ZRH Probleme am 07.07.2019

ANZEIGE

Tobias_B

Erfahrenes Mitglied
18.08.2016
570
155
HAM
ANZEIGE
Hallo zusammen,

hat jemand mitbekommen oder Informationen, was gestern am Flughafen ZRH los war?

Ich hätte gestern Mittag von WAW nach ZRH fliegen sollen. Boarding war noch pünktlich. Dann standen wir ca. 1 1/12 Stunde auf dem Rollfeld, laut Crew wurde unser Slot wg. Problemen in ZRH rejected und wir müssen auf einen neuen warten.

Mit gut 90 min Verspätung ist unser Flug (war im übrigen mit Swiss) dann endlich gestartet.

Kurz vor der Landung bekamen wir dann die Info, das unser Anschlussflug (wie gefühlt die meisten anderen Anschlüsse) gecancelt wurde und wir zum Transfer Desk gehen sollen, was normalerweise ja kein Problem ist. Gestern schon. Die Schlange vorm Transfer Desk ging gefühlt durch das komplette Terminal, auf Bierzelt Tischen stand bereits Wasser und belegte Brötchen kostfrei zum mitnehmen bereit.

Dank SEN Status konnten wir die Schlange zwar zum Glück umgehen und wurden relativ zügig umgebucht, wenn auch auf eine Verbindung die 4 Stunden später war.

Auffällig war, das auf der Anzeigetafel fast ausschließlich Swiss Flüge gecancelt waren (so gut wie keine andere Airline) und zumindest solange wie wir da waren ging kein Swiss Flug pünktlich. Viele mit einer sehr großen Verspätung.

Jetzt interessiert mich natürlich (auch im Hinblick auf eine mögliche Kompensation) der Grund für das Chaos gestern. Weiß jemand was?
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
6.096
7.192
Hier : #160

Viele LX Umläufe wurden so durcheinander gewirbelt.

Nicht zu vergessen: zusätzlich dazu auch noch mögliche Krankmeldungen bei den Fluglotsen wegen des Urteils vor einigen Tagen.
 
Zuletzt bearbeitet:

GrinsekatzeX

Reguläres Mitglied
12.07.2016
42
0
LSPO
Auch wenn es nicht 100% zu deinen Aussagen passt (vor allem Swissflüge) , so könnte es doch eine Kombination aus Fluglotsenmangel, Wetter und Ferienbeginn gewesen sein.
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
Ein Haufen Gewitter und dazu Ferienanfang in halb Europa. Natürlich eine blöde Kombination, aber manchmal hat man einfach Pech.

Dass es primär LX betroffen hat, wundert mich nicht, je nach Tageszeit ist halt die ganz grosse Mehrheit aller Bewegungen von LX und entsprechend trifft es sie besonders.
 

HB2174

Erfahrenes Mitglied
02.04.2014
1.635
13
ZRH
Das Wetter war dieses Wochenende recht chaotisch mit sehr starken Westwinden und Gewitter. Dazu noch viele Fluglotsen die sich krankgeschrieben haben. Folgedessen wurde auch VFR (vulgo Spassflieger) am ZRH eingestellt. :sick:
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.585
10.005
BRU
Ich denke auch: Kombination mehrerer Faktoren, wie ungünstige Windverhältnisse in ZRH, Probleme wegen Wetter/Gewitter auch auf zahlreichen anderen Flughäfen und Lufträumen (MUC und VIE hatten gestern auch jede Menge Verspätungen, von FRA wegen der Bombenentschärfung ganz zu schweigen), die übliche Überlastung diverser südeuropäischer Flughäfen zur Sommerzeit, plus noch die Geschichte mit der Verurteilung des Fluglotsen....

Einziger "Vorwurf" an LX wären hier eventuell zu geringe Reserven im Flugplan. Wenn so viele Faktoren zusammenkommen, wird das mit Entschädigung aber wohl eher nichts.
 

Weltenbummler42

Erfahrenes Mitglied
08.06.2010
3.726
1.114
noch TXL
Ich denke auch: Kombination mehrerer Faktoren, wie ungünstige Windverhältnisse in ZRH, Probleme wegen Wetter/Gewitter auch auf zahlreichen anderen Flughäfen und Lufträumen (MUC und VIE hatten gestern auch jede Menge Verspätungen, von FRA wegen der Bombenentschärfung ganz zu schweigen), die übliche Überlastung diverser südeuropäischer Flughäfen zur Sommerzeit, plus noch die Geschichte mit der Verurteilung des Fluglotsen....

