UA 777-300ER Platzberatung / Allgemeine Frage

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Balther

Neues Mitglied
21.06.2023
2
0
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Hallo zusammen,

kurz die allgemeine Frage:
Wir haben zu dritt einen Flug mit UA gebucht, der von FRA über AMS nach SFO gehen sollte.
Der AMS - SFO Flug wurde annulliert, ohne mir Bescheid zu geben. Jedoch hat mich google nun ca 5 Tage vorher gewarnt (danke Datenkrake ;-)).
Ich habe bei UA proaktiv angerufen und darauf hingewiesen. Nun wurde uns der LH Direktflug von FRA nach SFO mit der B748 angeboten, den ich für am sinnvollsten hielt.
Der Flug ist nun ca 2h früher (also sehr früh in FRA sein :-/) aber immerhin direkt und wir haben ein bisschen mehr Zeit vor Ort.
--> Anrecht auf eine Entschädigung, weil UA mir nicht Bescheid gegeben hat, habe ich nun aber keine mehr, da wir ja Ersatz erhalten, richtig?

Platzberatung:
Zurück von SFO nach FRA geht es mit der 777-300ER. UA hat bisher nur mir einen Platz zugewiesen und meinen Begleitern nicht (ich habe für alle gebucht!).
Ich bin auf Platz 53D bei den beiden anderen steht nur "---".
Nun bin ich mir zum einen unsicher, ob die beiden beim Check-In sicher neben mir platziert werden (was ich deutlich angenehmer fände als einen Überraschungsnachbarn).

Allerdings habe ich mich auf Seatguru umgeschaut und festgestellt, dass die Sitze in der Mitte von Reihe 34 als "Bevorzugter Sitzplatz mit normaler Beinfreiheit" bezeichnet werden und somit zwischen 36 und 54$ kosten sollen. Die 3er links und rechts runter bis Reihe 35 sind aber al EcoPlus ausgewiesen.

1687358779251.jpeg


Seatguru meint, dass die 34er Mittelreihe ebenfalls EcoPlus ist.
1687358989933.png


Worauf sollte ich mich hier verlassen? Könnte es ein glücklicher Fehler der Platzbeschreibung und der Kosten sein, mit dem ich EcoPlus für den Preis von Eco bekomme?
Oder ist das völlig unwahrscheinlich / ausgeschlossen?

Hoffe, das war verständlich erklärt und danke schon mal vorab fürs Teilen eures Fachwissens :)!
 

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.427
695
--> Anrecht auf eine Entschädigung, weil UA mir nicht Bescheid gegeben hat, habe ich nun aber keine mehr, da wir ja Ersatz erhalten, richtig?
Bei wem gebucht? Bei UA oder beim Reisebüro? Hattest Du einen Kontakt bei der Buchung hinterlegt? UA ändert gerne mal alle paar Tage die Flugzeiten, dass Flüge ganz gestrichen werden ist aber eher selten. Ich bekomme von unserem Reisebüro (obwohl man dort sonst nichts auf die Reihe bekommt) doch regelmäßig Nachrichten über solche Änderungen und werde dann zur Rückbestätigung aufgefordert.

Mal anders gefragt, wofür willst Du entschädigt werden? Du hast jetzt einen besseren Flug (Direkt) zum Preis eines Umsteigers. Wenn Du diesen Flug aktiv gewählt hast und damit die frühere Flugzeit akzeptiert hast ohne einen späteren Flug zu verlangen, sehe ich da eigentlich keine Grundlage für eine Entschädigung.

Ich bin auf Platz 53D bei den beiden anderen steht nur "---".
Nun bin ich mir zum einen unsicher, ob die beiden beim Check-In sicher neben mir platziert werden (was ich deutlich angenehmer fände als einen Überraschungsnachbarn).
Das sollte sich durch die United-Webseite lösen lassen, wenn es nicht eine Y- Buchung ist. Dort mit der UA-Buchungsnummer einloggen, dort kann man die Sitzplätze dann typischerweise wählen und gut ist.

Allerdings habe ich mich auf Seatguru umgeschaut und festgestellt, dass die Sitze in der Mitte von Reihe 34 als "Bevorzugter Sitzplatz mit normaler Beinfreiheit" bezeichnet werden und somit zwischen 36 und 54$ kosten sollen. Die 3er links und rechts runter bis Reihe 35 sind aber al EcoPlus ausgewiesen.
So ganz verstehe ich nicht. Bist Du jetzt auf 53D in Reihe 53, oder in Reihe 34? Ersteres ist die ganz normale Y, ersteres könnte eine Y+ sein, je nach Typ des Flugzeuges. Auch hier hilft es, sich auf der UA-Seite mit den Buchungsdaten einzuloggen und dann eine Platzwahl vorzunehmen. Dort zeigt UA schon an, ob der Sitz unter Y+ verkauft wird oder nicht, und es wird dann ggf. ein Bezahlvorgang ausgelöst. Verlassen kannst Du Dich auf die UA-Seite selbst, dort sollten die aktuellen Daten hinterlegt sein. Der Fluzeugtyp kann sich allerdings ab und an ändern - wie gesagt, ist UA, kann kurzfristig passieren.
 

