TuiFly spielt friss oder stirb gibts noch andere Chancen?

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umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Ich komm in der Sache nicht so richtig weiter.

Von Tuifly kam ein Schreiben das man nicht auf Fremdairline umbuchen müsste und haben wieder diese Potsdamm Urteil ran geholt.
Jetzt hab ich mich bei meiner Rechtschutzversicherung eingeklinkt die aber auch meinen wegen der "gültigen Rechtsprechung durch das Urteil des LG Potsdam vom 27. Oktober 2010 · Az. 13 S 89/10" nix machen könnten.

Ich habe jetzt nur das Urteil Landgericht Köln, 11 S 241/12 gefunden was zwar sagt die Airline muss Kosten für Ersatzbuchungen übernehmen aber selber nicht umbuchen.

Beide Urteile sind ja mit 2010 und 2013 schon angestaubt aber ich konnte nichts neues finden.

Daher die Frage ist der Anspruch wirklich auf Umbuchung so eindeutig dass man ohne größeres Risiko den Anwalt beauftragen kann?


Der Anspruch auf Umbuchung steht eigentlich komplett außer Frage, auch wenn das zitierte Urt. immer mal wieder auftaucht. Ein Restrisiko ist also vorhanden, aber das ist tatsächlich sehr klein, da die Kommentatur da ebenso eindeutig ist wie der Wortlaut in dieser Frage.

Lediglich im Detail ist manches umstritten. Flugggesellschaften behaupten immer wieder gerne, sie könnten gar nicht auf andere Fluggesellschaften umbuchen, um in diversen anderen Fällen täglich das Gegenteil zu beweisen. Letztlich muss sie dir eine ersatzweise Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen ANBIETEN - ob sie dafür nur auf einen Knopf drückt, selbst ein Reisebüro beauftragt oder gar im Internet recherchiert, ist ihr Problem.

Tipp für zukünftige Fälle: Lass´ deinen hinreichend spezialisierten Anwalt die Deckungszusage einholen. Kann ja nicht sein, dass eine Versicherung die Deckung verweigert, weil es irgendwann mal von irgeneinem Gericht ein Urteil gab, das deinem Anspruch widerspricht. Wenn´s der BGH oder der EuGH gewesen wäre, ok. Aber das LG Potsdamm...? Bei allem Respekt.
 
C

cweiss

Guest
Der Anspruch auf Umbuchung steht eigentlich komplett außer Frage, auch wenn das zitierte Urt. immer mal wieder auftaucht. Ein Restrisiko ist also vorhanden, aber das ist tatsächlich sehr klein, da die Kommentatur da ebenso eindeutig ist wie der Wortlaut in dieser Frage.

Lediglich im Detail ist manches umstritten. Flugggesellschaften behaupten immer wieder gerne, sie könnten gar nicht auf andere Fluggesellschaften umbuchen, um in diversen anderen Fällen täglich das Gegenteil zu beweisen. Letztlich muss sie dir eine ersatzweise Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen ANBIETEN - ob sie dafür nur auf einen Knopf drückt, selbst ein Reisebüro beauftragt oder gar im Internet recherchiert, ist ihr Problem.

Tipp für zukünftige Fälle: Lass´ deinen hinreichend spezialisierten Anwalt die Deckungszusage einholen. Kann ja nicht sein, dass eine Versicherung die Deckung verweigert, weil es irgendwann mal von irgeneinem Gericht ein Urteil gab, das deinem Anspruch widerspricht. Wenn´s der BGH oder der EuGH gewesen wäre, ok. Aber das LG Potsdamm...? Bei allem Respekt.

Danke für die Informationen.
Das bedeutet aber dass es zur Zeit noch keine Urteil der höheren Gerichte gibt, die das Postsdamer Urteil "aufheben" aber die Kommentare sich einig sind.

