Visaproblem für die USA ! Expertentipp gesucht...

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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
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Ich habe unten stehendes Visa-Prblem bzw. Frage und hoffe hier jemand zu finden der das Selbe Problem hatte oder aber Ahnung auf diesem Gebiet hat und mir Helfen kann:

Ich werde demnächst eine Stelle für meine Firma (mit deutschem Sitz) in den USA annehmen und werde hierfür ein L-Visa bekommen. Dies berechtigt mich sowie meine Frau (verheiratet) in den USA zu arbeiten... Hier liegt jedoch das Problem: Leider bin ich nicht verheiratet, lebe jedoch in einer eheähnlichen Beziehung. Gibt es hier irgend eine Möglichkeit, auch für meine Freundin ein Visa zu bekommen, ohne dafür heiraten zu müssen ?

Noch als kleine Info: Meine Freundin hat bisher nicht für "meine" Firma in Deutschland gearbeitet, würde jedoch von dieser in den USA eingestellt werden (also als Neueinstellung in den USA).


Kann mir jemand weiter Helfen, der eine Möglichkeit sieht für meine Freundin ein Visa zu bekommen ? Gerne natürlich auch per PM.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Anstelle von Ehepartner ist in den USA (u.a. auf Visaformularen) der Begriff Lebenspartner (Spouse) gelaeufig. Inwiefern das bei deiner Angelegenheit zum Tragen kommt musst du einmal mit den zustaendigen Abteilungen in deiner Firma abklaeren.

Vorsicht: Eine reine Einstellung in den USA ist nicht so einfach wie ein Transfer von einer Firma in Ausland, eher gesagt SEHR schwierig wenn sie im Vorfeld kein Arbeitsvisum hat.

Sehe ich den Fall richtig, dass du deiner Freundin unter der Voraussetzung eines Spousal-Visa die pro-forma Arbeitserlaubnis in den USA beschaffen und sie dann bei euch in der Firma unterbringen willst?

Du solltest dich in jedem Fall an einen kompetenten Ansprechpartner wenden der sich rechtlich in allen Belangen zur U.S. Visaerteilung auskennt. Das kann bei eurer Firma 'in-house' sein oder eben auch extern. Dieser kann dann auch die Formulare vorbereiten. Es wird in jedem Fall Geld kosten.

Fuer wie lange plant ihr in den USA zu sein? Heiraten ist ein Schritt den man sich gut ueberlegen sollte, nur wegen einem 2 Jahres Aufenthalt in den USA wuerde ich da persoenlich nichts ueberstuerzen.
 
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A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
Anstelle von Ehepartner ist in den USA (u.a. auf Visaformularen) der Begriff Lebenspartner (Spouse) gelaeufig. Inwiefern das bei deiner Angelegenheit zum Tragen kommt musst du einmal mit den zustaendigen Abteilungen in deiner Firma abklaeren.

Danke für diese Info!

Sehe ich den Fall richtig, dass du deiner Freundin unter der Voraussetzung eines Spousal-Visa die pro-forma Arbeitserlaubnis in den USA beschaffen und sie dann bei euch in der Firma unterbringen willst?

Um ehrlich zu sein, habe ich hierfür nicht keinen Plan. Ziel ist es, das meine Freudin ein Visa für die USA bekommt, mit dem sie auch ein Arbeitsverhältnis eingehen darf. Sie wird dann in meiner Firma eingestellt werden.

Meine Firma ist eine Mittelständisches Unternehmen (mit ca. 600 Mitarbeiter), demnach haben wir leider keine In-House stelle, die sich mit sowas auskennt. Ich werde jedoch (wahrscheinlich relativ Problemlos) ein L-Visa bekommen, da ich schon länger für diese Firma in Deutschland arbeite und in den USA die Stelle des Managing Directors übernehmen soll -> "Spezialwissen" sollte mich demnach zum Visa berechtigen. Dies hat auf jeden Fall in der Vergangenheit auch schon immer funktioniert.

Das Problem liegt eben darin, dass ich nicht weiß, wie meine Freundin ein Visa bekommt das sie zur Arbeiten berechtigt (ohne Heirat). Sie ist bisher noch nicht in meiner Firma angestellt und wird quasi in den USA "Neueingestellt".

