Was ist bei remote-Arbeit zu beachten?

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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
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Hallo Forum.

Ich habe ein Job-Angebot aus Deutschland, natürlich befristet an einer öffentlichen Einrichtung. Zur Zeit lebe ich nicht in Deutschland.
Corona hat viel verändert und ich möchte eigentlich 50% remote arbeiten. Mein Werkzeug ist zum grössten Teil ein Computer und eine gute Internetverbindung. Meetings kann man in Zoom machen. Natürlich wird es Aufgaben geben, wo ich vor Ort sein müsste. Das sollte dann aber auch kein Problem sein, weil diese Dinge immer rechtzeitig geplant werden muessen.
Meine 50% remote Arbeitszeit möchte ich aber aus anderen europaeischen Laendern absolvieren.
Arbeitet jemand so mit einem Vertrag in Deutschland und was waere dabei rechtlich zu beachten? Oder sollte man aus rechtlichen Gründen dann lieber 51% waehlen?
Der AG war relativ offen, geht aber bisher von einer niedrigeren Stundenzahl remote aus. Aber der Kontakt wusste selbst nicht, was möglich ist. Also soll ich einen Zeitumfang nennen und ich hatte mir überlegt, 50% sind eine gute Zahl, die haben möchte, aber auch nicht immer voll nutzen muss.

Danke fuer Eure Erfahrungen.
 

Simineon

Erfahrenes Mitglied
23.03.2013
7.023
5.856
FRA
Solange du im EWR bleibst sind eigentlich keine weiteren Themen zu beachten.
Dein Arbeitgeber sollte Dich vertraglich auf die DSGVO binden, ansonsten NDA und die üblichen Sorgfaltspflichten.

Es sollte Dir schon klar sein, dass Du nicht in einem öffentlichen Cafe über das ungesicherte WLAN ohne VPN über betriebliche Themen sprichst.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Danke fuer deine Antwort. Gibt es da wirklich keine Schen zu beachten, wie ggf. Krankenversicherung oder vor allem Steuerpflicht?
Bisher hat keiner meiner Arbeitgeber mich über irgendwelche Sorgfaltspflichten hinsichtlich Daten aufgeklärt. Aber ich arbeite auch nicht mit Patienten-Daten oder dergleichen, es sind nur viele Zahlen. Guter Punkt mit VPN, das habe ich meistens sowieso, weil ich nicht will, dass meine eigenen Daten abgegriffen werden.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.188
3.570
ZRH / MUC
Rede vor allem mit dem Arbeitgeber offen darüber und lasse Dich beraten.

Ich selber arbeite(te) für meinen Deutschen AG seit Beginn von Corona mehrheitlich aus der Schweiz. Da ich eh in letzterem Land krankenversichert bin, kein Problem, und steuerlich hiess es, dürfe ich mich max. 180 Tage/Jahr im besagten Ausland aufhalten. Es ist momentan der AG, der mich nicht ins Büro lässt - deshalb bin ich seit Mitte Jahr tageweise remote im EU-Ausland erreichbar und werde, sobald wir die Büroanwesenheitsmöglichkeit wieder haben, nach DE zurückkehren und wieder vollzeit einsteigen. Lässt sich alles aushandeln - einfach mit offenen Karten spielen. Zu den Daten und der Sicherheit: den Daten ist es egal, ob Du wegen einer Dienstreise oder wegen Telearbeit in einem Hotel arbeitest. Da habt ihr sicher auch Richtlinien.

Gruss aus momentan Stockholm.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Hallo Rorschi,
Danke. Wer kann einen bei solchen Fragen beraten bitte?
Genau, die 180Tage Regel kenne ich auch. Zahlst du dann Steuern in der Schweiz oder in dem Land, wo du am meisten bist? Interessant auch, dass Du dann in der Schweiz krankenversichert bist und nicht z.B. in Deutschland. Das scheint also recht flexibel zu sein?
Ich glaube auch, offen drüber sprechen ist am besten, nur muss man auch wissen, was realistisch moeglich ist.
Re Daten: Da kann ich dein Kommentar nicht so einordnen.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.188
3.570
ZRH / MUC
Wer einen beraten kann: Der Arbeitgeber. Ich zahle alle Steuern in Deutschland.
Zur Krankenversicherung: Als Schweizer Staatsbürger bin ich bei meinem Wegzug nach Deutschland in der Schweiz krankenversichert geblieben. Musste dabei jedoch einiges in der Police ändern - so habe ich weltweiten Schutz.
Zu den Daten: wir arbeiten ja auch auf angeordneten Dienstreisen von unterwegs aus - somit ist der Datenschutz alleine deswegen schon gegeben.
 

Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
7.046
4.933
Rede vor allem mit dem Arbeitgeber offen darüber und lasse Dich beraten.

Ich selber arbeite(te) für meinen Deutschen AG seit Beginn von Corona mehrheitlich aus der Schweiz.
Interessant, weil daraus durchaus eine (steuerpflichtige) Zweitniederlassung des AG in der Schweiz resultieren könnte. Jedenfalls wurde mir mit Verweis auf eben das von einer Tätigkeit aus dem Ausland heraus sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Steuerberater abgeraten.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.188
3.570
ZRH / MUC
Interessant, weil daraus durchaus eine (steuerpflichtige) Zweitniederlassung des AG in der Schweiz resultieren könnte. Jedenfalls wurde mir mit Verweis auf eben das von einer Tätigkeit aus dem Ausland heraus sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Steuerberater abgeraten.
Mir wurde von der Schweizer Botschaft in Berlin vor anderthalb Jahren telefonisch mitgeteilt, dass das wegen Corona momentan "geduldet" würde, bis 180 Tage/Jahr kein Thema. Das habe ich aber weder 2020 noch 2021 erreicht (war letzten Sommer/Herbst im Büro). Aber tatsächlich: Wenn man zu diesem Thema 10 Leute fragt, bekommt man 10 Antworten. Deshalb hat mein AG die Verantwortung auch an mich abgegeben.

Wie eingangs erwähnt: Mit dem AG absprechen und ein "Nein" akzeptieren.
 
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LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.904
Wenn man länger als 3 Monate im Ausland arbeitet wird man dort dann auch sozialversicerungspflichtig - stellt sich die Frage ob der neue AG auch einen Sitz in dem Land hat in dem du Remote arbeiten willst. Denn wenn du dort länger arbeitest kann dem AG dadurch auferlegt werden in deinem Land eine Betriebsstätte anzumelden (im Zweifel dein "Büro"), dadurch kann dann in dem Land auch eine Steuerpflicht für den AG entstehen.

Alles kein Problem/Nix zu beachten wenn es in der EU liegt? Weit gefehlt - da gibt es einiges zu beachten und man sollte mit einem Experten reden der sich mit den Rechten und Pflichten in beiden Ländern auskennt.
 
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Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.558
7.157
BSL

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Wer einen beraten kann: Der Arbeitgeber. Ich zahle alle Steuern in Deutschland.
Keine Ahnung, ob eine öffentlich finanzierte Einrichtung sowas kann.
Zur Krankenversicherung: Als Schweizer Staatsbürger bin ich bei meinem Wegzug nach Deutschland in der Schweiz krankenversichert geblieben. Musste dabei jedoch einiges in der Police ändern - so habe ich weltweiten Schutz.
Das waere mal interessant zu wissen, ob man sich auch mit anderen Ländernkombis so versichern könnte, z.B. Schweden--> Deutschland.

Zu den Daten: wir arbeiten ja auch auf angeordneten Dienstreisen von unterwegs aus - somit ist der Datenschutz alleine deswegen schon gegeben.
Das ist richtig.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.131
Da es hier um eine öffentliche Einrichtung geht, muss ich leider sagen, dass erstmal gecheckt werden sollte, ob das überhaupt geht. Vorsicht ist hier vor allem dann geboten, wenn die Aussage "relativ offen" von jemand kam, der Dich fachlich haben will (und nicht aus der Personalabteilung).

Hinderungsgründe können sein:

- die Personalabteilung,
- Dienstvereinbarungen über die Erbringung der Arbeitsleistung,
- der Personalrat lehnt das im Rahmen der Mitbestimmung ab.
 
