Ich habe keinen Zweifel daran, dass die entsprechenden Berufsvereinigungen alles dafür tun werden Privatinstallationen zu verhindern und eine CDU-geführte Regierung auf den Schmuh reinfallen wird aber aktuell sehe ich da ehrlich gesagt keine Hürden in der TRG. Das sieht bezüglich Garantieansprüche und im gewerblichen Bereich natürlich anders aus, theoretisch könnte man da auch ein versicherungstechnisches Problem konstruieren, da wäre man aber beim "nicht durch einen Fachbetrieb" erfolgten Anschluss eines Gasgrills auch. Spätestens da wird es aber etwas lächerlich und, ähnlich wie beim Einbau eines Lichtschalters, was durch "Laien" ja auch ganz strenggenommen nicht zulässig ist, man hat ja zumindest bisher darauf verzichtet, sowas als Ordnungswidrigkeit zu betrachten. Bei der F-Gasverordnung sind ja völlig unabhängig von der Qualität der Arbeit Ordnungsgelder vorgesehen, das sehe ich bei der TRG in dieser Hinsicht aber nicht. Man kann jetzt darüber streiten ob der Umwelt so viel geholfen ist, wenn einer durch den Weiterbetrieb einer Gasheizung jährlich das Vielfache an CO2 rausbläst als durch einen theoretischen Kältemittelverlust bei z.B. R32 an CO2 GWP ausgestoßen werden würde, aber dahinter steckt ja zumindest ein offensichtlicher Sinn ("muss nicht sein").
Danke für den Hinweis auf das Mitsubishi-Gerät auch wenn das Gerät... etwas selbstbewusst ... bepreist ist (3000€?! Saufen die Lack?!)