Verhalten bei Streik (Rückerstattung)

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Croth

Erfahrenes Mitglied
21.07.2009
606
28
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Hallo,

ich bin das erste mal von einem Streik betroffen und habe eine Frage zur Rückerstattung des Tickets. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin am Freitag auf einen Eurowings Flug gebucht (gebucht via LH Webseite mit LH Flugnummer), ich möchte den Flug erstattet bekommen, er steht auf der Webseite auch als anuliert. Eine Mail darüber habe ich nicht erhalten, rufe ichd as Ticket auf der Webseite auf, bekomme ich es nur teilweise erstattet, wenn ich es stornieren möchte - wie ist der Weg zur vollen Erstattung? Nicht in ein Bahn Ticket eintauschen und no-show?

Danke!
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.920
4.411
Mail an Lufthansa, Frist setzen. Oder erst der Versuch mit dem guten alten Fernsprechapparat.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.274
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Hallo,

ich bin das erste mal von einem Streik betroffen und habe eine Frage zur Rückerstattung des Tickets. Vielleicht könnt ihr mir helfen. Ich bin am Freitag auf einen Eurowings Flug gebucht (gebucht via LH Webseite mit LH Flugnummer), ich möchte den Flug erstattet bekommen, er steht auf der Webseite auch als anuliert. Eine Mail darüber habe ich nicht erhalten, rufe ichd as Ticket auf der Webseite auf, bekomme ich es nur teilweise erstattet, wenn ich es stornieren möchte - wie ist der Weg zur vollen Erstattung? Nicht in ein Bahn Ticket eintauschen und no-show?

Danke!
Die für Dich gültige Telefonnummer anrufen und fertig. Natürlich nicht zur Rushhour.

Gültige Nummer 069-86-799-799 für das "Fußvolk", alternativ die Nummer für FTL / SEN / HON usw
 
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Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.795
10.772
Nicht in ein Bahn Ticket eintauschen
Wenn du das wünscht, ist auch das eine Option.
"anderweitige Befürderung" im Sinne von Artikel 5 (b) und Artikel 8 (b) und (c).

Überleg dir erst was du willst, und ruf dann an. Sonst besteht die Gefahr, dass dir was "aufgequatscht" wird.

Du hast ein Recht auf vollständige Erstattung binnen 7 Tagen oder (kostenfreie) Umbuchung auf einen anderen Termin, oder eben Erastzbeförderung mit der Bahn, wenn gewünscht.

er steht auf der Webseite auch als anuliert. Eine Mail darüber habe ich nicht erhalten
Das übliche Vorgehen bei dieser Airlinegruppe... Habe ich während Corona regelmäßig so erlebt, selbst Tage nach der Annulierung noch null Kontaktaufnahme.

Andere schreiben in kürzester Zeit nach der Streichung eine Mail, incl. Weblink zu Umbuchungsoptionen.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.567
9.924
BRU
Ich würde zuerst mal abwarten, ob nicht noch eine Mail mit der Info zur Flugstreichung kommt. Die enthält dann auch einen Button mit der Option "Ticket erstatten" oder so ähnlich. Was - im Unterschied zu einer Erstattung über die allgemeine Option auf der LH-Website (die zu Erstattung gemäß Tarifbestimmungen führt) - dann auch eine vollständige Erstattung auslöst.
 

frayvr

Reguläres Mitglied
03.07.2016
72
13
FRA
Frage: am 27.03. soll gestreikt werden, ist eine ( kostenfreie) Umbuchung auf den 26.03. möglich ? Mein Ticket lässt dies nicht zu,
wer hat Erfahrungen zu dieser Überlegung. Vielen Dank im Voraus :)
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
375
365
Aktuell noch theoretische Frage:
Wenn z.B. mein Rückflug aus dem Ausland zurück nach MUC auf Grund eines Streiks in MUC (aktuell streikt ja ab und zu die Sicherheitskontrolle) auf den folgenden Tag umgebucht wird, muss die Airline für die zusätzliche Hotelübernachtung aufkommen bzw. gibt es generell Entschädigung?
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
471
269
NUE
www.anisearch.de
Aktuell noch theoretische Frage:
Wenn z.B. mein Rückflug aus dem Ausland zurück nach MUC auf Grund eines Streiks in MUC (aktuell streikt ja ab und zu die Sicherheitskontrolle) auf den folgenden Tag umgebucht wird, muss die Airline für die zusätzliche Hotelübernachtung aufkommen bzw. gibt es generell Entschädigung?
Bei Streiks, die die LH nicht zu verantworten hat (z.B. Flughafenmitabreiter, Luftverkehrskontrolle etc.) gilt "höhere Gewalt". Dabei müssen zwar Zusatzaufwände wie alternative Reisemöglichkeiten (in sinnvollem Maße, also nicht gleich das Taxi von Barcelona nach Hamburg buchen), zusätzlich notwendige Übernachtungen und sowas erstattet oder direkt vorab gestellt werden. Eine Ausgleichszahlung nach EU261/2004 gibt es in dem Fall aber nicht.
 