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bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Wenn man länger als 3 Monate im Ausland arbeitet wird man dort dann auch sozialversicerungspflichtig - stellt sich die Frage ob der neue AG auch einen Sitz in dem Land hat in dem du Remote arbeiten willst. Denn wenn du dort länger arbeitest kann dem AG dadurch auferlegt werden in deinem Land eine Betriebsstätte anzumelden (im Zweifel dein "Büro"), dadurch kann dann in dem Land auch eine Steuerpflicht für den AG entstehen.
Nein, der potentielle neue AG haette sowas nicht und wird sowas auch nicht einrichten. Vielleicht ist die Zeit noch nicht reif fuer digitale Nomaden im Angestellten-Verhältnis.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Da es hier um eine öffentliche Einrichtung geht, muss ich leider sagen, dass erstmal gecheckt werden sollte, ob das überhaupt geht. Vorsicht ist hier vor allem dann geboten, wenn die Aussage "relativ offen" von jemand kam, der Dich fachlich haben will (und nicht aus der Personalabteilung).

Hinderungsgründe können sein:

- die Personalabteilung,
- Dienstvereinbarungen über die Erbringung der Arbeitsleistung,
- der Personalrat lehnt das im Rahmen der Mitbestimmung ab.
Da hast Du vollkommen recht. Die Person sagte aber auch, man müsse das erstmal abklaeren. Aber wenn ich z.B. keine Zahl nennen, dann gibt es keinen Startpunkt. 50% finde ich gut, weil ich damit ausreichend Zeit an einem Ort sein kann, wenn ich möchte. Fliegen ist jetzt nach Corona deutlich teurer und "langsamer" geworden. Flugzeiten liegen unpraktisch etc. Man verliert relativ viel Zeit im Vergleich zu vor Corona.
 

phil_strom

Erfahrenes Mitglied
26.06.2014
896
15
NRW
Selbst im EWR ist das ständige arbeiten (per Remote) in einem anderen Land als der Firmensitz ein Problem. Mit Aufnahme der Tätigkeit dort auf einem Gelände, über das Du selbst die Hoheit über Einrichtung etc hast (keine Urlaubswohnung aber Mietwohnung reicht schon) kann es Dir passieren, dass dadurch schon ein Firmensitz in diesem Land gegründet wurde. Viele umgehen diese Falle mit Werkverträgen als Selbstständige, wobei dort dann aber auch ganz klar die Kosten für die staatlichen Versicherungssysteme des Landes in die Leute dann sitzen mit einkalkuliert werden (müssen und sollten).
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.981
4.569
Auch wenn es meist niemand wichtig nimmt weil nervig, sollte aber dennoch Beachtung finden:
- Arbeitssicherheit (Geräte und Mobiliar, was passiert bei AU Oder Langzeitschäden durch zum
Beispiel ungeeignete Möbel?)
- Finanzierung der Ausrüstung
- Datenschutz und Datensicherheit
- Stabilität und Sicherheit der Internetverbindung
Um nur einige Kleinigkeiten zu nennen.

Das nicht unwesentliche steuerliche Problem des AG zum Stichwort „Ort der Leistungserbringung“ dürfte hier wohl entfallen.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Danke fuer Eure Antworten. Ich habe eine Antwort erhalten. Der Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung, 20% Home Office sind offiziell nur möglich und davon nur innerhalb Deutschlands. Dieser Arbeitgeber ist weniger flexibel. Wirklich schade, aber immer alle paar Jahre umziehen, wird langsam anstrengend.
Ich kenne sonst auch einen Fall (anderer Arbeitgeber), wo der Arbeitnehmer von Portugal aus arbeitet, Fall a ) von janetm.

