Verbraucherzentrale mahnt Vorauskassepraktik der deutschen Airlines ab

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Keks

Reguläres Mitglied
27.11.2013
60
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Eigenartige Logik. Wenn ich heute beispielsweise ein Konzertticket erwerbe, muss ich dieses auch sofort vollständig bezahlen. Diese Abmahnungen werden höchst wahrscheinlich als Schuss in den Ofen enden. Es gibt vermutlich keine realistische Möglichkeit, dem Verbraucher in dieser Angelegenheit mehr Vorteile zu gewähren. Abgesehen vielleicht von den erwähnten Vorteilen für "Maximierer", die falls sie ein besseres Angebot sichten, einfach ihr bisheriges Ticket 'geschickt' verfallen lassen.
 

POCTOB

Erfahrenes Mitglied
31.10.2010
625
33
CGN/ EDKB
Eigenartige Logik. Wenn ich heute beispielsweise ein Konzertticket erwerbe, muss ich dieses auch sofort vollständig bezahlen. Diese Abmahnungen werden höchst wahrscheinlich als Schuss in den Ofen enden. Es gibt vermutlich keine realistische Möglichkeit, dem Verbraucher in dieser Angelegenheit mehr Vorteile zu gewähren. Abgesehen vielleicht von den erwähnten Vorteilen für "Maximierer", die falls sie ein besseres Angebot sichten, einfach ihr bisheriges Ticket 'geschickt' verfallen lassen.

Na ja, Unterschiede gibt es schon - ohne das jetzt komplett aufdröseln zu wollen: ein Flugticket enthält mit Steuern und Gebühren einen Anteil, der an Dritte durchgereicht wird. Dies aber nur für den Fall, daß der Flug angetreten wird. Bis dahin ist das ein unverzinsliches Darlehen mit Geld, das dem Carrier nicht zusteht. Eine Rechtfertigung sehe ich dafür nicht wirklich. Zudem sollte man auch mal über Preise, Hin und Rückflüge die zeitlich weint auseinander liegen und Frühbucher nachdenken.