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max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
375
365
Bei Streiks, die die LH nicht zu verantworten hat (z.B. Flughafenmitarbeiter, Luftverkehrskontrolle etc.) gilt "höhere Gewalt". Dabei müssen zwar Zusatzaufwände wie alternative Reisemöglichkeiten (in sinnvollem Maße, also nicht gleich das Taxi von Barcelona nach Hamburg buchen), zusätzlich notwendige Übernachtungen und sowas erstattet oder direkt vorab gestellt werden. Eine Ausgleichszahlung nach EU261/2004 gibt es in dem Fall aber nicht.
Ok danke.
naja immerhin gut wenn z.B. eine Übernachtung gestellt wird. Kompensation muss dann ja auch nicht unbedingt sein.
 

frayvr

Reguläres Mitglied
03.07.2016
72
13
FRA
Frage: am 27.03. soll gestreikt werden, ist eine ( kostenfreie) Umbuchung auf den 26.03. möglich ? Mein Ticket lässt dies nicht zu,
wer hat Erfahrungen zu dieser Überlegung. Vielen Dank im Voraus :)
Konnte auf den 26.03. umbuchen, Flug wurde heute kurz vor dem Abflug annulliert - Systemausfall in FRA - Jetzt habe ich noch eine Übernachtung mehr
zu zahlen.
 

pierce

Erfahrenes Mitglied
06.10.2011
7.326
1.945
Rheinland-Pfalz
Bei Streiks, die die LH nicht zu verantworten hat (z.B. Flughafenmitabreiter, Luftverkehrskontrolle etc.) gilt "höhere Gewalt". Dabei müssen zwar Zusatzaufwände wie alternative Reisemöglichkeiten (in sinnvollem Maße, also nicht gleich das Taxi von Barcelona nach Hamburg buchen), zusätzlich notwendige Übernachtungen und sowas erstattet oder direkt vorab gestellt werden. Eine Ausgleichszahlung nach EU261/2004 gibt es in dem Fall aber nicht.
Mal eine Frage hierzu.
Mein Flug am Dienstag ab Chennai wurde annulliert.
Streik ist ja am Montag.Da der Flieger am Montag ab FRA nicht abgeht kann er halt Dienstag nicht in Chennai sein.
Ich wollte dann über die Hotline umgebucht werden auf einen Domestic Flug nach Bombay oder Delhi weil da die LH Flieger Sonntag ankommen , geparkt werden und Dienstag wie geplant zurück gehen. Das war aber nicht möglich weil schon alles voll bzw in PE nix frei.
Am Sonntag geht halt kein LH Flieger nach Chennai der geparkt werden könnte wie in DEL oder BOM so dass ich jetzt auf einen Tag später ab Chennai gebucht werde.
Hotel muss also von LH übernommen werden, wie sieht es hier aber mit EU 261 aus?
Streik ist ja eigentlich Montag und nicht Dienstag wenn ich fliegen wollte, da Sonntag LH keinen Flieger nach Chennai klappt das auch nicht wie in DEL oder BOM und Alternative die für Dienstag gepasst hatten eben via DEL oder BOM wäre nicht verfügbar.
Danke dir!
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
471
269
NUE
www.anisearch.de
Wenn der Flieger durch den Streik am Montag nicht starten kann, dann fällt auch der Rückflug streikbedingt aus. Ist ja beim Wetter ebenfalls so: Wenn der Flieger wetterbedingt nicht am Ziel ankommt, dann ist auch der Rück/Weiterflug wetterbedingt gestrichen. Würde daher in deinem Fall ebenfalls von "gibt nix, da höhere Gewalt" ausgehen. Bin aber kein Jurist, da müsste einer Forenanwälte die Situation genauer ansehen.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.315
1.140
Wenn der Flieger durch den Streik am Montag nicht starten kann, dann fällt auch der Rückflug streikbedingt aus. Ist ja beim Wetter ebenfalls so: Wenn der Flieger wetterbedingt nicht am Ziel ankommt, dann ist auch der Rück/Weiterflug wetterbedingt gestrichen. Würde daher in deinem Fall ebenfalls von "gibt nix, da höhere Gewalt" ausgehen. Bin aber kein Jurist, da müsste einer Forenanwälte die Situation genauer ansehen.
Würde ich anders sehen, anders als beim Wetter hätte man ja fliegen können (ohne Pax).
 
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joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
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Eben bei EW angerufen, was meine Erstattung macht. Antwort: Bitte warten Sie 2-3 Monate, wir sind derzeit überfordert...
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.795
10.772
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300x250
Was schert es die Deutsche Eiche wenn die EU 7 Tage in die Verordnung schreibt...

Rein Spaßeshalber den Vorgang bei fluggastrechte@lba.de melden, zumindest theoretisch dürften die als Nationale Durchsetzungsstelle Bußgelder verhängen oder die Airline zur Zahlung anweisen, machen das aber natürlich beim nationalen Champion nicht. Nur solange bei denen die Mailbox Staub ansetzt, ändert sich da auch nichts dran.

Würde ich anders sehen, anders als beim Wetter hätte man ja fliegen können (ohne Pax).
Und beim Wetter hätte man ein Flugzeug von einem anderen Flughafen schicken können. Wenn CGN-PMI wegen Orkan in CGN ausgefallen ist, kann man ja immer noch einen Flieger aus MUC schicken, oder für dem Umlauf aus MUC einen größeren Flieger nehmen und auf dem Rückflug die CGN Paxe via MUC heimbringen.
Es gibt eine Menge zumutbarer Maßnahmen die man ergreifen kann, wenn man will. Und wenn es andernfalls teuer wird.