Mein Arbeitsgeraet ist mein Computer mit Internet. Solange es sich um Programmierarbeit und Organisation handelt, brauche ich nichts mehr. Ich finde es ja gut, dass ihr auf Datenschutz und Datensicherheit pocht. Meine Daten enthalten aber z.B. keine sensiblen Daten und ich bin mir sicher, dass niemand etwas mit ihnen anfangen kann, wenn er nicht in der Materie drinnen steckt. Re Internetverbindung: Im Ausland habe ich oftmals bessere Verbindung als innerhalb von Deutschland :) Die Laender, die ich ausgewaehlt haette, waeren Frankreich und Schweden gewesen. Die nordischen Laender haben eine andere Regel. Wohnt man an einem Ort, dann zahlt man dort die Steuern, weil es relativ viele Grenzgaenger gibt. Frankreich und Schweden haben Steuerabkommen mit D und ich denke, es gilt dann diese 183 Tag Regel.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.981
4.569
Danke fuer Eure Antworten. Ich habe eine Antwort erhalten. Der Arbeitgeber hat eine Betriebsvereinbarung, 20% Home Office sind offiziell nur möglich und davon nur innerhalb Deutschlands. Dieser Arbeitgeber ist weniger flexibel. Wirklich schade, aber immer alle paar Jahre umziehen, wird langsam anstrengend.
Ich kenne sonst auch einen Fall (anderer Arbeitgeber), wo der Arbeitnehmer von Portugal aus arbeitet, Fall a ) von janetm.

Mein Arbeitsgeraet ist mein Computer mit Internet. Solange es sich um Programmierarbeit und Organisation handelt, brauche ich nichts mehr. Ich finde es ja gut, dass ihr auf Datenschutz und Datensicherheit pocht. Meine Daten enthalten aber z.B. keine sensiblen Daten und ich bin mir sicher, dass niemand etwas mit ihnen anfangen kann, wenn er nicht in der Materie drinnen steckt. Re Internetverbindung: Im Ausland habe ich oftmals bessere Verbindung als innerhalb von Deutschland :) Die Laender, die ich ausgewaehlt haette, waeren Frankreich und Schweden gewesen. Die nordischen Laender haben eine andere Regel. Wohnt man an einem Ort, dann zahlt man dort die Steuern, weil es relativ viele Grenzgaenger gibt. Frankreich und Schweden haben Steuerabkommen mit D und ich denke, es gilt dann diese 183 Tag Regel.
Die 183 Tage Regel gilt ggf. für dich, nicht aber für deinen Arbeitgeber. Für ihn kommt es auf den Ort der Leistungserbringung an, was zu Schwierigkeiten führen kann, wenn z.b. eine Leistung von einem deutschen Unternehmen verkauft wird, die aber physisch in Portugal erbracht wurde.
 

bluesaturn

Erfahrenes Mitglied
27.05.2014
3.742
357
Die 183 Tage Regel gilt ggf. für dich, nicht aber für deinen Arbeitgeber. Für ihn kommt es auf den Ort der Leistungserbringung an, was zu Schwierigkeiten führen kann, wenn z.b. eine Leistung von einem deutschen Unternehmen verkauft wird, die aber physisch in Portugal erbracht wurde.
Danke aber was ist, wenn man nichts verkauft? Es gibt nur Publikationen und Projektantraege.
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
4.558
7.157
BSL
Danke aber was ist, wenn man nichts verkauft? Es gibt nur Publikationen und Projektantraege.
Bei uns gab es mal ein Rundschreiben, dass auch businesskritische Entscheidungen nicht aus dem Homeoffice aus einem anderen Land getroffen werden dürfen. Das ist dann sicher eine Frage der Auslegung, doch es zeigt schon, dass man sich dazu Gedanken macht.
 
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PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.365
874
HAM
Was? Entscheidungen fallen im Kopf/Gehirn.. was ist denn das fuer nen Behoerdenkappes? Habe mich beim "abseilen" so entschieden.. "ne, das kann man so nicht akzeptieren". Herrje Deutschland.
 
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jodost

Erfahrenes Mitglied
23.10.2011
4.138
1.094
CGN
Entscheidungen fallen im Kopf/Gehirn
Und da ist der Standort u.U. relevant. Kann man albern, lustig oder sinnlos finden, ist aber so.

Hat eine GmbH z.B. einen reinen Briefkasten-Sitz irgendwo, die Geschäftsführung arbeitet aber primär vom Home-Office oder zB in Coworking-Spaces, dann ist das zuständige Finanzamt das, in dessen Region letzte liegen (unabhängig vom Firmensitz)
 
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