Warnung: Opodo RRV gilt nicht für Schweizer Bürger

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nogopo

Neues Mitglied
28.01.2015
14
0
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Ich habe einen Flug über Opodo nach Guangzhou gebucht (Business Class, Air France)
Dabei habe ich eine Reise- und Annulations Versicherung via Opodo gebucht.
Danach musste ich den Flug stornieren. Stornierung wurde noch am gleichen Tag bestätigt. Nach weiteren 3 Tagen erhielt ich eine Mail von Opodo, dass mein Ticket nicht ausgestellt werden könne. Was mich nicht so sehr erstaunte, da der bezahlte Flugpreis mir sehr niedrig vorkam (CHF 1300.-)

Nun wollte ich die Versicherung aktivieren. leider kam dann dieser Bescheid:

vielen Dank für Ihren Antrag auf Rückerstattung.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen im Hinblick auf die allgemeinen Vertragsbedingungen, denen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Kaufbestätigung ausdrücklich zugestimmt haben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrem Antrag aus dem folgenden Grund nicht stattgeben können:

  • Mit den Unterlagen, die Sie uns geschickt haben, sehen wir dass Sie ein Schweizer Bürger sind.
Laut den Versicherungsbedingungen sind Versicherter:


VERSICHERTER: Eine Einzelperson, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) lebt, die in Verbindung mit einer Reise eine Reiseversicherung für Assistance und Reiserücktritt auf der Website des Versicherungsnehmers erworben hat und deren Wohnsitzstaat sich während der Versicherungsdauer dieser Versicherungspolice innerhalb des EWR befindet.

Wir möchten dennoch die Gelegenheit nutzen und uns für Ihr Vertrauen in bedanken.

Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,


Abteilung für Rückerstattungen​
 

Al_aaf

Erfahrenes Mitglied
Versicherungsbedingungen sind doch eindeutig, wo ist das Problem?

Man sollte die Überschrift ändern, denn die Versicherung zahlt sehr wohl beim Reiserücktritt. Insofern ist der Thread Titel falsch.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Zwei Fragen:
1) Wenn Opodo das Ticket eh nicht ausstellen konnte, müssen sie dir doch eh 100% erstatten? Das wäre doch komplett unabhängig von deinem Rücktrittswunsch.
2) Wenn die Versicherung nicht für nicht-EWR-Ansässige gilt, warum wurde dir die Vericherungsgebühr noch nicht erstattet? Wenn die Versicherung die Dienstleistung in einem Land nicht anbieten kann/darf/will, dann kann sie dafür ja auch kein Geld verlangen. Und warum bietet Opodo diese Dienstleistung an, wenn sie ganz klar selber wissen, dass kein gültiger Vertrag zustande kommen kann? Sieht mir wie eine absichtliche Täuschung aus.

Bonusfrage: Was hat dich geritten, direkt bei einem OTA eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen? Die sind doch bekannt für ihre schlechten Leistungen bei inflationären Preisen.
 

GCELY

Erfahrenes Mitglied
18.12.2011
422
208
Die Schweiz ist beim Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) nicht dabei.

Das Opodo dir die Versicherung verkauftt hat, obwohl du eine Schweizer Adresse angegeben hast ist *unserioes* !
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.314
529
VIE
Nur um das ganze richtig zu verstehen.
Du hast auf opodo.ch gebucht und dir wurde eine Versicherung angeboten die für die Schweiz nicht gültig ist?!
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
9.049
2.325
MUC
Selbststorno durch Chargeback böte sich noch an.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.805
5.492
Z´Sdugärd
Wie so oft....total verworren geschrieben! Ich fasse mal zusammen:

- TE ist Schweizer
- TE bucht bei Opodo mit RRV deren AGB´s er gelesen und zugestimmt hat (oder doch nur "Weiter" gedrückt!?)
- TE merkt einen Tag später das der Flug unnütz ist (Mit verlaub sind mir das die besten Leute Überhaupt! Den auf solche Kunden kannst drauf pfeiffen!)
- TE bekommt mitgeteilt das sein storniertes Flugticket nicht ausgedruckt werden konnte (Drucker kaputt???)
- TE bekommt mitgeteilt das seine abgeschlossene RRV nicht gültig ist weil er auf der falschen Seite vom Bodensee gebohren wurde?

