11.2. Elektronische Geräte
Die Verwendung tragbarer elektronischer Geräte bis zu einem Gewicht von 1 kg (2.2 lbs), wie z.B. von Smartphones, E-Readern (E-books), Kompaktkameras, Mobiletelefonen, "ultra leichten" Notebooks, Tablets, tragbaren Tongeräten, CD/DVD/MP3 Media-Playern oder elektronischen Spielen ("Portable Electronic Devices"), ist während des gesamten Aufenthalts an Bord unter der Voraussetzung gestattet, dass alle Sendefunktionen deaktiviert bleiben und sich das Gerät im Flugmodus befindet (Ausnahme hiervon ist die alleinige Aktivierung des W-Lan zur Nutzung des myAustrian FlyNet); sofern solche Geräte mehr als 1 kg (2.2 lbs) Kilogramm wiegen oder aufgrund ihrer Größe nicht in die Sitztasche passen (z.B. Standard-Laptops), müssen diese während des Rollens, des Starts und der Landung des Flugzeuges ausgeschaltet und verstaut werden. Elektronische Geräte müssen ausgeschaltet werden, wenn eine Deaktivierung während des Fluges nicht möglich ist (z.B. elektronisches Gerät in aufgegebenem Gepäck). Die Verwendung anderer elektronischer Geräte mit Sendefunktion (z.B. ferngesteuerter Spielzeuge und Walkie-Talkies) ist aus Sicherheitsgründen untersagt. Hörbehelfe und Herzschrittmacher dürfen natürlich uneingeschränkt verwendet werden.
Sofern es aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, kann die Verwendung elektronischer Geräte durch die Besatzung jederzeit untersagt werden.