ZRH Business Lounge D

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embraer

Guest
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Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Schuhe. Sind auch bevorzugt Arbeitnehmer mit Migrationshintergrund in den Lounges, mit denen kann man es ja machen...

Kann sein, dass das für Deutschland zutrifft. In der Schweiz hingegen ist das nicht so. Wir haben einen sehr guten Arbeitnehmerschutz.
Ausserdem habe ich ja gesagt, dass ich für den schlechten Service in der Lounge nicht in erster Linie die Mitarbeiter verantwortlich mache, sondern den Lounge Betreiber. Trotzdem muss ein Mitarbeiter kundenfreundlich denken. Das erwarte ich auch von der Stewardess in der LH FIRST, auch wenn sie selber kein fürstliches Gehalt bezieht.
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
498
1
VIE/AKL
Das ist zwar korrekt, bring aber nicht viel. Denn in der A oder D Lounge ist das "Essen" nicht besser, und man muss die Lounge auch früher verlassen, weil man von dort weiter hat zum Gate.



Was heisst "man tut sich schwer"? Das Zeug steht dort ja rum zur Selbstbedienung, es gibt keine bediente Bar...



Das ist nun aber wirklich ein starkes Stück. Wie war Deine Zutrittsberechtigung? Und machte das einen Unterschied? Einen C Passagier können sie ja kaum draussen stehen lassen...

Ging mir auch mehrmals so.
Das letzte mal auf LX intercont C mit SEN, keine Chance..
 

ilhayahelwa

Erfahrenes Mitglied
30.12.2010
498
1
VIE/AKL
Und das hast Du akzeptiert? Und was hat LX gesagt auf Dein Beschwerdeschreiben?

Lounge war so voll, eigentlich wollt ich da eh nicht mehr rein dann.

War aber egal, mein Flug wurde kurz darauf ohnehin gestrichen (technical) und ich wurde dann nach einigem hin und her auf BA Club World umgebucht

Kundendienst-Antwort: Ich hätte ja zur Lounge in A gehen können. Aber sicher!
 
E

embraer

Guest
Und in der A Lounge sagen Sie immer "gehen Sie doch in die Lounge im E"... :doh:
 
F

Flugfreak

Guest
Wenn die A Lounge voll ist kann man problemlos in die D Lounge.

Dahin braucht man auch nur maximal 5 - 10 min.
 

MSportler

Erfahrenes Mitglied
05.10.2010
728
0
NYC/ZRH
Haha, süss... :) Art. 321c Abs. 3 OR bezieht sich auf den Zuschlag von 25% zum normalen Lohn, welcher bei angeordneten Überstunden zu entrichten ist. Unabhängig davon muss der Arbeitnehmer entschädigt werden, wenn er mehr Arbeit leistet als im Arbeitsvertrag vereinbart ist - sei es durch zeitliche oder durch finanzielle Kompensation. In casu könnte aber durchaus eine stillschweigende Anordnung von Überstunden angenommen werden, wenn die Drachen länger in der Lounge bleiben müssen, weil noch Passagiere dort sind.

Du hast meinen Punkt nicht gelesen - ich schreib ANGEORDNETE Überstunden. Wenn der Arbeitnehmer in der Bude hocken bleibt (-> "Stundenbolzen") am Abend, um dann in der Hoffnung noch mehr Kohle oder freie Stunden/Tage zu kriegen, dann ist nichts. Ergo wenn der AG die Mehrarbeit anordnet, dann ja, sofern der Arbeitsvertrag / GAV nichts anderes vorsieht.

In der Tat beziehe ich mich auf Art. 321c OR, aber nicht auf Absatz 3 sondern auf Absatz 1. Süss, gell?

Ja, in casu könnte man das annehmen, wenn die Loungedrachen denn damit rechnen mussten und konnten, dass der Arbeitgeber sie noch länger da haben will, so lange Paxen da sind.