AB: Wo liegt der Fehler? Ärger mit AirBerlin wegen Umbuchung

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CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
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Hallo,

bin neu hier und habe mich angemeldet, um einerseits eine Warnung auszusprechen und andererseits evtl. Hilfe zu erhalten.

Ich hoffe, hier mal eine objektive Meinung zu bekommen, ob ich hier einen Fehler gemacht habe oder AirBerlin.

Ausgangspunkt ist eine Buchung mit der 2for1-Aktion im Juni 2010 von TXL nach DXB für Februar 2011. Ich bin also wieder daheim. Da ich damals schon wußte, daß sich der Name meiner Begleitperson evtl. ändert schaute ich damals in den FAQ und im Kleingedruckten nach, ob eine Umbuchung möglich ist. Und tatsächlich stand (und steht) in den FAQ, daß sowohl beim Spar- als auch beim Flex-Tarif eine Umbuchung möglich ist. Von Ausnahmen oder der Existenz weiterer Tarife stand und steht in den FAQ nichts.

Nun wollte ich im Januar 2011 die Begleitperson ändern, also umbuchen. AirBerlin lehnte dies jedoch ab. Eine Intervention per Fax wurde erst nach knapp 14 Tagen mit ebenfalls einer Ablehnung beantwortet. Mir blieb nichts anderes übrig, als ein weiteres Ticket zu kaufen; das 2for1-Tickets verfiel also für eine Person.

Ich möchte also einerseits davor warnen, 2for1 zu buchen, wenn die Gefahr einer Umbuchung besteht.

Andererseits würde mich interessieren, woran man bei der Buchung die Nichtumbuchbareit erkennen können soll. Habe ich etwas übersehen? Die Tickets werden nämlich eindeutig als Spar-Tarif deklariert, der ja umbuchbar ist. Nirgendwo stand, daß eine Umbuchung nicht möglich sei. Auch das PDF mit den ETIX weist in der Legende "M" (für Spartarif, der ja umbuchbar ist) aus.

Hier der Screenshot (beispielhaft für einen anderen Flug):

ab-cropped.jpg


M. E. eindeutig als Spartarif erkennbar. Kein Sternchen oder Hinweis im Kleingedruckten, daß für 2for1 etwas anderes gelten soll. Das 2for1-Symbol steht in der Spalte "Spar", die dafür extra etwas breiter gezogen wurde.

Hier das ETIX:

booking03-anon.jpg


Und die Legende im ETIX:

booking04.jpg



Auch hier eindeutig Spartarif.

Oder liegt der Fehler bei mir? Danke für jegliche Hinweise!

Gruß

CMDR
 

CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
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Hi

Danke, das ging ja schnell.

Nein, die 2. Person war eine komplett andere. Aber selbst eine bloße Namensänderung z. B. wegen Heirat hätten die abgelehnt. Zu Unrecht, wie ich meine.

Also Vorsicht beim buchen....


CU

CMDR
 

flysurfer

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Seit wann kann man bei AB-Tickets die Namen ändern? Das wäre mir neu. Wäre aber cool. Spätestens mit dem OW-Beitritt müsste das allerdings aufhören.
 

CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
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Hi

hier übrigens die Ablehung im Originaltext:


Wir bedauern, dass es hinsichtlich der Umbuchungsbedingungen Ihrer Reservierung zu Missverständnissen kommen konnte.

Bitte gestatten Sie uns eine kurze Erläuterung: Grundsätzlich ist die Änderung eines Reiseteilnehmers bei regulären Buchungen im Spartarif möglich. In diesen Fällen müssen wir Umbuchungsgebühren von 30,00 € im Kurz- und Mittelstreckenbereich sowie eine etwaige Tarifdifferenz zum aktuellen Flugpreis in Rechnung stellen.

Gleichzeitig bitten wir zu beachten, dass wir diese Option bei Buchungen im Rahmen der Sonderaktion „2for1“ nicht anbieten können. Auf die gesonderten Bedingungen solcher Aktionsbuchungen weisen wir explizit bei der Flugauswahl hin.

Ihrem Wunsch nach einer individuellen Anpassung dieser Konditionen können wir leider nicht entsprechen. Eine Änderung des Reiseteilnehmers können wir Ihnen im vorliegenden Fall leider nicht anbieten.

