Übernachtungspauschalen seit 2008?

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
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Ich hab da mal eine frage an alle die ihre Reisen abrechnen bzw. steuerlich geltend machen. Als Selbstständiger keine Pauschalen für Übernachtungen seit 2008 das ist klar, wie verhält sich das bei Angestellten, bekommen die diese Pauschalen nachwievor Steuerfrei. Die Informationen die ich im Netz gefunden habe waren nicht ganz eindeutig.
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
94
Im schönen Tessin
Ich hab da mal eine frage an alle die ihre Reisen abrechnen bzw. steuerlich geltend machen. Als Selbstständiger keine Pauschalen für Übernachtungen seit 2008 das ist klar, wie verhält sich das bei Angestellten, bekommen die diese Pauschalen nachwievor Steuerfrei. Die Informationen die ich im Netz gefunden habe waren nicht ganz eindeutig.

Wird noch bezahlt, ich finde es aber etwas anrüchig, da ich bedeuten günstiger 5 Sterne über nachte.

offizz - Spesensätze
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
94
Im schönen Tessin
Du hast die Problematik nicht erfaßt. Zum einen ist die von dir verlinkte Liste Stand 2005 und zweitens geht es nicht um das "bezahlen" sondern um die Auswirkung auf die Einkommenssteuer. Gerade weil man günstiger übernachten kann:doh:

Dann geh in Postsitter, die sind von 2009, natürlich steuerfrei.

Wo ist da die Problematik?

Weil ein ADM 150 Euro kassiert und für 34 Euro übernachtet?
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
47
Muc
sind definitiv steuerfrei (deshalb rechnen manche Aushilfen die schon 400 Euro verdienen zusätzlich noch Reisekosten od evtl einen Benzingutschein ab)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
sind definitiv steuerfrei (deshalb rechnen manche Aushilfen die schon 400 Euro verdienen zusätzlich noch Reisekosten od evtl einen Benzingutschein ab)

Ok und wie interpretierst du dies?

"Massive Änderungen müssen Arbeitgeber und -nehmer bei den Reisekosten beachten. Bislang können Arbeitgeber für jede Übernachtung während einer Dienstreise 20 Euro pauschal steuerfrei erstatten. Auch bei Auslandsreisen besteht die Möglichkeit, mit Übernachtungspauschalen abzurechnen. Dabei gilt, dass für jedes Land oder für bestimmte Städte landesspezifische Pauschbeträge gelten. Ab 2008 fallen bei Inlands- und Auslandsreisen die Pauschalen für den Werbungskostenabzug weg, bleiben aber für die steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung weiterhin erhalten. Folge: Ein Abzug ist nur noch möglich, wenn der Reisende die Kosten per Hotelbeleg nachweist."?

Vollständigen Artikel gibt es hier
Die Änderungen im Detail - Lohnsteuerrichtlinie 2008 - FOCUS Online

Genau auf diese Problematik kann ich mir keinen Reim machen. Ich will nur wissen ob ich Zukunft wieder Pauschalen geltend machen kann, oder ob mir da eine verdeckte Gewinnausschüttung draus gebastelt wird.
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
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Im schönen Tessin
Ok und wie interpretierst du dies?

"Massive Änderungen müssen Arbeitgeber und -nehmer bei den Reisekosten beachten. Bislang können Arbeitgeber für jede Übernachtung während einer Dienstreise 20 Euro pauschal steuerfrei erstatten. Auch bei Auslandsreisen besteht die Möglichkeit, mit Übernachtungspauschalen abzurechnen. Dabei gilt, dass für jedes Land oder für bestimmte Städte landesspezifische Pauschbeträge gelten. Ab 2008 fallen bei Inlands- und Auslandsreisen die Pauschalen für den Werbungskostenabzug weg, bleiben aber für die steuerfreie Arbeitgeber-Erstattung weiterhin erhalten. Folge: Ein Abzug ist nur noch möglich, wenn der Reisende die Kosten per Hotelbeleg nachweist."?

Vollständigen Artikel gibt es hier
Die Änderungen im Detail - Lohnsteuerrichtlinie 2008 - FOCUS Online

Genau auf diese Problematik kann ich mir keinen Reim machen. Ich will nur wissen ob ich Zukunft wieder Pauschalen geltend machen kann, oder ob mir da eine verdeckte Gewinnausschüttung draus gebastelt wird.

Steuerberater Deines Vertrauens!

Ich reiche Belege ein und lasse mir nichts nachsagen.
 

reisefan

Erfahrenes Mitglied
09.05.2009
371
0
47
Muc
Reisekosten bei Arbeitnehmern

Arbeitnehmern können Reisekosten vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) erstattet werden, soweit sie bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG nicht übersteigen.

Findet eine Erstattung nicht statt, kann der Arbeitnehmer die Reisekosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit im Rahmen seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend machen. Während die nachgewiesenen Fahrtkosten, Übernachtungskosten und Reisenebenkosten grundsätzlich ohne Begrenzung vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei ersetzt werden können, werden Verpflegungsmehraufwendungen nur in Höhe der oben genannten Pauschbeträge als nicht steuerpflichtiger Arbeitslohn anerkannt.

Bleibt die Erstattung der Reisekosten durch den Arbeitgeber unter der in den LStR 2008 angegebenen Regelungen, kann der Arbeitnehmer den Differenzbetrag als Werbungskosten in seiner Steuererklärung ansetzen.


