Weiterflug in den USA gecancelt

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togi1234

Reguläres Mitglied
17.06.2016
46
3
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Eine Frage für einen gestrandeten Bekannten...

Gebucht ist der LH Flug Frankfurt - Chicago - Miami, Aufenthalt in Chikago ca. 4 Stunden, Flug wird von United dirchgeführt

In Chicago heißt es nach zwei Stunden - Flug gecancelt, auf die Warte-/ Standby Liste für den Flug in 7 Stunden, Mitnahme sehr ungewiß

Person bucht sich daraufhin selbst einen Flug über NY

United sagt, am Airport, dass damit alle Ansprüche verwirkt wären und auch die Ansprüche in D verwirkt wärren, United könne vom Passagier verlangen bis zu 24 Stunden auf den Weiterflug zu warten!

Stimmt das?
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
23.894
21.985
FRA
Eine Frage für einen gestrandeten Bekannten...

Gebucht ist der LH Flug Frankfurt - Chicago - Miami, Aufenthalt in Chikago ca. 4 Stunden, Flug wird von United dirchgeführt

In Chicago heißt es nach zwei Stunden - Flug gecancelt, auf die Warte-/ Standby Liste für den Flug in 7 Stunden, Mitnahme sehr ungewiß

Person bucht sich daraufhin selbst einen Flug über NY

United sagt, am Airport, dass damit alle Ansprüche verwirkt wären und auch die Ansprüche in D verwirkt wärren, United könne vom Passagier verlangen bis zu 24 Stunden auf den Weiterflug zu warten!

Stimmt das?
Was heißt denn "alle Ansprüche" auf englisch?
 

togi1234

Reguläres Mitglied
17.06.2016
46
3
Etwaige Ansprüche nach EU Fluggastrechte Verornung wegen der Verspätung, d.h. statt vier Stunden mindestens 7 bis 24 Stunden.

Durch die Buchung des Fluges Chicago - NY verliere man die Ansprüche auf den gebuchten und bezahlten Flug Chicago - Miami. Und die Kosten für die Buchung des Alternativfluges nach NY müsse man auch komplett zahlen.

Am Counter sagte man wohl auch, dass United nicht für Verpflegung und Unterkunft aufkommen müsse, bis zu 24 Stunden Verspätung sei zumutbar.

Ich gebe das einmal so weiter, die Info erhielt ich per WhatsApp.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.995
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Hmm, überlegen ...

Gebucht über LH? Auf einem Ticket? FRA-ORD von LH durchgeführt?

Bei einem Flug, der in einem EU Land startet, gilt EU261. Das gilt auch für Anschlussflüge in den USA, solange alles auf einem Ticket gebucht ist.

Damit wäre die Fluggesellschaft (United) zur Ersatzbeförderung auf dem nächsten verfügbaren Flug verpflichtet gewesen. Tut sie das nicht, darf man einen eigenen Flug buchen und bekommt das Geld dafür erstattet. Bei einer Verspätung > 4h gibt es 600€ pro Person on Top (wegen des gestrichenen Fluges).
Die eher unwahrscheinliche Ersatzbeförderung nach 7h auf Standby sollte nicht als Angebot einer Ersatzbeförderung zählten.
Wann kam er denn über NY in MIA an?

Das Problem hierbei: Anspruchsgegner ist die ausführende Fluggesellschaft (also United). Da die Reise in DE begann, sollte es auch möglich sein, diese Ansprüche in DE geltend zu machen. United hat ja Büros in DE. Dazu müssten aber ggf. die Juristen noch etwas sagen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
14.455
8.364
Welche Rechte hätte (bzw. hat) denn der Passagier nach amerikanischem Recht? Diese Rechte kommen ja ggfs. noch hinzu. Schließlich hebelt EU261 nicht amerikanisches Recht aus. Ich selbst hatte zum Glück in den USA noch nicht die Gelegenheit, mich mit dem Thema befassen zu müssen, aber häufig ist das US-Recht recht verbraucherfreundlich.

Für die Bewertung nach EU261 ist es vermutlich in der Tat relevant, ob die Ersatzbeförderung über NY deutlich schneller zum Ziel führte als die von UA in Aussicht gestellte Option. Hat der Passagier außerdem UA mitgeteilt, dass er mit dem Angebot nicht zufrieden ist, und UA aufgefordert, eine bessere Lösung zu finden? Falls er UA die Möglichkeit nicht eingeräumt hat, könnte es durchaus sein, dass UA die eigenmächtige Ersatzbuchung nicht übernehmen muss.
 

marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.995
6.178
Welche Rechte hätte (bzw. hat) denn der Passagier nach amerikanischem Recht? Diese Rechte kommen ja ggfs. noch hinzu. Schließlich hebelt EU261 nicht amerikanisches Recht aus.