Wir hoffen auf Ihr Verständnis.



Der Satz

Auf die gesonderten Bedingungen solcher Aktionsbuchungen weisen wir explizit bei der Flugauswahl hin.

ist definitiv falsch, da eben nicht auf diese Ausnahme hingewiesen wird, sondern sogar überall, auch im Kleingedruckten, die Umbuchbarkeit erwähnt wird. Hier wird der Kunde getäuscht.

Gruß

CMDR
 

flysurfer

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keine Ahnung, der Fall kam bei mir noch nicht vor ( 2 Reisen 2for1 stehen allerdings noch aus ).

Ob 2-4-1 oder Standardticket ist ja erstmal einerlei, es werden so oder so zwei Tickets für zwei Personen ausgestellt, für jede Person also eins (jeder nur ein Kreuz), und bei Tickets kann man normalerweise keine Namen ändern. Dachte ich zumindest. Aber ich bin kein AB-Experte. Wäre aber geil, dann könnte man sich fürs ganze Jahr Billigtarife kaufen und die dann auf eBay versteigern, selbst mit einer Änderungsgebühr wäre das vermutlich ein gutes Geschäft, wenn man sich Strecken mit hoher Nachfrage raussucht und die Tickets kurzfristig versteigert.
 

flysurfer

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Bitte gestatten Sie uns eine kurze Erläuterung: Grundsätzlich ist die Änderung eines Reiseteilnehmers bei regulären Buchungen im Spartarif möglich. In diesen Fällen müssen wir Umbuchungsgebühren von 30,00 € im Kurz- und Mittelstreckenbereich sowie eine etwaige Tarifdifferenz zum aktuellen Flugpreis in Rechnung stellen.

Aha, bei der Namensänderung werden also nicht nur 30 EUR, sondern auch eine Neuberechnung anhand der dann aktuellen Verfügbarkeiten und Tarife fällig. Somit ist das Geschäftsmodell eBay natürlich erledigt. Aber trotzdem nett, dass AB sowas erlaubt. Das wird alles aufhören, wenn der OW-Beitritt kommt.
 

flysurfer

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Der Satz

Auf die gesonderten Bedingungen solcher Aktionsbuchungen weisen wir explizit bei der Flugauswahl hin.

ist definitiv falsch, da eben nicht auf diese Ausnahme hingewiesen wird, sondern sogar überall, auch im Kleingedruckten, die Umbuchbarkeit erwähnt wird. Hier wird der Kunde getäuscht.

Dann ist das ja simpel, du machst davon einen Ausdruck oder Bildschirmfoto von dem "überall" und dem "Kleingedruckten" und schickst das Ganze ein. Gleichzeitig kann AB dir ja vielleicht mal zeigen, wo explizit auf die Ausnahme hingewiesen wird. Wenn sie zicken, ab zum Anwalt mit deinen Beweisen.
 

CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
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Ob 2-4-1 oder Standardticket ist ja erstmal einerlei, es werden so oder so zwei Tickets für zwei Personen ausgestellt, für jede Person also eins (jeder nur ein Kreuz), und bei Tickets kann man normalerweise keine Namen ändern. Dachte ich zumindest. Aber ich bin kein AB-Experte. Wäre aber geil, dann könnte man sich fürs ganze Jahr Billigtarife kaufen und die dann auf eBay versteigern, selbst mit einer Änderungsgebühr wäre das vermutlich ein gutes Geschäft, wenn man sich Strecken mit hoher Nachfrage raussucht und die Tickets kurzfristig versteigert.

Jein, denn Du mußt zum Zeitpunkt der Umbuchung 50 EUR + die Differenz zum dann geltenden Tarif zahlen.

In meinem Fall:

2for1 TXL-DXB-TXL gebucht für 408 EUR, also 204 EUR pro Person!!!! War natürlich ein Schnäppchen, keine Frage.

Wenn Du das bei EBAY verkaufen willst zahlst Du also 100 EUR + 2 x (aktueller Ticketpreis - 204 EUR). Ob das dann noch lohnt, kommt darauf an....


Ich hätte jedenfalls ca. 300 EUR Gebühr zahlen müssen, womit ich hätte leben können. Aber so mußte ich > 600 EUR für ein komplett neues Ticket zahlen, und das sehe ich nicht ganz ein.