Hast du hier eine Idee?


Du solltest dich in jedem Fall an einen kompetenten Ansprechpartner wenden der sich rechtlich in allen Belangen zur U.S. Visaerteilung auskennt. Das kann bei eurer Firma 'in-house' sein oder eben auch extern. Dieser kann dann auch die Formulare vorbereiten. Es wird in jedem Fall Geld kosten.

Wie schon oben geschrieben, habe ich diesen leider noch nicht. Kannst du mir hierfür einen empfehlen -> Idealerweise in Deutschland ?

Fuer wie lange plant ihr in den USA zu sein? Heiraten ist ein Schritt den man sich gut ueberlegen sollte, nur wegen einem 2 Jahres Aufenthalt in den USA wuerde ich da persoenlich nichts ueberstuerzen.

Wir planen für mindestens 3 Jahre in die USA zu gehen (mit Option auf 5 ). Wie schon gesagt, sollte eine Heirat nur als Notfallplan dienen!
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Ich kenne leider niemanden persoenlich, eventuell einmal in entsprechender Fachliteratur (USA Magazine etc) nachlesen. Ein Unternehmen mit 600 MA das zudem auch noch im Ausland vertreten ist muss doch da Kontakte haben. Diesen Antrag druckt man sich nicht mal eben aus und schickt ein bisschen Kram mit ala Touri in China. Ich wuerde da zu allererst mal die Personalabteilung anklingeln wie das geregelt werden soll. Eventuell wird man dich direkt an jemanden verweisen. Dass sich der MA ohne Unterstuetzung vom AG um solche Dinge kuemmert ist einfach nicht moeglich und habe ich auch noch nie gehoert. Eventuell kannst du dir ja einen Spezialisten aussuchen und die Firma bezahlt fuer die Konsultation. Da kannst du dann auch gleich die weiteren Fragen stellen.
 
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KaiserPinguin

Erfahrenes Mitglied
20.08.2010
1.442
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DUS
Ich habe mich mit so etwas auch schon mal prophylaktisch beschäftigt, mit dem Unterschied, dass wir verheiratet sind.
Mein AG entsendet seit etlichen Jahren jährlich rund zwei Dutzend MA aus Dtld in die USA für 18-36 Monate bis hin zu Verlängerungen auf 10 Jahre. Alles unstreitig Menschen mit Spezialwissen (wurde auch noch nie problematisiert). Und dennoch ist das komplex bis dahinaus. Auf jeden Fall durch die Perso des AG unterstützen lassen, und wenn die kundig mit den Schultern zucken, um Einschaltung eines kompetenten Partners in diesen Rechtsfragen bitten (aka Rechtsanwalt), damit die wertvolle Arbeitszeit in den USA nicht durch eventuelle Visumsprobleme aufgefressen wird. Sollte eigentlich durch den AG unterstützt (und damit auch bezahlt) werden, da in seinem Interesse - Expat-MDs müssen teuer sein. ;)

Wo den Anwalt bekommen? Keine Ahnung für fremde Dritte, aber ich würde einfach mal hier nachfragen, die dürften das Problem kennen und wissen vielleicht eine Ansprechperson.
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
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LEB/ERF
Ggf. auch mal das amerika-forum.de durchforsten oder da fragen - dort dürften mittlerweile so ziemlich alle Konstellationen durchgespielt sein.
 
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skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Ich wuerde den Rat aus Foren aller Art nun mal abstellen und die Zeit fuer Recherche lieber Quellen zuwenden die am Ende auch brauchbare Resultate bringen. Foreninfos sind zwar interessant zu lesen aber am Ende in keinster Weise bindend und sehr oft mit Halbwahrheiten ausstaffiert.
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
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LEB/ERF
Ich wuerde den Rat aus Foren aller Art nun mal abstellen und die Zeit fuer Recherche lieber Quellen zuwenden die am Ende auch brauchbare Resultate bringen. Foreninfos sind zwar interessant zu lesen aber am Ende in keinster Weise bindend und sehr oft mit Halbwahrheiten ausstaffiert.

Im Amerika-Forum wissen sie in Sachen Visa durchaus wovon sie reden.
 