Balther

Neues Mitglied
21.06.2023
2
0
Bei wem gebucht? Bei UA oder beim Reisebüro? Hattest Du einen Kontakt bei der Buchung hinterlegt? UA ändert gerne mal alle paar Tage die Flugzeiten, dass Flüge ganz gestrichen werden ist aber eher selten. Ich bekomme von unserem Reisebüro (obwohl man dort sonst nichts auf die Reihe bekommt) doch regelmäßig Nachrichten über solche Änderungen und werde dann zur Rückbestätigung aufgefordert.

Mal anders gefragt, wofür willst Du entschädigt werden? Du hast jetzt einen besseren Flug (Direkt) zum Preis eines Umsteigers. Wenn Du diesen Flug aktiv gewählt hast und damit die frühere Flugzeit akzeptiert hast ohne einen späteren Flug zu verlangen, sehe ich da eigentlich keine Grundlage für eine Entschädigung.
Ich hatte direkt bei UA gebucht. Entsprechend war auch meine E-Mail-Adresse hinterlegt und umso mehr habe ich mich gewundert, dass ich nicht benachrichtigt wurde. Wäre ich nicht selber tätig geworden, hätten wir halt blöd aus der Wäsche geguckt, wenn wir beim Flughafen-Check-In gestanden hätten und erst dort von dem völlig abweichenden Flugplan gehört hätten. Und in dem Fall hätte UA uns ja pro Person 600€ zahlen müssen (meine ich so verstanden zu haben). Meine proaktive Meldung hat denen diesen Betrag also erspart. Aber ob die nicht trotzdem einer Meldungspflicht nicht nachgekommen sind, für die UA nun "Strafe" zahlen muss, war mir nicht ganz klar.
Und natürlich bin ich jetzt eigentlich zufrieden, aber falls irgendein Gesetz besagt, dass UA mir trotzdem Geld schuldig ist, würde ich es gerne wissen ;-).


Das sollte sich durch die United-Webseite lösen lassen, wenn es nicht eine Y- Buchung ist. Dort mit der UA-Buchungsnummer einloggen, dort kann man die Sitzplätze dann typischerweise wählen und gut ist.


So ganz verstehe ich nicht. Bist Du jetzt auf 53D in Reihe 53, oder in Reihe 34? Ersteres ist die ganz normale Y, ersteres könnte eine Y+ sein, je nach Typ des Flugzeuges. Auch hier hilft es, sich auf der UA-Seite mit den Buchungsdaten einzuloggen und dann eine Platzwahl vorzunehmen. Dort zeigt UA schon an, ob der Sitz unter Y+ verkauft wird oder nicht, und es wird dann ggf. ein Bezahlvorgang ausgelöst. Verlassen kannst Du Dich auf die UA-Seite selbst, dort sollten die aktuellen Daten hinterlegt sein. Der Fluzeugtyp kann sich allerdings ab und an ändern - wie gesagt, ist UA, kann kurzfristig passieren.
Auf der UA-Website werde ich, sowie meine beiden Mitreisenden aufgelistet. Nur bei mir steht 53D und bei den beiden anderen eben "---". Wenn ich auf Sitzplatzauswahl gehe, kann ich nur noch Plätze auswählen, die man bezahlen muss. Bei dem ursprünglichen UA-HINflug, der annulliert wurde, konnten wir direkt die Plätze wählen, hier geht das scheinbar nicht mehr kostenfrei.
Daher hatte ich nach sinnvollen und zusammenhängenden Plätzen im Rest der Eco gesucht. Und da war mir die Mittelreihe 34 aufgefallen. Aber das Thema hat ja der nette Vorposter @Geardown schon erklärt.
Alles in allem scheine ich also nun hoffen zu müssen, dass UA uns beim Check-in zusammensetzt, oder ich muss die Plätze kaufen.
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.938
1.421
Mal anders gefragt, wofür willst Du entschädigt werden? Du hast jetzt einen besseren Flug (Direkt) zum Preis eines Umsteigers. Wenn Du diesen Flug aktiv gewählt hast und damit die frühere Flugzeit akzeptiert hast ohne einen späteren Flug zu verlangen, sehe ich da eigentlich keine Grundlage für eine Entschädigung.
Und was ist mit Artikel 5, EU261?