Gruß

CMDR
 

CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
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Dann ist das ja simpel, du machst davon einen Ausdruck oder Bildschirmfoto von dem "überall" und dem "Kleingedruckten" und schickst das Ganze ein. Gleichzeitig kann AB dir ja vielleicht mal zeigen, wo explizit auf die Ausnahme hingewiesen wird. Wenn sie zicken, ab zum Anwalt mit deinen Beweisen.

Das traurige ist daß diese Antwort kam, nachdem ich lang & breit auf 9 Seiten per Fax denen den Bestellablauf dargestellt habe (siehe auch die Bilder im Startposting, dort steht es ja schwarz auf weiß bzw. schwarz auf gelb). Die haben das wahrscheinlich gar nicht gelesen und nur eine Standardantwort geschreiben (was man auch daran erkennen kann, daß die von 30 EUR für eine Kurzstrecke reden, obwohl es 50 EUR wären, da DXB = Langstrecke).

Halt Copy&Paste Standardantwort.

Deswegen habe ich dann erstmal ein neues Ticket gebucht weil mir die Zeit davonlief, und kümmere mich nun nach Rückkehr um die Angelegenheit.

Anwalt einschalten werde ich, sofern hier niemand das Recht auf der Seite von AB sieht, auch wenn das wegen 300 EUR Streitwert kaum lohnt. Es geht mir aber ums Prinzip.

Gab es einen solchen Fall schonmal bei jemandem?

Danke und Gruß

CMDR
 
Zuletzt bearbeitet:

jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1

CMDR

Neues Mitglied
02.03.2011
12
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In den (Sonder-)Bedingungen steht eigentlich klar, dass Namensänderungen bei 2for1 nicht erlaubt sind:



http://www.airberlin.com/site/affiliate/promotion/bedingungen_deu.pdf
airberlin.com - Angebote

Aha, das PDF war damals nicht verlinkt, da haben die inzwischen wohl nachgebessert.

Landet man aber durch einen Affilate-Link oder ein Flugpreisvergleichsportal gleich auf der Bestellseite (Schritt 1 von 6, siehe Screenshot ganz oben), hat man keine Chance mehr zu erkennen, daß die Umbuchbarkeit nicht gehen soll, weil ja im Kleingedruckten der Bestellseite extra dasteht, daß es gehen würde (siehe mein erster Screenshot, der ist exakt von der von Dir verlinkten Aktion).

Die Flugsuchmaschinen könnten also folgenden Link ausspucken, und dann hat man verloren weil das PDF dort nicht mehr verlinkt ist:

airberlin.com - Your Airline. Flug online buchen


Hier muß die AB-Webseite nachgebessert werden, ein einfacher Hinweis (im Screenshot oben im gelben Kasten und unten im Kleingedruckten: "Umbuchung/Stornierung nicht bei 2for1 möglich") würde da ja schon genügen.



Aber auch das 2for1-PDF ist widersprüchlich:


5. Namensänderungen, Stornierungen und Umbuchungen bei bereits gebuchten Flügen sind ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die aktuellen Allgemeinen Geschäfts- und Beförderungs-bedingungen der airberlin Group (www.airberlin.com/agb).
6. Der Vollzahler und seine Begleitperson erhalten jeweils die dem AB-Eco Saver Tarif entsprechenden topbonus Meilen gutgeschrieben. Die Buchung selbst erfolgt zu den Bedingungen des Spartarifs.



6. steht im Widerspruch zu 5., da ja die Bedingungen des Spartarifes eben nicht in jeder Hinsicht auch für 2for1 gelten.



CU

CMDR
 
Zuletzt bearbeitet:

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Handelt es sich hier nicht schlicht und ergreifend um eine Fehlinterpretation des Begriffs "Umbuchung" durch den OP? "Umbuchung" bezieht sich doch eigentlich nur auf Datumsänderung (Bin krank und buche den Flug um auf übernächste Woche). Wobei ich schon des öfteren mitbekommen habe, dass Laien (ich weiss nicht wie hoch frequentiert der OP fliegt) meinen ein Tix problemlos weitergeben zu können bzw den Namen austauschen lassen können.