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Ich habe eine Frage zu folgender Situation:
Ich habe im Frühjahr eine Auslandsrundreise in einem Reisebüro gebucht, die aufgrund der Corona-Krise storniert wurde.
Es handelt sich nicht um eine einzige Pauschalreise, sondern das Reisebüro hat mehrere Elemente zusammengestellt.
Enthalten sind sowohl eine Pauschal-Rundreise vor Ort, wie auch einzeln vom Reisebüro hinzugebuchte und nicht im Pauschalreisepaket enthaltene Flüge und Hotelaufenthalte.
Der Preis der Rundreise wurde vom zuständigen Veranstalter erstattet, der Preis der Flüge wurde mir noch nicht erstattet.
Die Airline (LH) teilt mit, dass man nicht zuständig sei, da man keinen Vertrag mit mir, sondern mit meinem Reisebüro habe, und ich mich an mein Reisebüro wenden soll.
Das Reisebüro teilt mir mit, dass man nicht Veranstalter sondern Vermittler sei, und daher die Airline für die Erstattung zuständig sei. Ich habe jedoch auch die Information gefunden, dass das Reisebüro durchaus als Veranstalter aufzufassen sei, da dieses ja die Reise aus mehreren Einzelelementen zusammengestellt hat. Die Rechnung an mich geht ebenfalls vom Reisebüro aus.
Wer ist nun tatsächlich für die Erstattung zuständig?
Viele Grüße und vielen Dank für eure Hilfe.
Ich habe im Frühjahr eine Auslandsrundreise in einem Reisebüro gebucht, die aufgrund der Corona-Krise storniert wurde.
Es handelt sich nicht um eine einzige Pauschalreise, sondern das Reisebüro hat mehrere Elemente zusammengestellt.
Enthalten sind sowohl eine Pauschal-Rundreise vor Ort, wie auch einzeln vom Reisebüro hinzugebuchte und nicht im Pauschalreisepaket enthaltene Flüge und Hotelaufenthalte.
Der Preis der Rundreise wurde vom zuständigen Veranstalter erstattet, der Preis der Flüge wurde mir noch nicht erstattet.
Die Airline (LH) teilt mit, dass man nicht zuständig sei, da man keinen Vertrag mit mir, sondern mit meinem Reisebüro habe, und ich mich an mein Reisebüro wenden soll.
Das Reisebüro teilt mir mit, dass man nicht Veranstalter sondern Vermittler sei, und daher die Airline für die Erstattung zuständig sei. Ich habe jedoch auch die Information gefunden, dass das Reisebüro durchaus als Veranstalter aufzufassen sei, da dieses ja die Reise aus mehreren Einzelelementen zusammengestellt hat. Die Rechnung an mich geht ebenfalls vom Reisebüro aus.
Wer ist nun tatsächlich für die Erstattung zuständig?
Viele Grüße und vielen Dank für eure Hilfe.