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

In diesem Fall ist der neue Flug 2 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit.
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.610
4.523
Ich hatte direkt bei UA gebucht. Entsprechend war auch meine E-Mail-Adresse hinterlegt und umso mehr habe ich mich gewundert, dass ich nicht benachrichtigt wurde.
Bevor du das Fass aufmachst solltest du prüfen, ob die Nachricht nicht im Spam oder bei einem Mitreisenden gelandet ist.
Letzteres hatten wir kürzlich, da ging die Nachricht nur zu +1, obwohl beide Adressen in der Buchung waren.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.866
10.862
Jedoch hat mich google nun ca 5 Tage vorher gewarnt
Der Flug ist nun ca 2h früher (also sehr früh in FRA sein :-/) aber immerhin direkt und wir haben ein bisschen mehr Zeit vor Ort.
--> Anrecht auf eine Entschädigung, weil UA mir nicht Bescheid gegeben hat, habe ich nun aber keine mehr, da wir ja Ersatz erhalten, richtig?

sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage
vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.
Sieht nicht so schlecht aus...

"Bevorzugter Sitzplatz mit normaler Beinfreiheit"
Alle diese Sitze sind 777 in 3-4-3 Konfiguration, ganz sicher ist keiner davon "bevorzugt", und Beinfreiheit ist schon fast das geringere Problem...

Mal anders gefragt, wofür willst Du entschädigt werden?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil...
Der Flug ist nun ca 2h früher (also sehr früh in FRA sein :-/)
Und genau deshalb ist das ein Kriterium für Ausgleichszahlungen.
 
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thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
3.427
695
Und natürlich bin ich jetzt eigentlich zufrieden, aber falls irgendein Gesetz besagt, dass UA mir trotzdem Geld schuldig ist, würde ich es gerne wissen ;-).
Das ist eigentlich ein automatisierter Prozess. Ich würde mal gucken, ob die emails nicht irgendwo gefiltert wurden... Wie dem auch sei, ich finde den Hinweis auf Entschädigung ein wenig seltsam, denn wenn Dir 2h vorher nicht passt, hättest Du ja bei UA einfach nach einem späteren Flug fragen können. Natürlich kenne ich jetzt nicht den Flugplan auswendig, aber ab FRA geht eigentlich immer irgendwas.

Auf der UA-Website werde ich, sowie meine beiden Mitreisenden aufgelistet. Nur bei mir steht 53D und bei den beiden anderen eben "---". Wenn ich auf Sitzplatzauswahl gehe, kann ich nur noch Plätze auswählen, die man bezahlen muss. Bei dem ursprünglichen UA-HINflug, der annulliert wurde, konnten wir direkt die Plätze wählen, hier geht das scheinbar nicht mehr kostenfrei.
Letztlich bedeutet es, dass bei UA "hinten" schon alles dicht ist. Jetzt geht die typische Reise nach Jerusalem los. UA wird erst einmal die ganzen Statusinhaber, solang nicht selbsttätig auf die Y+ gebucht, einen anderen Platz anbieten, sowie die Plätze anderer Paxe, die noch ein Upgrade dazukaufen. Ihr werden am Check-In das bekommen, was übrig ist. Solange kein Status vorhanden ist, sind das natürlich die Plätze, die nicht so sonderlich beliebt sind.

Daher hatte ich nach sinnvollen und zusammenhängenden Plätzen im Rest der Eco gesucht. Und da war mir die Mittelreihe 34 aufgefallen. Aber das Thema hat ja der nette Vorposter @Geardown schon erklärt.
Alles in allem scheine ich also nun hoffen zu müssen, dass UA uns beim Check-in zusammensetzt, oder ich muss die Plätze kaufen.
Meine Glaskugel würde eher sagen, dass es da nicht mehr viel zusammen geben wird, weil die Kapazität des Fluges für Euch zwar noch ausreicht, aber momentan in Eurer Sitzklasse nichts mehr frei ist. Es wird also dann das geboten, was noch übrig ist. Zweierplätze vielleicht, aber eine ganze Viererreihe halte ich für unwahrscheinlich. Wobei ich einen Mittelblock jetzt auch nicht für so gut halte, als dass ich ihn kaufen würde, ausgenommen wenn mehr Beinfreiheit vorhanden ist und sonst nichts mehr frei ist.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil...

