LX: Swiss ticket POS Italien - Hinweis auf italienisches Recht

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macflight

Reguläres Mitglied
21.02.2010
84
17
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Hallo,

habe zwei Tickets in der P-Klasse von Rom über Zürich nach Bangkok.
Möchte u.U. aus zeitlichen Gründen das erste leg weglassen und in Zürich starten.
Normal geht das ja nicht, aber laut italienischer Rechtsprechung soll das gehen.
Grundlage sollen die Artikel 20, 21 Absatz 1 und 22 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 des italienischen Verbraucherschutzgesetzen sein.
Bei einigen Gesellschaften hat man die Kommunikation diesbezüglich angepasst.

Kann bei der Swiss leider nichts in den Bedingungen finden - weiß jemand ob/wo die das geschrieben haben?

Besten Dank im Voraus

macflight
 

jetblue

Erfahrenes Mitglied
26.03.2012
5.246
6
ZRH
Dann wünsche ich Dir jetzt schon viel Spass und Zeit beim Erstreiten dieses 'angeblichen' Rechts! Du scheinst nicht gross Ahnung zu haben , wie die italienischen Bürokratie so tickt... :rolleyes: Lieber Jahrelang dann für sein Recht kämpfen, nur will man 'angeblich' 7h Zeit sparen will? Wieso bucht man dann so etwas, ist der Geiz so geil? Am einfachsten rufst Du LX an und lässt deine Flüge entsprechend anpassen mit Bezahlung der Preisdifferenz für deine gewollte 'Zeitersprarnis'!
 
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macflight

Reguläres Mitglied
21.02.2010
84
17
@fare IT: Danke

@ jetblue - das hat mit Geiz ist geil nix zu tun. Hatten 3 Tage Rom vor dem Abflug geplant und so auch gebucht. Leider kommen einem manchmal unvorhergesehene Termine dazwischen...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.575
9.982
BRU
Genau da sehe ich das Hauptproblem:

Dann wünsche ich Dir jetzt schon viel Spass und Zeit beim Erstreiten dieses 'angeblichen' Rechts! Du scheinst nicht gross Ahnung zu haben , wie die italienischen Bürokratie so tickt... :rolleyes:

Viel Spaß und v.a. Geduld bei der Klage vor italienischen Gerichten. Und freiwillig wir LX hier wohl eher nicht einfach das Leg rausnehmen....
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.208
3.189
ZRH
Viel Spaß und v.a. Geduld bei der Klage vor italienischen Gerichten. Und freiwillig wir LX hier wohl eher nicht einfach das Leg rausnehmen....
Unter Anwälten gibts das Sprichwort „Einen italienischen oder belgischen Torpedo abfeuern.“
Gemeint ist damit eine Sache in Italien/Belgien anhängig zu machen und sich dadurch viel Zeit zu kaufen. So lange die Sache in Italien/Belgien rechtshängig ist, kannst du nicht an einem anderen (sprich vernünftigen) Ort die Sache vor Gericht bringen.
Das italienische Gericht braucht auch bei einer einfachen Sache mehr als ein Jahr, um seine Unzuständigkeit zu erklären.

Man kann sich damit tatsächlich ins Knie schiessen, wenn man die Sache in Italien durchprozessieren muss.
 
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rcs

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06.03.2009
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Vorsicht - nach meinem Kenntnisstand bezieht sich die Sonderregelung für den Point of Sale Italien nur auf die Nutzung des Rückflugs...

Die Regelungen, die mir dazu vorliegen, sagen:

A passenger holding a ticket sold in Italy wants to fly original booked return flight/s out of sequence needs to observe following requirements:

Notification of his intention to fly out of sequence to LHG
i. latest 24 hours after his planned first ticketed flight segment or
ii. latest 2 hours before scheduled time of departure of the same day return flight or return flight within 24h or
iii. before scheduled time of departure of the outbound flight