TK Flug ueberbucht, umbuchen nicht optimal - Ansprueche ?

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Wega

Guest
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Nabend,

ich stecke gradein Istanbul fest, der Schnee hat einfach alles nur chaotisch gemacht. Anyways ich bin nun im Hotel und werde compensated. Problem ist nur das es morgen keinen Flug nach Hong Kong gibt (HKG-LAX Ticket) und die mich ueber Bangkok routed wollen und von da mit Emirates weiter, nur halt eben nicht in Comfort Class.

Ich bin ja eigentlich schon froh das mir persoenlich angenommen und alles recht schnell abgewickelt worden ist, der Rest verhandelt bestimmt immer noch.

Was mich ein wenig anpis***** ist nur das mit erst am Ende gesagt worden ist das keine Comfort Sitze auf dem Flug sind, ich nun wahrscheinlich probleme mit der Meilen Gutschrift habe und ganz besonders das die meinen Baggage Claim Sticker verschlappt haben.

Was meint ihr, hab ich was gegen Turkish in der Hand? Ich will nicht mehr rausschalgen oder so, aber schon bekommen was mir zusteht und ich weiss die Turkei ist nicht Europa und die EU Regelen gelten hier nicht.

Danke und Gruss aus dem verschneitem Istanbul
Wega
 

A381

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07.04.2009
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wenn du das Ticket in D (in EU) angeflogen hast, gelten dann nicht trotzdem die EU Regeln ?
 

rcs

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06.03.2009
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wenn du das Ticket in D (in EU) angeflogen hast, gelten dann nicht trotzdem die EU Regeln ?

Nein, es gelten die EU-Regeln nur dann, wenn es sich um eine EU-Airline handelt oder bei einer der betroffene Flug einer Nicht-EU-Airline, bei dem die Unregelmäßigkeit vorliegt, in der EU startet.
 

rcs

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Was mich ein wenig anpis***** ist nur das mit erst am Ende gesagt worden ist das keine Comfort Sitze auf dem Flug sind, ich nun wahrscheinlich probleme mit der Meilen Gutschrift habe und ganz besonders das die meinen Baggage Claim Sticker verschlappt haben.

Naja, das kann man nicht ändern bei einer Strecke die nicht täglich bedient wird.

Alternative zu BKK: TK072 IST-CAN (hat Premium Eco und ist auch noch nicht voll), weiter dann CAN-HKG auf CZ.

Code:
** AMADEUS AVAILABILITY - AN ** HKG HONG KONG.HK               0 SU 29JAN 1121  
 1   TK 072  C9 D9 J9 U9 O9 A9 Y9 /IST I CAN    2320    1450+1E0/77W            
             B9 M9 K9 H9 S8 E5 Q4 T2 L2 V2 P2 W2 G2 N2                          
     CZ 633  C6 D1 I1 JL W9 Z9 Y9  CAN   HKG    1640+1  1740+1E0.320      12:20 
             T9 K9 H9 M9 G9 S9 L9 Q9 U9 EL VL B1 XL NL RL O2
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
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Nein, es gelten die EU-Regeln nur dann, wenn es sich um eine EU-Airline handelt oder bei einer der betroffene Flug einer Nicht-EU-Airline, bei dem die Unregelmäßigkeit vorliegt, in der EU startet.

wenn mein Zubringer ex D Verspätung hat und ich deswegen meinen Langstreckenflug in IST nicht erwische, gelten dann die EU-Regeln?
 

rcs

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wenn mein Zubringer ex D Verspätung hat und ich deswegen meinen Langstreckenflug in IST nicht erwische, gelten dann die EU-Regeln?

Wenn der Zubringer ex DE auf dem selben Ticket ist wie die Langstrecke ex IST und die Airline entsprechend Verschulden an der Verspätung hat, dann kannst Du für den Flug ex DE entsprechende Ansprüche geltend machen.

Wegen schlechtem Wetter schaut es hier aber in der Regel eher schlecht aus, denn die Verspätungen resultieren dann meistens aus höherer Gewalt - und bei solchen außergewöhnlichen Umständen hast Du auch nach EU-Regeln schlechte Karten.
 
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Wega

Guest
Danke rcs!

Ich glaube ich werde jedoch auf dem BKK Flug bleiben, hab Angst um mein Gepaeck, wenn der Flug nun noch mal gaendert wird, denke ich nicht dass das mitfliegt und ohne den Baggale Claim Sticker steh ich dann ganz schoen doof da in HKG.