Und genau deshalb ist das ein Kriterium für Ausgleichszahlungen.
Das hat weniger mit "Lesen" denn mit Argumentation zu tun. Wenn ich nicht 2h früher fliegen mag - was gut sein kann, ohne Frage - hätte ich das beim Telefon bei UA gesagt. Erst wenn dann keine andere Alternative vorhanden ist, würde ich mich um Kompensation bemühen. Ich möchte dem OP da nichts vorwerfen, aber es gibt einige Mitforisten hier, denen ich zutraue, dass sie zuerst nach Ersatzbeförderung auf einem früheren Flug fragen und dann noch Kompensation mitnehmen möchten. Wer da die Beweislast trägt, ist mir nicht klar, aber als Fluggesellschaft würde ich natürlich sofort argumentieren, dass es auch spätere Flüge gegeben hätte.
 

HamburgFirst

Erfahrenes Mitglied
26.05.2020
1.925
1.599
HAM
Zudem habe ich nicht erkannt wann United den Flug gestrichen hat. Das kann ja schon Wochen her sein.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.866
10.862
Ja, das ist auch so eine Grauzone in der Verordnung... Obwohl es eigentlich keine sein sollte.
"über die Annulierung unterrichtet" ist für mich ein aktiver Vorgang durch die Airline, aber offenbar akzeptieren Gerichte wenn die Information im Netz/per App abrufbar ist bereits als "Unterrichtung", womit natürlich der Zeitpunkt schwerlich nachweisbar ist.

Analog bei der Bahn, die "Informationspflicht" ist mit der Verfügbarkeit einer Onlineplatform erfüllt, wann und ob da tatsächlich was steht/stand (und wenn, dann korrect oder falsch) ist für den Verbraucher nicht nachweisbar.

Die ganzen letzten Flugstreichungen bei LH habe ich alle selbst herausgefunden, keine Ahnung ob man vorhatte mich zu einem späteren Zeitpunkt noch aktiv zu unterrichten.
KLM hingegen schickt extrem zeitnah mails, sogar gleich mit Ersatzbeförderungsanagebot, ideal für Ausgleichszahlungsansprüche, alle notwendigen Daten in einer einzigen Nachricht (Unterrichtungszeitpunkt, Abflug und Ankunft der Ersatzbeförderung).

Erst wenn dann keine andere Alternative vorhanden ist, würde ich mich um Kompensation bemühen.
Die Ausgleichszahlung ist unabhängig davon, ob nun eine Ersatzbeförderung vorhanden ist oder nicht, und ob du es annimst oder nicht. Sie hängt an den Zeitdetails der eventuell angebotenen Ersatzbeförderung (Abflug-/Ankungtszeit am Endziel).
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.610
4.523
Die Ausgleichszahlung ist unabhängig davon, ob nun eine Ersatzbeförderung vorhanden ist oder nicht, und ob du es annimst oder nicht. Sie hängt an den Zeitdetails der eventuell angebotenen Ersatzbeförderung (Abflug-/Ankungtszeit am Endziel).
Sie hängt nicht an den Details einer eventuell irgendwie angebotenen Ersatzbeförderung, sondern an den Details der tatsächlich genutzten.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.866
10.862
Wenn du das sagst...
Die EU261 hingegen sagt:
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf
Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei
denn,
[...]
ii) sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum
zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der
planmäßigen Abflugzeit unterrichtet
und erhalten ein Angebot
zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen
ermöglicht, nicht mehr als zwei Stunden vor der
planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit
zu erreichen, oder
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben
Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet
und erhalten ein Angebot
zur anderweitigen Beförderung,
das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel
höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.
Es hängt also ausschließlich von "einer eventuell irgendwie angebotenen Ersatzbeförderung" ab, nicht davon ob du dich am Ende dafür entschieden hast, oder eine deiner anderen Optionen gewählt hast.

Du kannst nicht erst nach einem Flug eine Woche später fragen ("anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.") und dann eine Ausgleichszahlung fordern weil du mehr als 4 Stunden später ankommst.

In meinem aktuellen Fall wurde mir ein Angebot "auf den ersten verfügbaren Flug" gemacht, das mich 43 Stunden später ans Ziel gebracht hätte, das ich dankend abgelehnt und den Flug storniert habe.
Damit greift Artikel 5 c) iii) wortwörtlich, und mir steht (neben "der binnen sieben Tagen zu leistenden vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten nach den in Artikel 7 Absatz 3 genannten Modalitäten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte sowie für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte, wenn der Flug im Hinblick auf den ursprünglichen Reiseplan des Fluggastes zwecklos geworden ist") eine Ausgleichszahlung von €250 zu.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.610
4.523
Dass du Dinge groß und fett darstellst macht deine vorige Aussage nicht richtig ;-). Zumal "und erhalten ein Angebot" im Kontext der Bedingungen steht, die eine Entschädigung ausschließen.

