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Hallo,
habe zwei Tickets in der P-Klasse von Rom über Zürich nach Bangkok.
Möchte u.U. aus zeitlichen Gründen das erste leg weglassen und in Zürich starten.
Normal geht das ja nicht, aber laut italienischer Rechtsprechung soll das gehen.
Grundlage sollen die Artikel 20, 21 Absatz 1 und 22 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 des italienischen Verbraucherschutzgesetzen sein.
Bei einigen Gesellschaften hat man die Kommunikation diesbezüglich angepasst.
Kann bei der Swiss leider nichts in den Bedingungen finden - weiß jemand ob/wo die das geschrieben haben?
Besten Dank im Voraus
macflight
habe zwei Tickets in der P-Klasse von Rom über Zürich nach Bangkok.
Möchte u.U. aus zeitlichen Gründen das erste leg weglassen und in Zürich starten.
Normal geht das ja nicht, aber laut italienischer Rechtsprechung soll das gehen.
Grundlage sollen die Artikel 20, 21 Absatz 1 und 22 der Gesetzesverordnung Nr. 206/2005 des italienischen Verbraucherschutzgesetzen sein.
Bei einigen Gesellschaften hat man die Kommunikation diesbezüglich angepasst.
Kann bei der Swiss leider nichts in den Bedingungen finden - weiß jemand ob/wo die das geschrieben haben?
Besten Dank im Voraus
macflight