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derhajo

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02.01.2011
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SHE
Wenn die Spouse Variante nicht klappt kann die US-Niederlassung deines Arbeitgebers für deine Freundin ein H1B-Visa beantragen. Wenn deine Frau eine entsprechende Qualifikation (meist abgeschlossenes Studium) vorweisen kann, sollte dies kein großes Problem darstellen. Kostet halt nur ein paar tsd Dollar. Für H1B-Visa gibt es ein US-weites Jahreskontingent, meines Wissens 40.000. Die dürften bei der momentanen Arbeitsmarktlage in den USA aber wohl nicht ausgeschöpft sein.

EDIT: Es werden max. 65.000 H1B Visa pro Jahr vergeben, zzgl. 20.000 für Ausländer mit US-Masterabschluss oder höher.

Offizielle Infos gibt es hier:

U.S. Department of Labor - Wage and Hour Division (WHD) - H-1B Program
 
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SlRlUS

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08.10.2009
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Allgäu
Mit Spouse ist eigentlich sehr wohl der Ehepartner/Gatte/Gattin gemeint. Alles andere sind Lebensabschnittspartner und werden nicht als spouse im sinne vom Intra-company transferees visum L-1 bzw L-2 behandelt.
Da heisst es: Fluchs zum Standesamt! :cool:
 
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SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Wenn die Spouse Variante nicht klappt kann die US-Niederlassung deines Arbeitgebers für deine Freundin ein H1B-Visa beantragen. Wenn deine Frau eine entsprechende Qualifikation (meist abgeschlossenes Studium) vorweisen kann, sollte dies kein großes Problem darstellen. Kostet halt nur ein paar tsd Dollar. Für H1B-Visa gibt es ein US-weites Jahreskontingent, meines Wissens 40.000. Die dürften bei der momentanen Arbeitsmarktlage in den USA aber wohl nicht ausgeschöpft sein.

Was aber keinesfalls bedeutet, dass die Labor Condition Application (LCA) durch geht - nicht wenige H1-Bs werden deshalb denied.
Bezüglich des Jahreskontigents (dem s.g. "Cap"): Führwahr, seit langem ist das Limit dieses mal nicht überschritten worden - rein daher wäre H-1B also möglich. Kommt nun noch auf die Qualifikationen an und ob die LCA durchgehen würde.

Edit: Mit Stand vom 29.07.2011 sind noch 42,300 H-1B über. Zum 1.4. beginnt der neue Zyklus.
 
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rcs

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Teammitglied
06.03.2009
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München
Wenn das Business in den USA ernsthaft betrieben wird, und es auch um die Stelle des US-Geschäftsführers geht, dürfte es sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit kaum rechnen, hier als Sparbrötchen unterwegs zu sein. Ich kann Euch nur raten, für diese Themen die Unterstützung eines passenden Beraters bzw. Anwalts in Anspruch zu nehmen - insbesondere wenn das Ganze auch an feste Timelines geknüpft ist.

Eine kleine falsche Angabe im Visums-Antrag allein kann den gesamten Prozess im Sand verlaufen lassen - mit dem Ergebnis, dass das Visum für lange Zeit erst einmal nichts wird.

Neben der von KaiserPinguin genannten Möglichkeit kannst Du auch berlinflyer mal eine PN schreiben - der hat mit so etwas auch viel Erfahrung aus erster Hand.
 
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berlinflyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
1.664
1.290
Unterwegs in der Welt
Ich hoffe, ich kann hier helfen. Wir rcs schon geschrieben hat, lebe ich seit einigen Jahren in den USA und habe ein wenig Erfahrung mit der Visa-Problematik, sowohl was meine Person betrifft, als auch bei Mitarbeitern unseres Unternehmens:



Grundsaetzlich sollte man die Visabeantragung bei Arbeitsvisa niemals alleine machen und immer mit Hilfe eines kompetenten Anwalts hier in den USA. Die Auswirkungen bei nicht erteilten Visa (auch aus Formfehlern heraus) sind immens, verzoegern oftmals die Aufnahme des Geschaeftsbetriebs um Monate und kosten somit richtig viel Geld. Hier sollte man sich auch an einen ausgewiesenen Immigration Lawyer wenden, Kontakte stelle ich gerne her. Ein "normaler" Wirtschaftsanwalt o.a. ist nicht zu empfehlen.

