Einladung
Ein Businessvisum sollte mit einer offiziellen Einladung beantragt werden.Die Beantragung von Visa mit einer Gültigkeit von 12 Monaten sowie von allen Visa mit einem Aufenthalt länger als 30 Tagen ist NUR mit einer offiziellen Einladung möglich. Eine offizielle Einladung:
Muss von den zuständigen Behörden oder ermächtigten Institutionen ausgestellt sein
Muss für die beantragte Zahl der Einreisen und die gewünschte Aufenthaltsdauer ausgestellt sein
Kann in Kopie eingereicht werden
In einzelnen Fällen wird für Visa mit ein- oder zweifacher Einreise, sowie Halbjahresvisa zur mehrfachen Einreise auch eine Unternehmenseinladung akzeptiert. Die Einladung eines chinesischen Unternehmens:
Muss auf Geschäftspapier verfasst sein
Muss unterschrieben sein
Muss den Namen, Geschlecht, Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person enthalten
Muss den Reisezweck, den Besuchsort und das Ein- und Ausreisedatum angeben
Muss den Firmenstempel lesbar tragen sowie Name, Telefonnummer und Adresse der einladenden Firma/Institution enthalten
Muss den Namen und die Telefonnummer einer Kontaktperson in China angeben
Muss die Übernahme der Reisekosten bestätigen
Muss die Anzahl der beantragten Einreisen enthalten, für mehrfache Einreise den Begriff "multiple entry"
Muss Angaben zur Beziehung zwischen der eingeladenen Person und des einladenden Unternehmens/Institution darlegen
Kann in Kopie eingereicht werden
Für Visa zur einmaligen Einreise kann alternativ zur offiziellen Einladung eine Unternehmenseinladung eingereicht werden.Für Visa zur zweimaligen Einreise gibt es alternativ zur offiziellen Einladung folgende Möglichkeiten:
Unternehmenseinladung sowie Nachweis eines benutzten Visums mit einem Ein- und Ausreisestempel (nicht älter als 2 bis 3 Jahre)
oder
Unternehmenseinladung sowie Nachweis eines benutzten Visums zur mehrmaligen Einreise mit mindestens einem Ein- und Ausreisestempel (nicht älter als 2 bis 3 Jahre)
oder
Unternehmenseinladung sowie Flugbestätigungen, aus der die Notwendigkeit einer zweimaligen Einreise hervorgeht (Beispiel FRA-PEK-HOK-Shanghai oder FRA-PEK--Indonesien-PEK-FRA)
Für Visa zur mehrmaligen Einreise bei einer Gültigkeit von sechs Monaten gibt es alternativ zu offiziellen Einladung folgende Möglichkeiten:
Unternehmenseinladung sowie Nachweis, dass die Person schon mindestens drei- bis viermal in China war, durch alte benutzte Visa mit Ein- und Ausreisestempeln (nicht älter als 2 bis 3 Jahre)
oder
Unternehmenseinladung sowie Nachweis eines benutzten Visums zur mehrmaligen Einreise (nicht älter als 2 bis 3 Jahre)
Bei Vorlage eines benutzten Visums aus einem bereits abgelaufenen Pass, ist zusätzlich eine Kopie der Bildseite des Passes erforderlich.Die Beantragung eines Jahresvisums mit Unternehmenseinladung ist nur möglich, wenn die Einladung mit einer offiziellen Genehmigung der Provinzregierung vorliegt.