Virus im Hotel, irgendwelche Ansprüche?

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Seb194

Aktives Mitglied
24.01.2016
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Hallo zusammen, folgende Frage: meine Frau und ihre Mutter sind aktuell für 10 Tage im Iberostar Crete Marine. Dort scheint den Google-Bewertungen nach ein Magen Darm Virus umzugehen, der sie auch erwischt hat.



Hat man irgendwelche Ansprüche, etwa auf ein anderes Hotel, Kostenerstattung o.ä., weil sie den Urlaub gerade nur auf dem (Bade-)Zimmer verbringen können? Starke Magenkrämpfe und alle anderen Symptome.. Um sowas zu vermeiden bucht man doch ein 5*Resort, auch wenn Buffets immer eine solche Gefahr mit sich bringen können... Danke für Antworten.
 
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Poppy

Aktives Mitglied
19.06.2021
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Um sowas zu vermeiden bucht man doch ein 5*Resort, auch wenn Buffets immer eine solche Gefahr mit sich bringen können.
Das hat mit Sternen nichts zu tun, eher mit Mitmenschen, die ihre Hände nicht gewaschen haben (nach dem Toilettengang) etc. oder durch verdorbene Lebensmittel.
Wenn dem so sein sollte, mußt du es beweisen, dass es von den Lebensmitteln kommt...dann gibt es auch Entschädigung.
Falls durch einen Reiseveranstalter gebucht, dieses sofort melden und evtl auch dokumentieren.

 
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jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
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Hier noch ein Urteil in ähnlich gelagerten Fall. Wurde vom AG München komplett abgewiesen:

Wichtig ist dieser Satz: "Im Hotel hätten weitere Gäste an derselben Krankheitssymptomatik gelitten."
Man sollte sich 1. einen unabhängiigen Arzt/Krankenhaus aufsuchen und die Diagnose schriiftlich bestätigen lassen. Viele Hotels arbeiten mit lokalen Ärzten zusammen, die sich natürlich weigern die Diagnose gegen das Hottel zu stellen (weil sonst das Hotel die Zusammenarbeit kündigt). Und 2. ausrecheind Zeugen suchen und Adressen austauschen die an den selben Symptomen erkrankt siind. Reiseveranstalter behaupten gerne (vor Gericht), dass es nur ein "Einzeffall" war.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.030
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Ich persönlich halte das tatsächlich für ein allgemeines Lebensrisiko. Auf Reisen kann man sich Montezumas Rache einfangen, fertig.
Juristisch sollte so etwas nur dann angreifbar sein, wenn wirklich nachweislich grob fahrlässig oder vorsätzlich gegen Hygienegrundregeln verstoßen wurde und die Erkrankung nachweislich auf diese Verstöße zurückzuführen ist. In Deutschland wäre das z.B. ein Mitarbeiter mit direktem Kontakt zu Lebensmitteln, der Salmonellendauerausscheider ist und als solcher auf Grund von vorgeschriebenen Maßnahmen hätte erkannt werden müssen,, diese Maßnahmen aber unterblieben. Und die Magendarm-Probleme waren nachweislich Salmonellenverursacht.
Eine völlig infektionsfreie Welt gibt es nicht und eine Garantie für infektionserregerfreie Nahrung ist kaum zu realisieren, schon gar nicht in warmen Klimaten.
Klassisches Beispiel sind Norovirus-Ausbrüche auf nem Kreuzfahrtschiff. Wenn jemand mit Noroviren an Bord geht, hat man Pech gehabt. Das unbehüllte Virus ist Tensid-Resistent (Hände-Waschen zerstört das Virus nicht) und die infektiöse Dosis an Viren, die es braucht, um die Erkrankung auszulösen, ist gering. Ein solcher Ausbruch ist auch mit der besten Hygiene kaum zu verhindern.
 

jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
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TXL
Insofern finde ich es schade, dass man die Desispender an den Bufetts nach Corona fast überall abgeschafft hat.
Wenn man so beobachtet, wie viel Leute da mit den Händen rumgrapschen...Die Dinger sollten wieder unübersehbar am Eingang jeden Buffetbereiches aufgestellt werden.
 
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