AB Top Bonus: Topbonus Email Service

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chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
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10K für etwas was nicht zum Beföderungsvertrag gehört und auch sonst nicht von Nöten ist
finde ich völlig überzogen, das entspricht einem Wert von rund 100 Euro
 

ASL

Erfahrenes Mitglied
20.07.2015
839
0
TXL
Es wird aber von airberlin aktiv beworben und gehört damit zu den Eigenschaften des verkauften Produktes. Ob es von Nöten ist, spielt ja keine Rolle... ist ja auch nicht unbedingt notwendig, das der Fluggast Essen,Trinken oder sonst was bekommt.
Wenn jemand lange spart, um sich dann den business Flug in den Urlaub zu gönnen, dann wird der sich auch mächtig ärgern und enttäuscht sein.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Dann geh mal vor Gericht wegen eines nicht funktionierenden IFE , dann wirste sehen ob es dazu gehört und was du bekommst ;)

Du kaufst die Transportleistung in einer bestimmten Reiseklasse, nicht mehr und nicht weniger
Kein Anspruch auf IFE, kein Anspruch auf einen bestimmten Flugzeugtyp etc.
Bei Essen und trinken dürfte es etwas anders liegen, wenn allerdings aus Versehen kein Business Essen
geladen wurde, musste dich auch mit ECO Essen zufrieden geben und statt Champus halt Tomatensaft und Wasser
Ist im Detail für den einen oder anderen vielleicht ärgerlich, aber ist halt so


Ich benutze das IFE nie, außer um die Flugroute zu verfolgen,
werde das bei den exorbitanten Entschädigungen aber in Zukunft genauer checken
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Dann geh mal vor Gericht wegen eines nicht funktionierenden IFE , dann wirste sehen ob es dazu gehört und was du bekommst ;)

Aber natürlich bekommt er etwas. Gab schon Reisepreisminderungen wegen wesentlich banaleren Dingen. Da kennst Du die verbraucherfreundliche Rechtsprechung aber schlecht.
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.177
516
Wie ASL schon sagte: Wenn es auf einem longhaul nichts zu essen gibt, die Toiletten defekt sind oder Du im Dunkeln sitzt weil das Licht nicht geht, ist das dann auch alles ok weil nicht Teil des Beförderungsvertrages? :rolleyes:
 
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KMIA

Aktives Mitglied
12.03.2015
218
2
Dann geh mal vor Gericht wegen eines nicht funktionierenden IFE , dann wirste sehen ob es dazu gehört und was du bekommst ;)

Soweit wird man nie gehen müssen, weil jede Airline vorher vergleichen wird oder eine Meilengutschrift geben wird. Mal eben 10k Meilen gutschreiben kostet quasi nix und macht keinen Arbeitsaufwand. Ich denke es geht hier auch nicht darum einen möglichen Rechtsanspruch einzuklagen, sondern darum, dass man als treuer Kunde eine kleine freiwillige Entschädigung der Airline durchaus erwarten kann. Es gibt auch durchaus Airlines die in einem solchen Fall proaktiv ein Entschädigungsangebot noch während des Fluges machen. AB gehört definitiv nicht dazu. Da wird versucht den schwarzen Bildschirm durch das Austauschen der Kopfhörer zu beheben:doh:
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
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DUS/BKK/MNL
Wie ASL schon sagte: Wenn es auf einem longhaul nichts zu essen gibt, die Toiletten defekt sind oder Du im Dunkeln sitzt weil das Licht nicht geht, ist das dann auch alles ok weil nicht Teil des Beförderungsvertrages? :rolleyes:


Da seh ich schon noch gewisse Unterschiede ;)
Das IFE steht dabei allerdings wirklich auf der Liste der verzichtbaren Dinge, gibt ja auch schließlich Airlines wo es das nicht gibt
Gleiches gilt für Essen und Getränke, solange zumindest etwas käuflich erwerbar ist

Nur nicht funktionierende Toiletten sind ein wirklicher Mangel
wegen dem manche Airlines bei nicht funktionieren auch mal 'notlanden'

Und unsere Gerichte spielen da, wie du es schon erwähntest, auch noch mit

Aber ich bin da wohl auch zu tiefentspannt als das mich so ein Unsinn stören könnte
Mich stört halt nur die Abgreifer Mentalität für jeden kleinen Scheiss
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
277
30
Berlin / THF
Yo, das, was Du unten zitierst, kenne ich 1:1 genauso von AB. Dass es auch anders geht, zeigt soeben die Bahn:
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Den geschilderten Sachverhalt haben wir sorgfältig durchgesehen. Damit Ihr Anliegen umfassend bearbeitet und beantwortet wird, haben wir Ihr Schreiben heute an die zuständige Abteilung weitergegeben. In Kürze erhalten Sie von dort eine Antwort.

Wir bitten Sie bis dahin um Geduld und freuen uns, wenn Ihr Anliegen von der Fachabteilung zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Maren Reinsch
Leiterin Kundendialog​

Heute kam dann die Frechheit:
Sehr geehrter Herr drsej,

vielen Dank, dass Sie sich erneut an uns gewandt haben.

Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie nochmals um Entschuldigung und würden uns freuen, Sie bald einmal wieder an Bord eines Fluges der airberlin group begrüßen zu dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Guest Relation Team
Air Berlin PLC & CO. Luftverkehrs KG
 
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Cappex

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
1.084
1
NUE
Es geht um die fehlende Gutschrift der Shopping-Meilen, das kann nicht am Telefon gelöst werden. Aber natürlich werde ich mit Interesse abwarten, wie lange die Klärung zwischen topbonus und Baur dauert...

Ahja, die schulden so einigen noch 5 oder 6 stellige Beträge :D