Umbuchung EWR auf JFK wegen Zubringer VL2097

ANZEIGE

ekel alfred

Erfahrenes Mitglied
26.05.2010
1.851
1.389
BRE / HAJ
ANZEIGE
Moin,

heute hat es mich erwischt.

Wollte LH mal wieder mit der neuen Allgris eine Chance geben.

HAJ-MUC-EWR
Die VL 2097 hatte geschlagene 2 Stunden Delay ( Dank Erstflug Verspätung und dann Aufbau auf 2 Stunden).

In Hannover angekommen hatte mich Lh auf KLM über AMS und dann weiter mit UA nach EWR gebucht (Am 8.8. :) )

Hotline auf HAJ-FRA-JFK umgebucht.

Uprungsankunft in Newark wäre 18 Uhr 45, die LH 404 soll in JFK 20 Uhr 05 ankommen.

Lieber Uber mit LH Kostenerstattung oder Öffis wegen 261 Fluggastrechte.
Oder steht mir eh was zu.

BTW
Da es ja in Hannover keinen Ticketschalter mehr gibt, muss das der PAX selbst telefonisch machen.
Egal ob F,C,Y oder SEN oder HON.
Ja wäre bei BA auch so, aber irgendwie kein guter Service.

Füsseln im A340 ist angesagt.
 
  • Haha
Reaktionen: born2fly

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
12.567
6.145
Paralleluniversum
Uprungsankunft in Newark wäre 18 Uhr 45, die LH 404 soll in JFK 20 Uhr 05 ankommen.
Was sagt denn die entsprechende EU-Verordnung dazu?

Artikel 6

Verspätung

(1) Ist für ein ausführendes Luftfahrtunternehmen nach vernünftigem Ermessen absehbar, dass sich der Abflug

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger um zwei Stunden oder mehr oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km um drei Stunden oder mehr oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen um vier Stunden oder mehr

gegenüber der planmäßigen Abflugzeit verzögert, so werden den Fluggästen vom ausführenden Luftfahrtunternehmen

i) die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a) und Absatz 2 angeboten,

ii) wenn die nach vernünftigem Ermessen zu erwartende Abflugzeit erst am Tag nach der zuvor angekündigten Abflugzeit liegt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 9 Absatz 1 Buchstaben b) und c) angeboten und,

iii) wenn die Verspätung mindestens fünf Stunden beträgt, die Unterstützungsleistungen gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a) angeboten.

(2) Auf jeden Fall müssen die Unterstützungsleistungen innerhalb der vorstehend für die jeweilige Entfernungskategorie vorgesehenen Fristen angeboten werden.
Artikel 7

Ausgleichsanspruch

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so erhalten die Fluggäste Ausgleichszahlungen in folgender Höhe:

a) 250 EUR bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger,

b) 400 EUR bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 km und 3500 km,

c) 600 EUR bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen.

Bei der Ermittlung der Entfernung wird der letzte Zielort zugrunde gelegt, an dem der Fluggast infolge der Nichtbeförderung oder der Annullierung später als zur planmäßigen Ankunftszeit ankommt.

(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.

(3) Die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 erfolgen durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder, mit schriftlichem Einverständnis des Fluggasts, in Form von Reisegutscheinen und/oder anderen Dienstleistungen.

(4) Die in den Absätzen 1 und 2 genannten Entfernungen werden nach der Methode der Großkreisentfernung ermittelt.
 

TimoKoni

Erfahrenes Mitglied
22.09.2014
1.542
3.099
DUS
Seit die „Rutsche des Grauens“ in C abgelöst wurde scheint es so eine Füssel-Phobie von C Fliegern zu geben. In all den Jahren ist mir das nie passiert… ich höre mir aber gerne Eure Geschichten an.

Ich buche primär C wegen der Hardware und gerade wenn man mal alleine fliegt, dann finde ich es maximal beschissen, dass ich keine vernünftige Privatsphäre - wie gefühlt 95 % aller anderen Marktteilnehmer es sonst auch haben - erhalte.
Übrigens halt auch Allegris.

„Füßeln“ ist hier für mich nur ein Synonym.

Lieben Gruß
 
  • Like
Reaktionen: MüBa