Einziger "Vorwurf" an LX wären hier eventuell zu geringe Reserven im Flugplan. Wenn so viele Faktoren zusammenkommen, wird das mit Entschädigung aber wohl eher nichts.


Vielleicht hätte der Richter, das mal bei seinem Urteil auch berücksichtigen sollen?
Was für Auswirkungen das Urteil für die anderen Fluglotsen hat (Arbeitsmoral usw.)
Am Ende kann ich mir vorstellen, das der Schaden der durch die Folgen des Urteils für
die Airline(s) und den Flughafen entsteht - ein mehrfaches von den geforderten 19.000 Franken ist.

WB
 

Dirkster

Erfahrenes Mitglied
09.12.2017
534
1.049
LBC/HAM
Bei mir wurde LX1054 nach Hamburg gecancelt. M&M Hotline: Wir können Sie nicht umbuchen, solange sie eingecheckt sind. Checken Sie bitte aus. Swiss App: Wir können Sie nicht auschecken, weil Ihr Flug gecancelt wurde. :rolleyes:

Nach zweieinhalb Stunden Warten in der C-Schlange am Transferdesk bekam ich ein Hotel und wurde auf EW7761 heute morgen.

Ich habe jetzt auf der Swiss-Website meine 250 Euro angefordert und warte einfach mal ab, wie das ausgeht.
 

Dirkster

Erfahrenes Mitglied
09.12.2017
534
1.049
LBC/HAM
Antwort von Swiss:

Grüezi Herr ...

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juli 2019.

Ihren Flug LX1054 am 7. Juli 2019 mussten wir bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung.

Der Grund für die Annullierung Ihres Fluges waren die Wetterverhältnisse in Zürich, wodurch es zu erheblichen Problemen im Flugverkehr gekommen ist. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf höhere Gewalt, zu der widrige Wetterverhältnisse zählen, hat SWISS leider keinen Einfluss.

In diesem Fall sieht die EU-Verordnung 261/2004 keine Ausgleichsleistungen vor. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch nach einer monetären Kompensation nicht entsprechen kann.

Ich habe mir Ihre Buchung angesehen und festgestellt, dass Sie erst am nächsten Tag fliegen konnten. Selbstverständlich beteiligt sich SWISS an Auslagen, die im direkten Zusammenhang mit einem gestrichenen Flug stehen (z. B. für Mahlzeiten, Getränke und eventuelle Hotelübernachtung). Sollten Sie entsprechende Kosten gehabt haben, senden Sie mir bitte die Belege und Ihre Bankverbindung zu.

Sie in Zukunft als zufriedenen Gast an Bord von SWISS zu begrüssen, wäre uns eine Freude.

Freundliche Grüsse
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.874
4.731
Vielleicht hätte der Richter, das mal bei seinem Urteil auch berücksichtigen sollen?
Was für Auswirkungen das Urteil für die anderen Fluglotsen hat (Arbeitsmoral usw.)
Am Ende kann ich mir vorstellen, das der Schaden der durch die Folgen des Urteils für
die Airline(s) und den Flughafen entsteht - ein mehrfaches von den geforderten 19.000 Franken ist.

WB

Vielleicht hättest Du das Urteil mal lesen sollen: Ein Fluglotse, der auf eine unindentifizierte Anfrage hin irgendeine Maschine auf veränderte Höhe schickt, selbst dann nicht reagiert als eine andere Maschine die Änderung bestätigt und sich weiter nichts dabei denkt, der ist mit 5000 SFR Geldbuße ziemlich gut bedient. Eine Autofahrt mit drei Bier und ohne sonstigen Folgen hätte mindestens das Gleiche gekostet. Wir wissen nicht, warum der Mann so daneben war. Dazu hat er sich schlauerweise und gut beraten nicht eingelassen, aber ich habe weder dafür Verständnis noch Verstädnis für irgendwelche Solidaritätskundgebungen.
 
  • Like
Reaktionen: mantarochen und tix

Tobias_B

Erfahrenes Mitglied
18.08.2016
570
155
HAM
Antwort von Swiss:

Grüezi Herr ...

Vielen Dank für Ihre Nachricht vom 8. Juli 2019.

Ihren Flug LX1054 am 7. Juli 2019 mussten wir bedauerlicherweise kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung.

Der Grund für die Annullierung Ihres Fluges waren die Wetterverhältnisse in Zürich, wodurch es zu erheblichen Problemen im Flugverkehr gekommen ist. Selbstverständlich leisten wir alles Erdenkliche, um unsere Passagiere stets pünktlich und zuverlässig an ihr Reiseziel zu bringen. Auf höhere Gewalt, zu der widrige Wetterverhältnisse zählen, hat SWISS leider keinen Einfluss.

