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Ganz einfach: Wenn der Verwender der AGB einen Vorteil verspricht, wenn der Vertrag 12 Monate läuft, der Verbraucher aber wegen einer Preiserhöhung von seinem Sonderkündigungsrecht, wie vorliegend, Gebrauch macht, kann dies nicht zum Wegfall des Vorteils führen.
Besteht der Vorteil nicht in Meilen, sondern in Geld, wird es wohl für den juristischen Laien klarer: Verspricht die LBB eine Gutschrift für den ersten Jahreskartenpreis (49,90 Gutschrift bei einem Jahr Mindestlaufzeit), erhöht dann aber im ersten Jahr die Gebühr, kann es ja schlecht angehen, dass der Kunde im Falle einer Sonderkündigung (= Jahresgebühr wird anteilig fällig) schlechter steht als ohne Sonderkündigung (= er muss die anteilige Jahresgebühr bezahlen).
Aber der Kartenpreis für die Visa Basic wurde doch garnicht erhöht, vorher 49,90 und auch jetzt 49,90. Teurer ist ja nur die neue "Visa Plus", die es früher noch nicht gab.