Hab ich das richtig zusammen gefasst?

Im übrigen ist es nicht unseriös im Netz "ungültige" Sachen anzubieten. Woher soll das Internet den wissen welcher Staatsbürger bzw aus welchem Land man den kommt. Du kannst auch ein Auto kaufen das ausddrücklich nur für Gewerbetreibende ausgeschrieben ist. Es ist doch deine Aufgabe das zu lesen und zu bestätigen was man da grad digital Unterschreibt.

Ich gebe zu bei einem 50 Seitigen Kleindgedruckten ist das wirklich schwer und mache ICH in der Regel auch nicht. Aber dann darf man sich halt nicht beschweren und halt mal Geiz ist geil aussen vor lassen.
 

usarage

Erfahrenes Mitglied
12.03.2012
3.179
0
FRA
Wie so oft....total verworren geschrieben! Ich fasse mal zusammen:

- TE ist Schweizer
- TE bucht bei Opodo mit RRV deren AGB´s er gelesen und zugestimmt hat (oder doch nur "Weiter" gedrückt!?)
- TE merkt einen Tag später das der Flug unnütz ist (Mit verlaub sind mir das die besten Leute Überhaupt! Den auf solche Kunden kannst drauf pfeiffen!)
- TE bekommt mitgeteilt das sein storniertes Flugticket nicht ausgedruckt werden konnte (Drucker kaputt???)
- TE bekommt mitgeteilt das seine abgeschlossene RRV nicht gültig ist weil er auf der falschen Seite vom Bodensee gebohren wurde?

Hab ich das richtig zusammen gefasst?

Im übrigen ist es nicht unseriös im Netz "ungültige" Sachen anzubieten. Woher soll das Internet den wissen welcher Staatsbürger bzw aus welchem Land man den kommt. Du kannst auch ein Auto kaufen das ausddrücklich nur für Gewerbetreibende ausgeschrieben ist. Es ist doch deine Aufgabe das zu lesen und zu bestätigen was man da grad digital Unterschreibt.

Ich gebe zu bei einem 50 Seitigen Kleindgedruckten ist das wirklich schwer und mache ICH in der Regel auch nicht. Aber dann darf man sich halt nicht beschweren und halt mal Geiz ist geil aussen vor lassen.

Was für ein Unsinn.
Aber mal ein paar Punkte rausgepickt:
1) Das Ticket wurde anscheinend nicht AUSGESTELLT, das hat mit AUSDRUCKEN recht wenig zu tun
2) Opodo kennt natürlich das Land, in dem der Buchende/Reisende wohnt - es wird schliesslich während des Buchungsprozesses abgefragt.
3) Es gibt andere Airlines (selbst so billige LCC wie Cebu Pacific kriegen das hin), die bieten Reiseversicherungen an, prüfen aber anhand der eingegebenen Daten (Flugstrecke, persönliche Daten des Reisenden), ob die T&C überhaupt einen Abschluss zulassen - und streichen die Option Reiseversicherung, wenn diese eben nicht gültig wäre.
4) Es ist auch im Internet nicht zulässig, Versicherungen zu verkaufen, in derem Kleingedruckten steht, dass der Vertragspartner gar nicht Vertragspartner sein darf. Immerhin, wie oben beschrieben, kennt der Anbieter sowohl die Ausschlusskriterien als auch die Daten des Kunden (und wenn nicht, muss er sie bei einer Versicherungsleistung eben abfragen). Alternativ muss das Geschäft rückabgewickelt werden.
Sonst könnte man da ja auch immer reinschreiben, dass die Versicherung nur für Personen gilt, die am 29.2. geboren sind - wäre sicherlich ein Spass vor Gericht.
 