In diesem Fall sieht die EU-Verordnung 261/2004 keine Ausgleichsleistungen vor. Daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch nach einer monetären Kompensation nicht entsprechen kann.

Ich habe mir Ihre Buchung angesehen und festgestellt, dass Sie erst am nächsten Tag fliegen konnten. Selbstverständlich beteiligt sich SWISS an Auslagen, die im direkten Zusammenhang mit einem gestrichenen Flug stehen (z. B. für Mahlzeiten, Getränke und eventuelle Hotelübernachtung). Sollten Sie entsprechende Kosten gehabt haben, senden Sie mir bitte die Belege und Ihre Bankverbindung zu.

Sie in Zukunft als zufriedenen Gast an Bord von SWISS zu begrüssen, wäre uns eine Freude.

Freundliche Grüsse

Ich habe eine ähnliche Antwort bekommen, allerdings beziehen Sie sich bei mir auf Slots und EuroControl:

...

Ihren Flug mussten wir am 7. Juli 2019 bedauerlichweise aufgrund wetterbedingten Anweisung des Flugverkehrsmanagements kurzfristig annullieren. Für die Unannehmlichkeiten bitte ich Sie im Namen von SWISS und ihren Kooperationspartnern um Entschuldigung.

Jederzeit – nicht nur bei schlechten Wetterbedingungen – werden die Start- und Landegenehmigungen, die sogenannten Slots, von den zuständigen Institutionen, allgemein Flugsicherheitskontrolle und Flugverkehrsmanagement unter der Aufsicht von Eurocontrol, vergeben. Wenn nun eine Fluggesellschaft unter gegebenen Bedingungen eine Startgenehmigung erhält, ist dies nicht gleichbedeutend damit, dass auch andere Fluggesellschaften zeitnah berücksichtigt werden können.

Sinn dieser Koordinierung ist es, die Sicherheit im Luftraum und am Boden zu maximieren. Um dies zu gewährleisten, werden bei schlechten, jedoch teilweise flugfähigen Bedingungen die Flugbewegungen zeitlich weiter auseinander gelegt. So sollen Beinahe-Unfälle oder tatsächliche Flugkontakte in der Luft und am Boden vermieden werden. Da der Tag jedoch tatsächlich nur über ein begrenztes Zeitvolumen verfügt, müssen in solchen Fällen Flüge am Boden bleiben.

Seien Sie versichert, dass jede einzelne Fluggesellschaft immer alles tut, um gerade bei ungünstigen Wetterbedingungen einen dieser begehrten Slots zu erhalten – die Entscheidung obliegt jedoch letztendlich der Flugsicherheitskontrolle.

In solchen Fällen sieht die EU Verordnung 261/2004 eine Enthaftung der betroffenen Fluggesellschaft vor. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass ich Ihrem Wunsch nach einer Kompensation nicht nachkommen kann.

Sie in Zukunft wieder als zufriedenen Gast an Bord von SWISS zu begrüssen, wäre uns eine Freude.

...
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.585
10.005
BRU
M&M Hotline: Wir können Sie nicht umbuchen, solange sie eingecheckt sind. Checken Sie bitte aus. Swiss App: Wir können Sie nicht auschecken, weil Ihr Flug gecancelt wurde. :rolleyes:

Nach zweieinhalb Stunden Warten in der C-Schlange ...

Hast Du Dich auch deswegen bei LX beschwert? Denn dasss hier der Kunde in den Schlangen warten muss, weil weder er selber noch offensichtlich die Hotline (!) in der Lage war, diesen aus einem gestrichenen Flug auszuchecken :doh: und daher nicht umbuchen kann, ist ja nun wirklich absurd...

Ich habe eine ähnliche Antwort bekommen, allerdings beziehen Sie sich bei mir auf Slots und EuroControl:

Das wird wohl zunehmend zur Standardbegründung werden, um Entschädigungen abzulehnen....
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.585
10.005
BRU
Wobei das vorgestern (sowohl direkte Wetterauswirkungen durch Gewitter, als auch starke Westwinde und daher geändertes Pistenmanagement) zutreffend war.

Ich will hier nicht mal bestreiten, dass das oft zutreffend ist. Selbst wenn keine wetterbedingten Einschränkungen vorliegen (also die Fälle, wo Boarding pünktlich abgeschlossen und auch sonst alles abflugbereit, dann aber die Durchsage, man müsse noch 30 Minuten auf den Slot warten….).