...heisst also dass du nach wie vor die Belege einreichen kannst, steuerfrei werden dir aber dann nur die Beträge bis zu den Pauschalen erstattet, den Rest kannst du in deiner Steuererklärung absetzen! (gilt nur bei Verpflegung, Fahrt- u. Übernachtungskosten können voll erstattet werden)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Reisekosten bei Arbeitnehmern

Arbeitnehmern können Reisekosten vom Arbeitgeber lohnsteuerfrei nach § 3 Nr. 16 Einkommensteuergesetz (EStG) erstattet werden, soweit sie bei Verpflegungsmehraufwendungen die Pauschbeträge nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG nicht übersteigen.

Es geht und ging mir nicht um die Verpfelgungsmehraufwendungen. Es geht um die Übernachtungspauschalen bei Angestellten.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2


Wenn man dem link folgt stösst man auf folgendes

Die Pauschbeträge für Übernachtungskosten sind nur in den Fällen der Arbeitgebererstattung
anwendbar (R 9.7 Abs. 3 und R 9.11 Abs. 10 Satz 7 Nr. 3 LStR), für den Werbungskosten-
abzug sind die tatsächlichen Übernachtungskosten maßgebend (R 9.7 Abs. 2 und 9.11 Abs. 8
LStR).

Das liest sich für mich wie folgt, der Arbeitgeber kann die Pauschbeträge auszahlen (Gewinnmindernd), der Arbeitnehmer muss diese aber soweit er die Ausgaben nicht belegen kann versteuern.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.629
1.314
also ich hatte dieses Thema mal mit einem Finanzbeamten aus Frankfurt diskutiert (telefonisch). Eine klare Aussage gibt es hierzu nicht!!

Theoretisch kann (aber muss nicht) die Firma einem Angestellten die Übernachtungspauschale steuerfrei auszahlen! Wenn z.B. das allgemeine Preisniveau der Hotels bei 34-40 EUR/ÜF liegt (z.B. Osteuropa) und Vater Deutscher Staat dafür irgenwann als das noch Ostblock war und man wirklich nur 5* Hotels akzpetieren konnte eine Pauschale von 77 EUR für Ungarn festgelegt hat, kann die Firma schon sagen: es wird nur nach Beleg erstattet - nicht Pauschale.

Andersherum soll es Länder geben, wo die Pauschale eh niemals ausreicht, ausser man übernachtet privat bei Freunden. Dann kann die Pauschale verlangt werden, wenn man keine Nachweis der Kosten erbringen kann. Näheres dürfte die Reiserichtlinie der Firma festlegen. Gar nichts zu erstatten halte ich persönlich für unzulässig (ich hatte da vor Jahren mal eine recht lange Auseinandersetzung mit meinem Chef, weil der mir übers Wochenende in Finnland nichts zahlen wollte, weil ich bei der Freundin übernachtete und keine Kosten hätte)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
also ich hatte dieses Thema mal mit einem Finanzbeamten aus Frankfurt diskutiert (telefonisch). Eine klare Aussage gibt es hierzu nicht!!

Theoretisch kann (aber muss nicht) die Firma einem Angestellten die Übernachtungspauschale steuerfrei auszahlen!

Es scheint mir auch das es da keine klare Ansage gibt.

Wenn Fa. und Angestellter mehr oder weniger dieselbe Person ist dann zahlt die Fa. dem Angestellten gerne max. Pauschbeträge.

Sollte das mit den Pauschbeträgen nicht klappen und man nur nach Belegen abrechnen können werde ich wohl ins Oriental umziehen.
 

MichaelFFM

Hertz-loses Mitglied
Teammitglied
Die neue Regelung fuer's Ausland betrifft - meiner Auffasung nach - lediglich Freiberufler, Einzelunternehmer und teilhaber von GbRs.
Als Angestellter - egal auch, ob Gesellschafter und/oder Geschaeftsfuehrer - aendert sich nichts.
Wer ein gut funktionierendes und aktuelles RK Tool hat, kann das sehr einfach nachvollziehen .
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
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Die neue Regelung fuer's Ausland betrifft - meiner Auffasung nach - lediglich Freiberufler, Einzelunternehmer und teilhaber von GbRs.
Als Angestellter - egal auch, ob Gesellschafter und/oder Geschaeftsfuehrer - aendert sich nichts.
Wer ein gut funktionierendes und aktuelles RK Tool hat, kann das sehr einfach nachvollziehen .

Im Prinzip habe ich das genau so gesehen, aber es gibt dazu widersprüchliche Aussagen von Steuerberatern, Finanzbeamten und eben hier (und im www generell). Die Fa. kann die Pauschalen nach wie vor zahlen - soweit klar. Aber der Steuerpflichtige muss die Pauschalen, wenn sie denn über dem tatsächlichen Aufwand liegen anteilig als Einkommen (oder Geldwertenvorteil) versteuern.

Kleines Rechenbeispiel für BKK

Der Angestellte verbringt 60 Nächte in BKK und bekommt von der Fa. dafür 6000€ pauschal. Die 6000€ mindern den Gewinn der Fa. entsprechend.

Der Mitarbeiter kann aber nur 2000€ mit Rechnungen belegen, daher wird er bei seiner Lohnsteuerabrechnung 4000€ mehr Einkommen zu versteuern haben. (je nach Steuersatz werden also zwischen 560€ und 1800€ Steuern fällig. das ist die Aussage eines Steuerberaters den ich in der Zwischenzeit befragt habe. Aber da sich das alles gerade geändert hat wollte ich hier eigentlich Erfahrungen aus der Praxis haben.