Am Anfang steht immer die Frage, welcher Visatyp geeignet ist. Wenn deine Firma hier eine Niederlassung eroeffnet und du als Managing Director eingestellt wirst, wuerde man argumentativ von einer Investition in den USA sprechen, welches dich zum Erwerb eines E-Visas (E1/E2) berechtigen wuerde. Dieses Visum ist fuer Executive Employees vorgesehen und an eine Investition vor Ort gebunden, diese Investition kann aber auch schon ein einfaches Sales Office sein. Es muss also nicht unbedingt gleich in eine Fabrik investiert werden ;)

Vorteil des E-Visums ist zum einen die Laufzeit von 5 Jahren und zum anderen die recht problemlose Verlaengerung. Das Visum ist (wie alle anderen Arbeitsvisa auch) an einen bestimmten Arbeitgeber gebunden, dieser wird im Visa eingetragen und du verlierst das Visa wieder, wenn du nicht mehr bei diesem Arbeitgeber angestellt bist. Fuer die erstmalige Ausstellung eines E-Visum ist es ratsam, bereits in Deutschland bei der Firma beschaeftigt gewesen zu sein, bevor der Antrag eingereicht wird (1 Jahr Beschaeftigung wird oft als Voraussetzung genannt). Ebenso benoetigt deine Firma einen nachvollziehbaren Businessplan fuer die USA. Die Kosten fuer ein E-Visum liegen bei rund 4-5k $, ohne moegliche Reisekosten fuer dich. Die Erteilung erfolgt fuer dich im US-Konsulat in Frankfurt.

Egal ob du ein E- oder L-Visum beantragst: deine Partnerin muss in jedem Fall einen eigenen Visumsantrag (mit allen Kosten und verfahrenstechnischen Vorgaben) einreichen. Dabei ist es unerheblich, ob ihr nur in einer festen Partnerschaft lebt oder ob ihr verheiratet seid. Eine automatische Arbeitserlaubnis fuer Ehegatten (und nur fuer solche) gibt es nur, wenn du statt eines E- oder L-Visums eine Green Card bekommen wuerdest, denn dann sind Ehepartner ebenfalls fuer die Green Card berechtigt.

Um das Visum fuer deine Frau/Freundin zu bekommen, muss diese bereits zuvor in Deutschland fuer den gleichen Arbeitgeber arbeiten. Eine Beantragung in den USA nach Einreise o.s. ist nicht meoglich! Da ihr nicht verheiratet seid, muss jegliche Beantragung irgendeiner Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis deiner Freundin von ihr individuell erfolgen.

Ohne Visum kann deine Freundin nur 90 Tage in den USA bleiben und darf hier nicht abeiten.
 

A381

Erfahrenes Mitglied
07.04.2009
3.528
321
Singapore
Grundsaetzlich sollte man die Visabeantragung bei Arbeitsvisa niemals alleine machen und immer mit Hilfe eines kompetenten Anwalts hier in den USA. Die Auswirkungen bei nicht erteilten Visa (auch aus Formfehlern heraus) sind immens, verzoegern oftmals die Aufnahme des Geschaeftsbetriebs um Monate und kosten somit richtig viel Geld. Hier sollte man sich auch an einen ausgewiesenen Immigration Lawyer wenden, Kontakte stelle ich gerne her. Ein "normaler" Wirtschaftsanwalt o.a. ist nicht zu empfehlen.
.

Das ist mir natürlich vollkommen klar. Ich wollte natürlich niemals ein Visa selbst beantragen, wollte jedoch mich vorher erkundigen, da dies das ganze wesentlich vereinfachen kann. Ich würde mich sehr freuen, wenn du mir einen Kontakt von einem kompetenten Anwalt zuschicken könntest -> Idealerweise natürlich jemand der deutsch spricht!