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Reaktionen: Brenda Lee

nogopo

Neues Mitglied
28.01.2015
14
0
Ich werde noch alle Dokumente nachliefern

Ich habe einen Flug über Opodo nach Guangzhou gebucht (Business Class, Air France)
Dabei habe ich eine Reise- und Annulations Versicherung via Opodo gebucht.
Danach musste ich den Flug stornieren. Stornierung wurde noch am gleichen Tag bestätigt. Nach weiteren 3 Tagen erhielt ich eine Mail von Opodo, dass mein Ticket nicht ausgestellt werden könne. Was mich nicht so sehr erstaunte, da der bezahlte Flugpreis mir sehr niedrig vorkam (CHF 1300.-)

Nun wollte ich die Versicherung aktivieren. leider kam dann dieser Bescheid:

vielen Dank für Ihren Antrag auf Rückerstattung.

Nach Prüfung Ihrer Unterlagen im Hinblick auf die allgemeinen Vertragsbedingungen, denen Sie zum Zeitpunkt Ihrer Kaufbestätigung ausdrücklich zugestimmt haben, müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass wir Ihrem Antrag aus dem folgenden Grund nicht stattgeben können:

  • Mit den Unterlagen, die Sie uns geschickt haben, sehen wir dass Sie ein Schweizer Bürger sind.
Laut den Versicherungsbedingungen sind Versicherter:


VERSICHERTER: Eine Einzelperson, die in einem Land des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) lebt, die in Verbindung mit einer Reise eine Reiseversicherung für Assistance und Reiserücktritt auf der Website des Versicherungsnehmers erworben hat und deren Wohnsitzstaat sich während der Versicherungsdauer dieser Versicherungspolice innerhalb des EWR befindet.

Wir möchten dennoch die Gelegenheit nutzen und uns für Ihr Vertrauen in bedanken.

Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen wir Ihnen gern jederzeit zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,


Abteilung für Rückerstattungen​

Fakt ist, dass ich über den Tisch gezogen wurde und ich möchte nicht, dass es noch anderen passiert. Nur soweit zur Info jetzt, alles wurde, sagen wir fast alles wurde richtig abgewickelt durch mich. hatte sogar ein bestätigtes E Ticket. na gut einige verurteilen mich bereits, aber ich werde in diesem Fall nicht aufgeben.
Aber ich musste teures Lehrgeld bezahlen.
 

Steppo

Erfahrenes Mitglied
05.12.2012
893
6
TXL
Ich habe einen Flug über Opodo nach Guangzhou gebucht (Business Class, Air France)
Dabei habe ich eine Reise- und Annulations Versicherung via Opodo gebucht.
Danach musste ich den Flug stornieren. Stornierung wurde noch am gleichen Tag bestätigt. Nach weiteren 3 Tagen erhielt ich eine Mail von Opodo, dass mein Ticket nicht ausgestellt werden könne. Was mich nicht so sehr erstaunte, da der bezahlte Flugpreis mir sehr niedrig vorkam (CHF 1300.-)
Fakt ist, dass ich über den Tisch gezogen wurde und ich möchte nicht, dass es noch anderen passiert. Nur soweit zur Info jetzt, alles wurde, sagen wir fast alles wurde richtig abgewickelt durch mich. hatte sogar ein bestätigtes E Ticket. na gut einige verurteilen mich bereits, aber ich werde in diesem Fall nicht aufgeben.
Aber ich musste teures Lehrgeld bezahlen.
Was denn nu? :sick: Ich sehe die Wahrheit vor lauter Fakten nicht mehr..

Tante edit: Zuerst beantworte bitte mal die Frage, ob du auf der deutschen Seite oder auf der schweizer Seite gebucht hast...
 
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