Bleibt aber die Frage, inwiefern das wirklich höhere Gewalt ist, v.a., wenn das schon fast zum Normalfall wird. Ok, vielleicht im jeweiligen Einzelfall nicht die Schuld der Airline, dass der Flug keinen besseren Slot bekommt (und somit kein Anspruch auf Ausgleichszahlung). Trotzdem frage ich mich langsam, wie lange das noch weitergehen soll, dass die Zahl der Flüge immer weiter steigt, auch wenn etliche Flughäfen und/oder Lufträume bereits überlastet sind.

Abgesehen davon, dass das mit den Problemen wegen Wind in ZRH so häufig vorkommt, dass man schon auch mal fragen sollte, wie realistisch hier die Flugpläne sind (wenn selbst bei relativ geringen Winden aus ungünstiger Richtung spätestens in der Mittagswelle der Flugplan zusammenbricht und sich das dann über den Rest des Tages fortsetzt….).
 
  • Like
Reaktionen: LX728

Dirkster

Erfahrenes Mitglied
09.12.2017
534
1.049
LBC/HAM
Hast Du Dich auch deswegen bei LX beschwert? Denn dasss hier der Kunde in den Schlangen warten muss, weil weder er selber noch offensichtlich die Hotline (!) in der Lage war, diesen aus einem gestrichenen Flug auszuchecken :doh: und daher nicht umbuchen kann, ist ja nun wirklich absurd...

Nein, ehrlich gesagt hatte ich keine Lust mehr dazu. Und was hätte es gebracht? Nach meinen bisherigen Erfahrungen mit Swiss hätte man mir wahrscheinlich gesagt: Ja, tut uns auch leid und so, aber da können wir nichts machen. Sie in Zukunft als zufriedenen Gast an Bord von Swiss zu begrüssen, wäre uns eine Freude.

Solange alles nach Plan läuft, fliege ich sehr gern mit Swiss. Wenn nicht, ...naja. Das kriegen andere Airlines dann besser hin.
 
B

Boeing736

Guest
Abgesehen davon, dass das mit den Problemen wegen Wind in ZRH so häufig vorkommt, dass man schon auch mal fragen sollte, wie realistisch hier die Flugpläne sind (wenn selbst bei relativ geringen Winden aus ungünstiger Richtung spätestens in der Mittagswelle der Flugplan zusammenbricht und sich das dann über den Rest des Tages fortsetzt….).

Ist nur die Frage bei wem die Schuld eher zu suchen ist, bei den Airlines oder den Stellen die (zu viele) Slots vergeben. Jedes Jahr wird in ZRH nachverdichtet. Dass dann das Kartenhaus bei ungünstigem Wind o.ä. zusammen fällt ist demnach nicht den Airlines anzulasten. Denn das würde unabhängig davon passieren ob es einen grossen "Player" gibt oder viele kleine.
 
  • Like
Reaktionen: Anonyma
R

rolst01

Guest
Vielleicht hätte der Richter, das mal bei seinem Urteil auch berücksichtigen sollen?
Was für Auswirkungen das Urteil für die anderen Fluglotsen hat (Arbeitsmoral usw.)
Am Ende kann ich mir vorstellen, das der Schaden der durch die Folgen des Urteils für
die Airline(s) und den Flughafen entsteht - ein mehrfaches von den geforderten 19.000 Franken ist.

WB

Du hast ja ein ulkiges Rechtsverständnis! Der Richter soll sich daran orientieren, ob es gegebenenfalls wirtschaftliche Schäden nach seinem Urteil gibt? Ich hoffe doch eher, dass er nach den entsprechenden Gesetzen urteilt und nicht nach den Kosten für eine Airline, oder ob du etwas Verspätung hast!
 
  • Like
Reaktionen: mantarochen

Zorro

Aktives Mitglied
14.05.2009
172
25
MLA
Da muss mehr als Wetter losgewesen sein. Ich war auf der LX2033 MAD ZRH gebucht und wurde schon am 6. Jul um 18.29h über die Streichung des Fluges informiert, 25h11m vor Abflug. 30 min später Umbuchung auf IB, die nur 10 min später ankam. Sitzabstand in C auch viel besser als die Helvetic ERJ.
 

Petz

Erfahrenes Mitglied
08.11.2009
6.096
7.192
Da muss mehr als Wetter losgewesen sein. Ich war auf der LX2033 MAD ZRH gebucht und wurde schon am 6. Jul um 18.29h über die Streichung des Fluges informiert, 25h11m vor Abflug. 30 min später Umbuchung auf IB, die nur 10 min später ankam. Sitzabstand in C auch viel besser als die Helvetic ERJ.

Wie es scheint, ist die geplante HB-JVP am 7.7. überhaupt nicht geflogen.
 
  • Like
Reaktionen: Zorro