BA: Weiterflug nicht mehr zu finden BA

ANZEIGE

traveler1

Neues Mitglied
31.07.2021
11
5
ANZEIGE
Hallo zusammen,

ich fliege am Wochenende von Nashville nach LHR und dann weiter nach München.

Leider wird in der App von British Airways als auch bei Finnair (hier wurde die Reise gebucht) der Weiterflug nach München nicht angezeigt, sondern nur Nashville-LHR.
Normalerweise müsste ich doch dann beim online-check in beide Bordkarten erhalten, oder? Habe nur Sorge, dass mir das Ticket für LHR-MUC nicht ausgestellt wird und irgendetwas schiefgelaufen ist.
Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir etwas dazu sagen?
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Welche Flugnummern an welchen Daten waren es denn ursprünglich?
Sieht so aus als hätte BA ne Menge gestrichen, am WE gibt es nur noch 2 bzw. 3 Flüge, von denen nur BA958 nach der Ankunft aus BNA abgeht.
Sehr langer layover...
Weiß nicht wann die Streichung erfolgt ist, aber sieht so aus als wäre das das Problem.
 

traveler1

Neues Mitglied
31.07.2021
11
5
Welche Flugnummern an welchen Daten waren es denn ursprünglich?
Sieht so aus als hätte BA ne Menge gestrichen, am WE gibt es nur noch 2 bzw. 3 Flüge, von denen nur BA958 nach der Ankunft aus BNA abgeht.
Sehr langer layover...
Weiß nicht wann die Streichung erfolgt ist, aber sieht so aus als wäre das das Problem.


Sa 20.8, Nashville London AY5404
So 21.8, London-München BA0954
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
BA954 gibt's nicht mehr, und das auch schon seit laengerem glaube ich.
Die einzige Alternative mit BA ist BA958 um 20:30.
Direkt bei AY anrufen und schauen, was die machen koennen.
AA1653 und AA716 waere eine Moeglichkeit (BNA-CLT-MUC), geht aber relativ frueh.
 

traveler1

Neues Mitglied
31.07.2021
11
5
BA954 gibt's nicht mehr, und das auch schon seit laengerem glaube ich.
Die einzige Alternative mit BA ist BA958 um 20:30.
Direkt bei AY anrufen und schauen, was die machen koennen.
AA1653 und AA716 waere eine Moeglichkeit (BNA-CLT-MUC), geht aber relativ frueh.
Danke dir. Hab das auf der BA Seite auch gerade gesehen. Die früheren gehen nicht, da ich gegen 10.30 Uhr in London ankomme. BA hat mich nicht informiert o.ä., und online natürlich auch keine Möglichkeit auf den 20.30 Uhr Flug umzubuchen. Dann probiere ich es mal telefonisch.
 

traveler1

Neues Mitglied
31.07.2021
11
5
Da es ein AY Ticket ist, muss AY dir mitteilen, dass Fluege gestrichen worden sind und Alternativen anbieten.

Da es ein AY Ticket ist, muss AY dir mitteilen, dass Fluege gestrichen worden sind und Alternativen anbieten.
Nach längerer Zeit in der Hotline wurde ich umgebucht auf Samstag morgen, BNA-CLT-MUC. Auch gut. Hätte ich das allerdings nicht bemerkt, hätte ich wohl ein Problem gehabt. Danke euch!
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.317
11.361
Da es ein AY Ticket ist, muss AY dir mitteilen, dass Fluege gestrichen worden sind
Gibt es da eigentlich irgendwo Vorgaben für Fristen und Form ?

In der Praxis gibt es da offenbar sehr verschiedene Vorgehensweisen, von zeitnaher e-mail bis zu einfach nur Flug unter Flugstatus auf der Homepage als gecancelled anzeigen...
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Gibt es da eigentlich irgendwo Vorgaben für Fristen und Form ?

In der Praxis gibt es da offenbar sehr verschiedene Vorgehensweisen, von zeitnaher e-mail bis zu einfach nur Flug unter Flugstatus auf der Homepage als gecancelled anzeigen...
Gute Frage.
Ich weiss nur, dass bei all meinen BA Tickets auf AA stock die Mails bzgl. Streichungen immer von AA kamen und nicht von BA.
Nur bei BA stock gab es bei mir bisher Mails direkt von BA.

Wie TAPulator scho ngesagt hat, EU261 (bzw. die Britische Nachfolge-Norm) sollte hier definitiv greifen.
 
