ANZEIGE
Hallo, uns wurde im November letzten Jahres der Zubringerflug 4 Wochen vor Abflug von Lufthansa gestrichen, es handelt sich um die Flüge NUE-FRA, weiter nach TFS fand statt und zurück von TFS nach FRA fand statt, aber weiter nach NUE wurde gestrichen. Da wir exakt diesen Flug (NUE-FRA-TFS und zurück) erneut im November gebucht haben und ich immer noch mit der Lufthansa um die Benzinkosten und Parkgebühren streite, hätte ich gerne gewusst, wie es rechtlich aussieht. Ist die Lufthansa nicht verpflichtet mir eine Ersatz Beförderung zu stellen bzw. Entschädigung zu zahlen ? Vielen Dank für die Hilfe und viele Grüße Andrea