woran das im konkreten Fall lag, kann ich auch nicht sagen.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
874
642
Da gibt es nicht mal ein Argument gegen die Flugplanänderung, weil Start BER ist gleich geblieben. Ankunft in NYC 40 min früher als ursprünglich gebucht.

Wenn ich euch richtig verstehe, dann sollte ich der Flugplanänderung zustimmen?
Du willst doch nicht mehr fliegen? Ich würde nett um Erstattung auf Kulanz wegen Flugzeitenänderung fragen. Sollte LH/LX sich weigern, kannst Du ja noch immer zustimmen... Einen Versuch ist es aber wert finde ich!
 

paarlman

Erfahrenes Mitglied
10.07.2009
1.923
568
unweit LSTA
Man könnte mit einem Meeting am MUC argumentieren während des Aufenthaltes……? Ich kann jedoch nicht einschätzen ob das funktionieren kann
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.526
2.148
PIX, BER, ZRH
Es gibt kein wirkliches Argument was für eine Stornierung und Erstattung spricht.

Ein Argument wäre, dass der Flug nicht wie urprünglich gebucht durchgeführt wird. Und das Ticket mag zwar auf LX sein, zumindest der Route nach wird aber scheinbar auf LH Metall geflogen. Und fluggastrechtlich ist das ausführende Luftfahrtunternehmen in der Pflicht.
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Danke für die ganzen Gedanken. Ich habe die Flugzeiten jetzt bestätigt.

VG
Marco
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Update.

Swiss hat noch einmal den Flugplan geändert. Abflug auf dem Rückflug wäre 1:50 h früher gewesen. Damit konnte ich ganz problemlos über den Chatbot den Flug kostenlos stornieren. Der komplette Ticketpreis wird mir in den nächsten Tagen erstattet.

VG
Marco