Werd mich spaeter bei TK dies bezueglhc noch mal melden ...
 

rcs

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Werd mich spaeter bei TK dies bezueglhc noch mal melden ...

Auf mehr außer einer Kompensation, die Du am Flughafen erhalten haben solltest, würde ich mir (insbesondere bei dem Tarif) keine Hoffnungen machen. Das solltest Du bei Deinen weiteren Überlegungen durchaus im Hinterkopf behalten. Für das Downgrade Eco+ zu Eco dürfte sich bei dem gezahlten Tarif kein Erstattungsanspruch ergeben.
 

A381

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07.04.2009
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Wenn der Zubringer ex DE auf dem selben Ticket ist wie die Langstrecke ex IST und die Airline entsprechend Verschulden an der Verspätung hat, dann kannst Du für den Flug ex DE entsprechende Ansprüche geltend machen.

Wegen schlechtem Wetter schaut es hier aber in der Regel eher schlecht aus, denn die Verspätungen resultieren dann meistens aus höherer Gewalt - und bei solchen außergewöhnlichen Umständen hast Du auch nach EU-Regeln schlechte Karten.

Danke! Das mit dem Wetter ist mir natürlich klar... Wollte nur sicher gehen, dass ich nicht mal in IST stehe ohne Langstreckenflug, da mein Feeder zu spät war und keinerlei Entschädigung bekomme.

Bei dem Rückflug sieht die Situation jedoch anders aus oder ? Langstreckenflug ist verspätet und mein Zubringer nach D ist weg! Dann gelten die EU-Richtlinien nicht oder ?
 

rcs

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Hinflug: Für einen verspäteten oder gestrichenen Zubringerflug gelten die EU-Regeln und auf diese Basis kannst Du ggf. Entschädigungsansprüche geltend machen.
Rückflug: EU-Regeln gelten nicht

Für Hin- und Rückflug gelten unbeschadet der EU-Regeln die normalen Schadensersatzansprüche gem. geltendem Recht und Beförderungsvertrag, eingeschränkt im Rahmen der Montreal Convention.

Wie groß der Enthusiasmus der Airline ist, Kompensation freiwillig zu bezahlen, dürfte hinlänglich bekannt sein. Keine Ahnung woher diese Obzession mit der Entschädigung kommt, wie man an den Berichten hier im Forum sieht bekommt man vielfach in der Tat keinerlei Entschädigung, ohne dass man zumindest einen Anwalt einschaltet...

Im Normalfall schaue ich, dass ich möglichst schnell von A nach B komme, mich entsprechend umbuchen lasse - und das Kompensations-Thema gar nicht aufkommt.
 
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Boeing736

Guest
Bei dem Rückflug sieht die Situation jedoch anders aus oder ? Langstreckenflug ist verspätet und mein Zubringer nach D ist weg! Dann gelten die EU-Richtlinien nicht oder ?

Nein, denn der Flug ist ja wieder von einer nicht-EU-Airline durchgeführt und startet in einem Land außerhalb der EU. Daher ergeben sich keine Ansprüche.
 

rcs

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06.03.2009
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Nein, denn der Flug ist ja wieder von einer nicht-EU-Airline durchgeführt und startet in einem Land außerhalb der EU. Daher ergeben sich keine Ansprüche.

Das ist so nicht ganz richtig. Schadensersatzansprüche kann man auch hier geltend machen. Im Gegensatz zu den EU-Regeln gibt es hier halt keine pauschalen Entschädigungssätze, man muss also ggf. den reell entstandenen Schaden nachweisen und belegen können.
 
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Wega

Guest
Ne ist schon ok, ich hab den free return Hong Kong open date Flug in Eco + genommen und nen bissel was in Cash erhalten.
Wegen dem Tarif will ich auch keinen grossen Aufstand machen, einen geschenkten Gaul schaut man halt nicht ins Maul.

Dumm nur das die mir nicht Eco + angeboten haben, wenn doch plaetze frei sind, das find ich nur nen bissel aergerlich, aber was solls. So bekomm ich unerwartet wenigstens die Gelegenheit mal wieder Pad Thai zu essen :)
 

A381

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Ne ist schon ok, ich hab den free return Hong Kong open date Flug in Eco + genommen und nen bissel was in Cash erhalten.
Wegen dem Tarif will ich auch keinen grossen Aufstand machen, einen geschenkten Gaul schaut man halt nicht ins Maul.

