Wir alle wissen, dass Anpassungen im Flugplan etwa so flexibel vorgenommen werden wie einen Ozeandampfer mal kurz um 90° zu drehen. Deshalb ist diese Betrachtung sehr theoretisch.
Aber grundsätzlich ist das in der Tat richtig. Gebucht wird eine Reise von A nach B, notfalls unter Mithilfe von Umsteigeflughäfen C1, C2 usw. Primär ist der Vertrag zwischen Airline und Kunde aber ein Transport von A nach B in der gebuchten Klasse. C1 bis Cn spielen dabei keine bedeutende Rolle, solange die Airline dich von A nach B bringt. Auf dem Rückflug ist B nach A gebucht und eben nicht B nach C und C nach A als zwei getrennte Produkte. Deshalb hinkt der stete Vergleich mit Supermarktprodukten und Nachspeisenentfall bei Menüs im Restaurant. Absolut ohne Bedeutung da nicht vergleichbar. Die Airline bringt dich von B nach A. Der versierte Vielflieger nutzt nur die Möglichkeit bei einem Routing B-C-A den Teil C-A nicht anzutreten. Habe ich auch schon gemacht und bin in ZRH nicht mehr nach MXP geflogen, blieb bisher ohne Beanstandung. Aber ein Anrecht darauf das ohne Beanstandung und evtl. Neuberechnung A-C-B//B-C zu erhalten habe ich nicht. Mir ist bewusst dass Gerichte das schon anders gesehen haben, aber ich sehe das selbst kritisch, da nun mal die Airlines das Recht haben A-C-B//B-C-A in einem Drittmarkt günstiger zu verkaufen wie C-B//B-C.