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Verpassen Passagiere ihren Flug, weil er ohne ihr Wissen vorverlegt wurde, haben sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung. Ein um mehr als zehn Stunden vorverlegter Flug ist wie eine Annullierung anzusehen, wenn die Airline es versäumt, die Fluggäste frühzeitig zu informieren, entschied das Amtsgericht Hannover.
Vorverlegter Flug kann Entschädigung rechtfertigen