Am Anfang steht immer die Frage, welcher Visatyp geeignet ist. Wenn deine Firma hier eine Niederlassung eroeffnet und du als Managing Director eingestellt wirst, wuerde man argumentativ von einer Investition in den USA sprechen, welches dich zum Erwerb eines E-Visas (E1/E2) berechtigen wuerde. Dieses Visum ist fuer Executive Employees vorgesehen und an eine Investition vor Ort gebunden, diese Investition kann aber auch schon ein einfaches Sales Office sein. Es muss also nicht unbedingt gleich in eine Fabrik investiert werden ;)

Meine Firma hat schon seit ca. 20 Jahren dort ihre Niederlassung. Demnach wird nicht neuinvestiert. Normalerweise ist es jedoch relativ leicht für diese Stelle ein L Visa zu bekommen (dies hat ja in der Vergangenheit immer problemlos funktioniert). Wie ja aber schon geschrieben, zählt dieses Visa eben nur für mich und nicht meine (unverheirat) Begleitung.


Um das Visum fuer deine Frau/Freundin zu bekommen, muss diese bereits zuvor in Deutschland fuer den gleichen Arbeitgeber arbeiten. Eine Beantragung in den USA nach Einreise o.s. ist nicht meoglich! Da ihr nicht verheiratet seid, muss jegliche Beantragung irgendeiner Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis deiner Freundin von ihr individuell erfolgen.

Demnach ist ein L Visa sowie ein E Visa für meine Freundin ausgeschlossen, da sie bisher nicht für meine Firma arbeitet und auch nicht vorher für (mindestens 1 Jahr ist ja pflicht) 1 Jahr angestellt wird.



Ich habe nun ziemlich viel über das H1B Visa gelesen. In meinen Augen, könnte dies die Alternative für meine Freundin sein, da alle Kriterien passen sollten:

- Man braucht einen Hochschulabschluss: Vorhanden
- Sie muss in den USA eine Stelle bekommen: Vorhanden, durch meine Firma
- Es müssen noch Visa vorhanden sein, da immer nur eine bestimmt Anzahl vergeben wird: Dieses Jahr sind noch ca. 30.000 Visa zu vergeben (von Urspünglich 65.000 )
- Die Stelle kann nicht in den USA besetzt werden: Da bin ich mir noch nicht sicher, wie einfach dies nachzuweisen ist!

Hat hier jemand Erfahrung ?
 

Sunseeker

Erfahrenes Mitglied
08.09.2009
737
92
Im Amerika-Forum wissen sie in Sachen Visa durchaus wovon sie reden.

Das ist quack.. auch dort tummeln sich viele Hausfrauen/männer, die sich Halbwissen durch Lesen angeeignet haben und meinen, 24h in dem Forum zu sein und zu alles ihren Senf abgeben der nicht einmal so stimmt.

@A381: Zu deinem Problem, da ich auch beruflich mit dieser Materie zu tun habe, kann ich dir auch SkywalkerLAX's Rat nur empfehlen, such dir einen Fachmann/Anwalt.

In deiner Situation kann deine Freundin entweder als Cohabitating Partner ein B-Visum beantragen, bei der Sie alle 6 Monate ausreisen muss (bzw. unter Umständen 1 mal verlängern kann), aber dann wiederum auch nicht arbeiten darf.

Oder Ihr geht dieses H1B Visum an, was teuer werden kann.

Ein L-Visum wird ihr für Sie so jetzt nicht bekommen, dafür müsste Sie in den letzten 3 Jahren mindestens 1 Jahr bei eurer Deutschen Firma gearbeitet haben.

Wenn das alles zu stressig ist, wäre Heiraten doch nicht die verkehrte Lösung, sollte man seit Jahren zusammen sein und sowieso vor haben, irgendwann mal zu heiraten.
 

munich1978

Erfahrenes Mitglied
16.04.2009
2.272
417
MUC
P.s. ... hast du schon mal beim US-Konsulat in Frankfurt angerufen? Da wird sogar jemanden geholfen, wenn man fragt :)
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.309
1.136
Mit Spouse ist eigentlich sehr wohl der Ehepartner/Gatte/Gattin gemeint. Alles andere sind Lebensabschnittspartner und werden nicht als spouse im sinne vom Intra-company transferees visum L-1 bzw L-2 behandelt.
Da heisst es: Fluchs zum Standesamt! :cool:

Für einige Länder wird Common Law Marriage anerkannt - für D aber nicht.

