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Es gibt wie schon erwähnt keinen Zweitwohnsitz in Deutschland bei einem Wohnsitz im Ausland, solange man irgendwo in Deutschland gemeldet ist dies für Deutschland immer der Hauptwohnsitz. Und man darf dann beweisen weniger als 185 Tage/Jahr in Deutschland gewesen zu sein. Dasselbe gilt übrigens bei einem Briefkasten, im Extremfall wird man zwangsangemeldet.
Der Hauptnachteil bei einer Abmeldung in Deutschland ist nun weggefallen, bisher erhielt man einen deutschen Personalausweis nur bei der zuständigen Behörde für den letzten Wohnsitz. Seit November kann man in eine Botschaft gehen und sich den dort holen. Ein weiterer Punkt ist, sämtliche Versicherungen (auch wenn man sie weiterbezahlt) werden ungültig. Im Falle das die Versicherung zahlen soll wird mit Verweis auf fehlenden deutschen Wohnsitz dies verweigert.
Genau solche Ratschläge habe ich gesucht, vielen Dank. Muss mir mal meine Versicherungsbedingungen genau durchlesen, habe da noch einiges am laufen.