Was wäre denn eine geeignete Fundstelle für diese Ansicht? Dann würde ich es gegenüber der Versicherung mit einem Verweis daraus nochmals versuchen, bisher hatte ich sonst nie Probleme mit der Versicherung dies ist das erste Mal dass diese sich quer stellt.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
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Müsstest in eine gut sortierte Jura-Bibliothek gehen (HU etwa). Da solltest du dann zwei Kommentare zur 261/2004 finden. Dort wir die Problematik auch angesprochen, das von dir zitierte LG-Urteil etwa als mit der EU-VO "unvereinbar" bewertet. Beide gehen - selbstverständlich - davon aus, dass ggf. auf Dritte umzubuchen ist. Entsprechend ist das auch meist ´ne einfache Sache vor Gericht.

Bisweilen kommt es allerdings auch vor, dass Richter eigenständig ein Tatbestandsmerkmal einführen, nämlich das der "Zumutbarkeit". Sie fragen also, ob das Angebot der ersatzweisen Beförderung mit eigenen Flügen noch zumutbar sei. Das führt dann zu absurden Schlussfolgerungen. Erinnere mich an eine Richterin, die meinte, dass 36 Stunden Wartezeit auf einen Flug von Barcelona (oder Rom) nach München zumutbar sein. Das ist dann halt grotesk. Und vor allem dogmatisch falsch, da der Wortlaut der VO einen solche Abwägung weder der Fluggesellschaft noch einem Gericht einräumt. Anzubieten ist schlicht der frühestmögliche und kein zumutbarer Ersatzflug.

Wenn ich mich an das Urteil d. LG Potsdam recht entsinne, setzt sich dieses mit der Problematik überhaupt nicht auseinander. Es zitiert schlicht einen Aufsatz (v. Führich meine ich), der verfasst wurde, als die VO noch gar nicht in Kraft war. Da steht folgerichtig allerhand drin, das sich so dann nicht bestätigt hat.
 
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cweiss

Guest
morgen, das ganze war sehr hilfreich! ich konnte meine Versicherung nun doch zu einer Bewegung bringen die wollen zunächst einen interen Vermittlungsversuch unternehmen mal sehen was dabei heraus kommt.
 

umsteiger

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Eine Rechtsschutzversicherung sollte nicht den Rechtsstreit vorwegnehmen. Spätestens wenn dein Anwalt ihr erklärt, dass hinreichend Aussicht auf Erfolg besteht, müsste sie einlenken.
 
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cweiss

Guest
naja die Versicherung versucht halt auch Geld zu sparen, bei drei früheren E-Bay Sachen hat so eine Vermittlung ganz gut und auch schnell geklappt. Daher hatte ich jetzt kein Problem wenns die Versicherung mit einem von ihren Leuten gütlich versucht wenn nicht geht die Sache eh zum Anwalt.
 
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cweiss

Guest
Dank der Hinweise hab ich es ja schon hinbekommen denen von der Versicherung klar zu machen das man mit dem Potsdamm Urteil nicht mehr weit kommt und ein neuer Wind weht.
Drum gehts ja jetzt auch in den Vermittlungsversuch vorher wollten die ja mit dem selben Grund abblocken weil es heißt: Laut Urteil vom LG Potsdamm besteht keine Aussicht auf Erfolg gibt keine Deckungszusage. Aber da sind die ja schon schlauer geworden.
 
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cweiss

Guest
Ich habe eben durch ne Mail gemerkt das ein Deal steht.
Ich und meine Mitreinden fliegen jetzt einen Tag später, was die Übernachtung angeht müssen wir die Kosten selbst zahlen haben dafür im Gegenzug einen 450Euro Gutschein bekommen, was 75Euro pro Reinder entspricht für den Preis kann man schon ne Übernachtung finden und der Gutschein wird schon vor Weihnachten für eine neue Buchung verbraucht sein.

Insgesamt ist es für uns eine ganz gute Lösung auch wenn rein rechtlich vielleicht mehr gegangen wäre.