Vor vielen Jahren hätte ich mal ein X-1 bekommen könen, aber ohne Hochzeit hätte ich meine Freundin nicht mitnehmen können. Bei euren 3 Jahren und dem Arbeitswunsch bleibt eigentlich nur das schwierig zu bekommende H1B, weil das L-Visum AFAIR eigentlich eine gewisse Zeit der Beschäftigung im Heimatland verlangt. Ohne Arbeit und kurzfristig gingen B-Visas, aber eben nicht für mehrere Jahre.

@Sunseeker: Das Heiraten löst aber das Arbeitserlaubnisproblem nicht - sie könnte dann eben problemlos als Hausfrau mit.
 
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unblack

UA-VollHONk.
02.08.2009
5.050
8
LEB/ERF
Das ist quack.. auch dort tummeln sich viele Hausfrauen/männer, die sich Halbwissen durch Lesen angeeignet haben und meinen, 24h in dem Forum zu sein und zu alles ihren Senf abgeben der nicht einmal so stimmt.

Quakquakquak. Der OP hat auf seine Frage dort ziemlich schnell sehr eindeutige und klare Antworten bekommen.
Und nein, das Amerika-Forum ist nicht dazu da, einen Visumsantrag auszufüllen - das sollte man bei allem jenseits von B-Visum mal schön den Anwalt machen lassen. Aber um zu sondieren, welches Visum überhaupt in Frage kommt und welcher Aufwand jeweils dahinter steckt, ist das Amerika-Forum ideal.
 
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peter42

Moderator
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09.03.2009
13.309
1.136
Quakquakquak. Der OP hat auf seine Frage dort ziemlich schnell sehr eindeutige und klare Antworten bekommen.
Und nein, das Amerika-Forum ist nicht dazu da, einen Visumsantrag auszufüllen - das sollte man bei allem jenseits von B-Visum mal schön den Anwalt machen lassen. Aber um zu sondieren, welches Visum überhaupt in Frage kommt und welcher Aufwand jeweils dahinter steckt, ist das Amerika-Forum ideal.


F und J gehen auch ohne Anwalt.
 

brummi

Erfahrenes Mitglied
21.12.2010
3.130
233
FRA
F und J (Studentvisa) helfen aber in dem geschilderten Fall auch nicht wirklich weiter - zumal Du dann noch z.B. ein DS-2019 benötigst, dass den Studiencharakter / Studien-bzw. Schulplatz offiziell bestätigt.
Und bei beiden ist arbeiten ausdrücklich untersagt.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.309
1.136
F und J (Studentvisa) helfen aber in dem geschilderten Fall auch nicht wirklich weiter - zumal Du dann noch z.B. ein DS-2019 benötigst, dass den Studiencharakter / Studien-bzw. Schulplatz offiziell bestätigt.
Und bei beiden ist arbeiten ausdrücklich untersagt.


Mit J-1 geht arbeiten schon: Q: "Is a J-1 Visa holder allowed to work?

A: A J-1 holder is allowed to work for the J-1 program sponsor. A J-1 holder may not work for another employer without special authorization.

Q: How can a J-1 holder work for an employer other than the program sponsor?

A: A J-1 holder may work for institutions or companies within his/her specialty field, provided this work meets certain requirements and the J-1 program sponsor gives its written consent.

Q: How can an entity apply to become a J-1 program sponsor?

A: Educational Institutions, Private Companies, Research Institutions and Governmental Agencies are all examples of organizations that may qualify as J-1 program sponsors, BUT, the entity needs to be pre-approved by the Department of State. For more information about how to become a J-1 program sponsor, please click here to contact Z&A. "

Und hiernach auch:
http://www.praktikum-usa.org/usa/praktikum-usa-leistungen.php - evtl. könnte die Firma Deine LAG als Praktikantin beschäftigen. Aber carve: Nach einem J-1 darfst sie 2 Jahre kein anderes Workvisa beantragen.

Sind aber auch nur 12 oder 18 Monate erlaubt :)



Bei F nach einem Jahr, aber F bedingt eine Schule/Uni, wäre aber ja auch eine Möglichkeit, da in der Zeit noch nen Masters/PHD zu machen.
 
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