  • Like
Reaktionen: TAPulator

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.317
11.361
Wie TAPulator scho ngesagt hat, EU261 (bzw. die Britische Nachfolge-Norm) sollte hier definitiv greifen.
Interessant ist dann nur die Frage, wann wurde der Flug gecancelled ?

Wenn du eine e-mail hast (mit Datum) ist der Nachweis einfach (wobei es ja für dich um so besser ist, je später gencancelled wird...).
Nachzuweisen wann der Flug gestrichen wurde, wenn du keine e-mail hast, ist wohl komplexer. Screenshot von der Homepage mit Datum in der Datei (Erstellt) dürfte vor Gericht schon eher weniger als "Beweis" gelten, da simpel zu fälschen...

Formulierungen wie "sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet" implizieren ja irgendwie einen aktiven Informationsakt durch die Fluggesellschaft, inwieweit da heute moderne Richter Informationen via Internet / sozialen Medien als "Unterrichtung" verstehen, und was alles als Datumsbeweis anerkannt wird erschließt sich mir nicht.

Ganz offenbar kannst du keinen expliziten Zeitpunkt nachweisen, zu dem der Flug gestrichen wurde.
"unterrichtet" wurdest du nach meinem Verständnis noch gar nicht, aber da ja z.B. Chiller3333 schon länger weiss, dass es diesen Flug nicht mehr gibt, ist das ja eine Information die auch du schon länger haben könntest, wenn du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wärst... Schwierig.

Jedenfalls kein guter Service von AY! Sie hätten es verdient, wenn du jetzt einen Ausgleichsanspruch hast.
War bei LH während Corona aber das selbe, du mustest als Kunde durch regelmäßiges Checken der Homepage den Flugstatus, sprich die Streichung selbst rausfinden.
 

Chiller3333

Erfahrenes Mitglied
26.11.2017
1.288
601
FRA, JFK
Ganz offenbar kannst du keinen expliziten Zeitpunkt nachweisen, zu dem der Flug gestrichen wurde.
"unterrichtet" wurdest du nach meinem Verständnis noch gar nicht, aber da ja z.B. Chiller3333 schon länger weiss, dass es diesen Flug nicht mehr gibt, ist das ja eine Information die auch du schon länger haben könntest, wenn du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wärst... Schwierig.
Ist in diesen Fällen wirklich schwer zu sagen.
Sofern meine Buchungen als Indikator zählen, gab es zwei Streichungswellen auf den EU Strecken von BA.
Eine Anfang Juli (bei mir 8.7.), eine gegen Mitte/Ende Juli (bei mir 20.7.), wobei einige meiner Flüge von/nach FRA/CDG gestrichen worden sind.
Habe in der Zeit im Flyertalk auch von vielen BA Streichungen nach MUC gelesen.

Die Frage, was vom Reisenden zu erwarten ist, ist sehr interessant.
Wenn man bedenkt, wie die deutschen Rechtsnormen gewöhnlich ausgelegt werden, dann wäre das checked der Buchung ein mal pro Monat schon vergleichsweise "viel".

Siehe auch hier:
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.893
2.754
PIX, BER, ZRH
Formulierungen wie "sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet" implizieren ja irgendwie einen aktiven Informationsakt durch die Fluggesellschaft, inwieweit da heute moderne Richter Informationen via Internet / sozialen Medien als "Unterrichtung" verstehen, und was alles als Datumsbeweis anerkannt wird erschließt sich mir nicht.

Ist in diesen Fällen wirklich schwer zu sagen.

Nein, ist es nicht. Die ausführende Airline ist in der Nachweispflicht, wann sie den Fluggast über die Annullierung informiert hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Chiller3333

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.317
11.361
Nein, ist es nicht. Die ausführende Airline ist in der Nachweispflicht, wann sie den Fluggast über die Annulierung informiert hat.
Was aber die Form der Information nicht klärt.

Analog bei den Fahrgastrechten besteht ja eine explizite Informationspflicht, und das Verwaltungsgericht Köln hat z.B. geurteilt, dass das Einrichten einer Telefonhotline nicht ausreicht, das Anbringen einer "Dynamischen Schriftanzeige" aber sehr wohl. Es ist die Pflicht des Kunden, am Bahnhof alle Anzeigen zu lesen. Wo zwischen diesen beiden nun eine Homepage mit Fluginformationen liegt ist für mich nach wie vor ein Graubereich.

