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Hallo Forum,
bei der Recherche im Internet bin ich leider nicht eindeutig fündig geworden, deshalb möchte ich hier mein Problem schildern.
Im Oktober werde ich mit dem Auto und damit über dem Landweg von den Emiraten aus nach Oman einreisen. Welche zollrechtlichen Bestimmungen sind dabei bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken zu beachten? Ist dies erlaubt (bei der Einreise auf dem Luftweg sind 2 l möglich) oder nicht und wenn ja, dann in welcher Menge?
Ich habe zwar zum Thema Zollbestimmungen was auf der Seite der Oman Police gefunden. Aber der eigentliche Text ist rein in arabisch und um das richtig zu verstehen langen meine Kenntnisse leider nicht aus.
Um gleich allen Spaßantworten vorweg zu greifen. Ich trinke zwar gern ein gutes Gläschen, genieße aber auch mal eine gewisse Auszeit ohne Probleme. Die Alkoholika sind u.a. als Geburtstagsgeschenk für meine beste Freundin (sie ist Deutsche) gedacht, die uns zu einem runden Geburtstag eingeladen hat.
Danke schon mal für alle qualitativen Antworten.
bei der Recherche im Internet bin ich leider nicht eindeutig fündig geworden, deshalb möchte ich hier mein Problem schildern.
Im Oktober werde ich mit dem Auto und damit über dem Landweg von den Emiraten aus nach Oman einreisen. Welche zollrechtlichen Bestimmungen sind dabei bei der Einfuhr von alkoholischen Getränken zu beachten? Ist dies erlaubt (bei der Einreise auf dem Luftweg sind 2 l möglich) oder nicht und wenn ja, dann in welcher Menge?
Ich habe zwar zum Thema Zollbestimmungen was auf der Seite der Oman Police gefunden. Aber der eigentliche Text ist rein in arabisch und um das richtig zu verstehen langen meine Kenntnisse leider nicht aus.
Um gleich allen Spaßantworten vorweg zu greifen. Ich trinke zwar gern ein gutes Gläschen, genieße aber auch mal eine gewisse Auszeit ohne Probleme. Die Alkoholika sind u.a. als Geburtstagsgeschenk für meine beste Freundin (sie ist Deutsche) gedacht, die uns zu einem runden Geburtstag eingeladen hat.
Danke schon mal für alle qualitativen Antworten.