Dumm nur das die mir nicht Eco + angeboten haben, wenn doch plaetze frei sind, das find ich nur nen bissel aergerlich, aber was solls. So bekomm ich unerwartet wenigstens die Gelegenheit mal wieder Pad Thai zu essen :)

wieviel Cash hast du den bekommen ?
 

larsmb

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03.06.2011
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Und nachdem ich (aufgrund eigener Dämlichkeit, nicht TK's Schuld) in Hamburg mal mein Gepäck so spät eingecheckt habe, dass ich handgeschriebene Baggage Tags bekommen habe, weiss ich auch, dass sie Dir spätestens in HKG nochmal neue Baggage Tags ausdrucken können, beziehungsweise eine Kopie des Passenger Records, wo das alles drin steht. Daran würde es also nicht scheitern.
 
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Wega

Guest
Und nachdem ich (aufgrund eigener Dämlichkeit, nicht TK's Schuld) in Hamburg mal mein Gepäck so spät eingecheckt habe, dass ich handgeschriebene Baggage Tags bekommen habe, weiss ich auch, dass sie Dir spätestens in HKG nochmal neue Baggage Tags ausdrucken können, beziehungsweise eine Kopie des Passenger Records, wo das alles drin steht. Daran würde es also nicht scheitern.

Also nach einem langem Tag bin ich nun endlich in HKG angekommen. Flug nach Bangkok war auch voll und von daher nur standby und dann noch fast 2 Std Verpaetung.

Egal, Gepaeck ist natuerlich nicht angekommen und keiner will wissen was zu tun ist. Theoretisch sollte das Gepaeck ja noch in meinem altem Ticket vermerkt nur eben nicht in dem neuem. TK ist einfach nicht auf Schnee vorbereitet und alles ist super chaotisch, aber ich hab ja einen Name Tag am Koffer und irgendwie sollte der ja auftauchen und dann eben nicht nach HKG geflogen sondern nach AMS geschickt werden.

Ich bin nun 3 Tage ohne Koffer / Kleidung und wir wurde unter der Hand gesagt das ich fuer 50 Dollar einkaufen kann und das spaeter zurueckverlangen kann, hat jemand bei TK da erfahrung?


wieviel Cash hast du den bekommen ?

Ich hab 150 noch rausgeschlagen und das downgrade zur Eco soll nachtraeglich auch erstattet werden, schauen wir mal.


Gosh ich will eigentlich nur meinen Koffer haben!
 

larsmb

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03.06.2011
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Eigentlich müsste TK Zugriff auf die alten Passagierdaten haben. Du erlebst da gerad wirklich Pech :-(
 

FlyTK

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29.08.2010
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Nein, denn der Flug ist ja wieder von einer nicht-EU-Airline durchgeführt und startet in einem Land außerhalb der EU. Daher ergeben sich keine Ansprüche.

Ach Leute...ist es den zuviel verlangt mal auf der Homepage des Carriers nachzuschauen?

Die Türkei ist zwar (noch) nicht in der EU, aber "auch" in Europa. Turkish Airlines hat das Kompensationssystem daher partiell den EU Regularien angepasst bzw. übernommen.
Immerhin finden seit einigen Jahren -wenn auch verschleppte- EU Beitrittsgespräche statt, wo die Türkei auch im Verkehrswesen das aquis nach und nach übernimmt.
 

FlyTK

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29.08.2010
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Es mag ja dumm oder auch naiv sein.

Aber ich vertraue rcs und seinem Team mehr.

Trotzdem Danke!

Es steht jedem frei zu trauen,misstrauen etc.

Hier die aktuelle Regelung bei TK Flügen ex EU inkl. Kompensationsbeträge:
http://www.turkishairlines.com/download/dbc_brosur_ingilizce.pdf


Bei (Ab-)Flügen Ex TR, hat vor kurzem ein Istanbuler Gericht diese Tabelle 1:1 als Referenz übernommen und dem Kläger Kompensation (ein türk. Geschäftsmann) zugesprochen.
Allerdings in Landeswährung. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird abschliessend vom Gerichtshof in Ankara beschieden.

Die von TK "freiwillig" bei Ex TR Flügen angebotenen Zahlungen liegen deutlich unter den nun erstinstanzlich entschiedenen Beträgen, so dass der Kunde auch weiterhin genötigt werden soll den Klageweg einzuschlagen. Dies dürfte speziell für ausländische (Transit-)Kunden eine zusätzl. "abschreckende" Hürde sein.
In türkischen Foren gibt es hierüber auch hitzige Debatten, da Ex EU Paxe deutlich besser gestellt sind als Kunden mit Abflug TR.
 
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