Braucht die ausführende Airline also nur nachzuweisen, ab wann sie den Flug als annuliert auf ihrer Homepage gelistet hat? (Wie immer das in der Praxis funktionieren soll)

Auch das schicken einer e-mail allein besagt ja nicht, dass die Information überhaupt beim Kunden angekommen ist, Es gibt Urteile, dass wer "im Geschäftsverkehr eine e-Mail Adresse angibt" diese auch regelmäßig checken muss, dass eine e-mail mit der Ankunft im Postfach als zugestellt gilt. Wie viel Mitwirkungspflicht hast du also als Kunde, wenn du der Airline deine e-mail Adresse gibst? Bist du über die Annulierung informiert sobald die e-mail geschickt wurde?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.893
2.754
PIX, BER, ZRH
Was aber die Form der Information nicht klärt.

E-Mail, Telefon oder SMS sind gängige Kommunikationsmittel. Auch ein Einschreiben mit Rückschein sollte hinreichend eine Bringschuld dokumentieren. Macht es doch nicht komplizierter als es ist. Im vorliegenden Falle hat der Fluggast ja keinerlei Informationen über die Annulierung erhalten und das ausführende Luftfahrtunternehmen ist nach wie vor in der Nachweispflicht.
 

traveler1

Neues Mitglied
31.07.2021
11
5
Interessant ist dann nur die Frage, wann wurde der Flug gecancelled ?

Wenn du eine e-mail hast (mit Datum) ist der Nachweis einfach (wobei es ja für dich um so besser ist, je später gencancelled wird...).
Nachzuweisen wann der Flug gestrichen wurde, wenn du keine e-mail hast, ist wohl komplexer. Screenshot von der Homepage mit Datum in der Datei (Erstellt) dürfte vor Gericht schon eher weniger als "Beweis" gelten, da simpel zu fälschen...

Formulierungen wie "sie werden über die Annullierung in einem Zeitraum zwischen zwei Wochen und sieben Tagen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet" implizieren ja irgendwie einen aktiven Informationsakt durch die Fluggesellschaft, inwieweit da heute moderne Richter Informationen via Internet / sozialen Medien als "Unterrichtung" verstehen, und was alles als Datumsbeweis anerkannt wird erschließt sich mir nicht.

Ganz offenbar kannst du keinen expliziten Zeitpunkt nachweisen, zu dem der Flug gestrichen wurde.
"unterrichtet" wurdest du nach meinem Verständnis noch gar nicht, aber da ja z.B. Chiller3333 schon länger weiss, dass es diesen Flug nicht mehr gibt, ist das ja eine Information die auch du schon länger haben könntest, wenn du deiner Mitwirkungspflicht nachgekommen wärst... Schwierig.

Jedenfalls kein guter Service von AY! Sie hätten es verdient, wenn du jetzt einen Ausgleichsanspruch hast.
War bei LH während Corona aber das selbe, du mustest als Kunde durch regelmäßiges Checken der Homepage den Flugstatus, sprich die Streichung selbst rausfinden.
Leider überhaupt nichts erhalten, weder von BA noch AY. Mir ist das schon vor 2-3 Wochen aufgefallen, als der Flug nach München einfach verschwunden war… Wie würdet ihr weiter vorgehen? Also wenig Chance auf irgendeine Kompensation oder?
 

marco50

Erfahrenes Mitglied
30.11.2014
666
318
Warum soll der Fluggast was erklären? Die Fluggesellschaft ist in der Bringschuld und muss die Erfüllung dieser Bringschuld nachweisen. Habe ich als Fluggast keine Information erhalten, erkläre ich, dass ich nicht informiert wurde und daher Anspruch auf Ausgleichszahlung habe. Punktum.
 

traveler1

Neues Mitglied
31.07.2021
11
5
Entweder liest Du nicht, was ich geschrieben habe oder Du verstehst es nicht. Bei einer so glasklaren Sache würde ich auf die EUR 600.00 nicht verzichten.
Doch, klar. Nur-so könnte ja die Argumentation von AY lauten-bin ich umgebucht worden auf einen früheren Flug und hatte dadurch keinerlei zeitliche Probleme.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.893
2.754
PIX, BER, ZRH
Doch, klar. Nur-so könnte ja die Argumentation von AY lauten-bin ich umgebucht worden auf einen früheren Flug und hatte dadurch keinerlei zeitliche Probleme.

Wenn Du statt am Abend am Morgen aus Nashville abfliegst, ist das schon eine nicht unerhebliche Änderung deines Reiseplanes. Den Claim würde ich zunächst einmal einreichen, argumentieren kann man dann immernoch, wenn die Forderung abgelehnt wurde.
 
  • Like
Reaktionen: juliuscaesar

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.987
4.606
Nennt mich Spaßbremse, aber hier startet eine Non-EU-Airline außerhalb der EU, oder übersehe ich etwas?