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Einer meiner Mandanten musste heute tragisch-komische Erfahrungen mit Enterprise in Deutschland machen. Heute morgen für heute Abend über die Webseite ein Fahrzeug für eine Flughafenstation gebucht: dieses wurde auch sofort bestätigt: Der Mandant hat eine "Reservation Confirmation".
Heute Abend kam der Mandant am Flughafen an und der Schalter erklärte ihm lapidar, man habe aber kein Fahrzeug. Der Mandant, wohlberaten, erklärte sodann, er werde zum Nachbarschalter gehen und bei Sixt ein gleichwertiges Fahrzeug zum höheren Preis anmieten und die Differenz Enterprise belasten. Daraufhin die Station rotzfrech, dass man die Kosten nicht tragen werde, man könne schließlich stornieren. Dazu berief man sich auf die Nutzungsbedingungen von Enterprise.de. Darin steht sinngemäß, dass eine Confirmation von Enterprise keine Confirmation ist, sondern allenfalls der freundliche Hinweis, dass man vielleicht ein Auto zur Verfügung stellen mag. Zitat:
Die Klausel in den AGB ist nach deutschem Recht so unwirksam, wie sie nur sein kann, aber bevor ich mich mit so einem Unternehmen streite, gilt meine Maxime: Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass ich das gebuchte Auto bekomme, dann bekommen die meine Buchung nicht mehr.
Heute Abend kam der Mandant am Flughafen an und der Schalter erklärte ihm lapidar, man habe aber kein Fahrzeug. Der Mandant, wohlberaten, erklärte sodann, er werde zum Nachbarschalter gehen und bei Sixt ein gleichwertiges Fahrzeug zum höheren Preis anmieten und die Differenz Enterprise belasten. Daraufhin die Station rotzfrech, dass man die Kosten nicht tragen werde, man könne schließlich stornieren. Dazu berief man sich auf die Nutzungsbedingungen von Enterprise.de. Darin steht sinngemäß, dass eine Confirmation von Enterprise keine Confirmation ist, sondern allenfalls der freundliche Hinweis, dass man vielleicht ein Auto zur Verfügung stellen mag. Zitat:
Der Nutzer hat über www.enterprise.de zwei Reservierungsoptionen: 1) Prepayment Option: im Voraus bezahlte Reservierung nach den Prepayment AGB; oder 2) unverbindliche Reservierungsanfragen. Sofern der Nutzer nicht die Prepayment Option wählt, kann jede Partei die Reservierungsanfrage jederzeit stornieren, unabhängig davon, ob die Reservierungsanfrage bereits bestätigt wurde, mit oder ohne Angabe von Gründen, nach eigenem Ermessen und ohne Schadensersatzverpflichtung gegenüber der anderen Partei.
Die Klausel in den AGB ist nach deutschem Recht so unwirksam, wie sie nur sein kann, aber bevor ich mich mit so einem Unternehmen streite, gilt meine Maxime: Wenn ich mich nicht darauf verlassen kann, dass ich das gebuchte Auto bekomme, dann bekommen die meine Buchung nicht mehr.