Das hängt vom Grund ab:

Bei einer Überbuchung (die hier wohl nicht zutrifft) gibt es nach den DOT Regeln recht umfangreiche Entschädigungen (bis zu 400% des Ticketpreises bzw. 1375 USD). Bei anderen Gründen hängt es von den AGBs der Fluggesellschaft ab. Für United finden sich diese hier:


Allerdings ist hier sicherlich EU Recht anwendbar.

Spannende Fragen:

1. Wie lässt sich das alles beweisen? Evtl. Standby Bordkarte des Ersatzfluges?
2. Zählt nach EU261 ein Standby auf einem überbuchten Flug nach 7h als angemessene Ersatzbeförderung?
3. Kam der Flug über NY früher an? Falls ja, spielt Frage 2 keine Rolle mehr.
4. Wie bekommt man UA dazu, auch zu bezahlen?
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.280
971
2. Zählt nach EU261 ein Standby auf einem überbuchten Flug nach 7h als angemessene Ersatzbeförderung?
Die Verordnung fordert die schnellstmögliche Beförderungsmöglichkeit als eine Wahlmöglichkeit des Kunden - ob die Wartezeit angemessen ist, spielt streng genommen keine Rolle. Und läßt sich über Standby Tickets nicht aus. Falls das angebotene Standby Ticket also die schnellstmögliche Beförderung war, wäre das Auslegungssache. Falls für diesen Flug noch feste (nicht Standby) Tickets gleicher Klasse verfügbar waren, würde ich das als Weigerung der Airline auslegen. Andernfalls wird es schwieriger.

United sagt, am Airport, dass damit alle Ansprüche verwirkt wären und auch die Ansprüche in D verwirkt wärren, United könne vom Passagier verlangen bis zu 24 Stunden auf den Weiterflug zu warten!
Insgesamt wirkt diese Begründung dummdreist. Da kann ich von dem Mitarbeiter auch verlangen, sich an die Nase zu fassen und im Kreis rum zu hüpfen. Das ist genauso rechtlich unbegründet.
Die EU Verordnung gibt dem Kunden nach seiner Wahl gewisse Rechte und ist in den Fällen, wo sie anwendbar ist, ziemlich eindeutig und in vielen Punkten bereits höchstrichterlich klargestellt. Verweigert die Airline diese Rechte, darf der Kunde auf Kosten der Airline zur Ersatzvornahme schreiten.

Hier empfiehlt sich der Airline die Kosten mit Fristsetzung schriftlich in Rechnung zu stellen. Von mündlichen Aussagen irgend welcher mehr oder weniger kundigen Mitarbeiter hat man eh nix. Die sind teilweise einfach nur auf Abwimmeln gedrillt. Oder in Einzelfall auch mal schreiend inkompetent.
 
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marcus67

Erfahrenes Mitglied
17.01.2015
4.995
6.178
Oder in Einzelfall auch mal schreiend inkompetent.

Ich könnte mir gut vorstellen, dass sie einfach keine Ahnung davon hatten.

Ist ja keine so gängige Geschichte (Anwendung EU261 bei einem Inlandsflug in den USA, der in DE begann und dort von LH abgewickelt wurde).
 

togi1234

Reguläres Mitglied
17.06.2016
46
3
Das ganze scheint ja recht kompliziert zu sein.

Mittlerweile ist die Person am Zielort angelangt - nach 25 Stunden, statt wie geplant nach ca. 16 Stunden.
 

juliuscaesar

Megaposter
12.06.2014
23.894
21.985
FRA
... Hat der Passagier außerdem UA mitgeteilt, dass er mit dem Angebot nicht zufrieden ist, und UA aufgefordert, eine bessere Lösung zu finden? Falls er UA die Möglichkeit nicht eingeräumt hat, könnte es durchaus sein, dass UA die eigenmächtige Ersatzbuchung nicht übernehmen muss....
Wenn er das versäumt hat, besteht die Möglichkeit, dass UA die Ersatzbuchung nicht übernimmt und die weiteren Flugsegmente storniert wegen Nichtantritt der von UA bereitgestellten Alternative.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
17.473
15.936
IAH & HAM
[
War das ein oneway nach Miami? Da Segmente ausgelassen wären ginge der Spaß sonst erst richtig los …
Sehe ich auch so. Ich würde die Chance das UA/ LH seinen Rückflug streichen als relativ groß ansehen. Auch wenn er rechtlich natürlich Anspruch auf den Rücktransport hat, ist so etwas extrem lästig und schwer am Flughafen durchzusetzen……