Wie geht’s weiter mit Wärmepumpe & Förderung unter neuer Regierung

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3LG

Erfahrenes Mitglied
04.07.2019
7.417
12.163
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Ich habe mich daher entschieden für eine Gasheizung und zusätzlich eine Klimaanlage für Arbeits-, Schlaf- und Wohnzimmer. Ist ja eigentlich auch eine Wärmepumpe, aber dann eben nach Luft statt Wasser. Habe dann so quasi die freie Wahl.
Das ist eine gute Kombi. Die Gasheizung läuft bei uns auch nur für eine Grundtemperatur, Klima auch im Badezimmer zeitgesteuert, da spart man jede Menge und hat guten Komfort. Nach der Landung werden im Winter auch per APP die notwendigen Geräte angeschmissen und es ist angenehm temperiert bei Ankunft zu Hause. Für das richtig Wohlfühlen gibt es auch noch einen Kaminofen.
 

Tsuruhashi

Erfahrenes Mitglied
11.07.2015
401
1.777
Vvardenfell
Mittlerweile gibt es aber auch Geräte mit R290 (Propan) als Kältemittel. Die darf jeder montieren. Man sollte natürlich trotzdem wissen was man tut, aber der teure zertifizierte Kältetechniker mit F-Gase Schein wird nicht mehr benötigt.

"Dürfen" ist relativ. Die Hersteller schreiben in den Einbauanleitungen explizit dass die Montage von einem Fachbetrieb durchgeführt werden muss.
Und ob die Splitgeräte mit R290 nicht etwa unter den Geltungsbereich der Technischen Regel Flüssiggas fallen, das wird momentan heiß diskutiert. Irgendwas wird da schon noch kommen.

Splits mit R290 gibt es aktuell genau zwei auf dem Markt (Midea All Easy Blue sowie das baugleiche Modell von Kältebringer und die Haier Pearl Propane, die ist aber schwer bis nicht verfügbar).

Mitsubishi Electric hat mittlerweile auch ein Gerät mit R290 im Angebot. Kostet aber erheblich mehr als das von Midea.
Bin momentan selbst auf der Suche, benötige ein Außengerät mit zwei Inneneinheiten für meine nicht mehr ganz so junge Frau Mama und da ist R290 sehr interessant da ich mit Flüssiggas herumspielen darf, aber keine Befähigung für andere Kältemittel habe.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.867
1.333
MUC, BSL
Ich habe keinen Zweifel daran, dass die entsprechenden Berufsvereinigungen alles dafür tun werden Privatinstallationen zu verhindern und eine CDU-geführte Regierung auf den Schmuh reinfallen wird aber aktuell sehe ich da ehrlich gesagt keine Hürden in der TRG. Das sieht bezüglich Garantieansprüche und im gewerblichen Bereich natürlich anders aus, theoretisch könnte man da auch ein versicherungstechnisches Problem konstruieren, da wäre man aber beim "nicht durch einen Fachbetrieb" erfolgten Anschluss eines Gasgrills auch. Spätestens da wird es aber etwas lächerlich und, ähnlich wie beim Einbau eines Lichtschalters, was durch "Laien" ja auch ganz strenggenommen nicht zulässig ist, man hat ja zumindest bisher darauf verzichtet, sowas als Ordnungswidrigkeit zu betrachten. Bei der F-Gasverordnung sind ja völlig unabhängig von der Qualität der Arbeit Ordnungsgelder vorgesehen, das sehe ich bei der TRG in dieser Hinsicht aber nicht. Man kann jetzt darüber streiten ob der Umwelt so viel geholfen ist, wenn einer durch den Weiterbetrieb einer Gasheizung jährlich das Vielfache an CO2 rausbläst als durch einen theoretischen Kältemittelverlust bei z.B. R32 an CO2 GWP ausgestoßen werden würde, aber dahinter steckt ja zumindest ein offensichtlicher Sinn ("muss nicht sein").

Danke für den Hinweis auf das Mitsubishi-Gerät auch wenn das Gerät... etwas selbstbewusst ... bepreist ist (3000€?! Saufen die Lack?!)