Dieser Ausschluss scheint im hier vorliegenden Fall - anders als in irgendwelchen von dir erlebten oder herbeikonstruierten - nicht zuzutreffen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.866
10.862
Dann habe ich irgendwas von
Nun wurde uns der LH Direktflug von FRA nach SFO mit der B748 angeboten,
Der Flug ist nun ca 2h früher
falsch verstanden.

Klang für mich als wäre eine Ersatzbeförderung angeboten worden, die mehr als 1 Stunde früher abgeht, womit der Ausschluß wie gesagt nicht zutrifft.
Und dabei ist nur die Frage, wann wurde storniert, wurde eine Ersatzbeförderung angeboten, wann fliegt die Ersatzbeförderung ab, wann kommt sie an.
Es ist völlig irrelevant ob man die annimmt, ob man eine andere fordert oder ob man storniert. Wurde keine im relevanten Zeitfenster angeboten, ist eine Entschädigung fällig. Wurde eine angeboten, nicht.
Wenn man ganz spitzfindig sein will, steht in Artikel 5 nicht mal irgendwas von "unter vergleichbaren Reisebedingungen" oder "Klasse für die der Flugschein erworben wurde", die Airline könnte also durchaus eine "anderweitige Beförderung" in einer anderen Klasse oder gar im Zug anbieten, es wäre ein Angebot. Wenn du also das Y Angebot im Zeitfenster ablehnst und auf den C Flug ausserhalb des Zeitfensters bestehst, gäbe es keinen Augleichsanspruch...

P.S. Kann es eigentlich sein, dass da ein formaler Fehler in der Verordnung ist? Artikel 5 (1) a) spricht von "Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8", Unterstützungsleistungen sind aber Artikel 9 (wie korrekt in Artikel 5 (1) b) gesagt).
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
6.610
4.523
Dann habe ich irgendwas von

falsch verstanden.

Klang für mich als wäre eine Ersatzbeförderung angeboten worden, die mehr als 1 Stunde früher abgeht, womit der Ausschluß wie gesagt nicht zutrifft.
Und dabei ist nur die Frage, wann wurde storniert, wurde eine Ersatzbeförderung angeboten, wann fliegt die Ersatzbeförderung ab, wann kommt sie an.
Es ist völlig irrelevant ob man die annimmt, ob man eine andere fordert oder ob man storniert. Wurde keine im relevanten Zeitfenster angeboten, ist eine Entschädigung fällig. Wurde eine angeboten, nicht.
Wenn man ganz spitzfindig sein will, steht in Artikel 5 nicht mal irgendwas von "unter vergleichbaren Reisebedingungen" oder "Klasse für die der Flugschein erworben wurde", die Airline könnte also durchaus eine "anderweitige Beförderung" in einer anderen Klasse oder gar im Zug anbieten, es wäre ein Angebot. Wenn du also das Y Angebot im Zeitfenster ablehnst und auf den C Flug ausserhalb des Zeitfensters bestehst, gäbe es keinen Augleichsanspruch...

P.S. Kann es eigentlich sein, dass da ein formaler Fehler in der Verordnung ist? Artikel 5 (1) a) spricht von "Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8", Unterstützungsleistungen sind aber Artikel 9 (wie korrekt in Artikel 5 (1) b) gesagt).
Es wird möglicherweise so sein, dass irgendeine Ersatzbeförderung angeboten wurde. Wann das passiert ist und wie sie ausgesehen haben könnte wissen wir nicht. In der Schilderung geht es um einen Flug, den der Passagier (im Kontakt mit der Hotline) gewählt hat.

Und ja, bei enger Auslegung der Verordnung würde man bei Ablehnen eines Downgrade-Angebots im Zeitfenster den Ausgleichsanspruch verlieren (und beim dessen Annahme ggf. einen weiteren auf anderer Grundlage gewinnen).
Das steht aber m.E. nach nicht im Widerspruch zu einem der Ziele der Verordnung, nämlich dem schnellstmöglichen Transport ans Reiseziel.

Die Frage nach dem formalen Fehler lässt mich ein wenig an deinem Textverständnis zweifeln. "Unterstützungsleistung" ist weder die Überschrift von Artikel 8 noch die von Artikel 9, es ist vielmehr der Begriff der in der deutschen Übersetzung als Sammelbegriff für die zu erbringenden Dinge bzw. als Abgrenzung zur Ausgleichsleistung genutzt wird.