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muss man in Japan immer noch eine Übersetzung des Führerscheins erst in der Botschaft erstellen, bevor man ein Auto mieten kann?
kann man dies vorab vielleicht hier im japanischen Konsulat erledigen?
Ich plane, nur für drei Tage auf Okinawa ein Auto zu mieten, wird es dort vielleicht weniger strikt gehandhabt? Bin für Eure Erfahrungen und Tips dankbar, schließlich habe ich keine Lust, mir vorher in Tokio einen ganzen Tag mit sowas um die Ohren zu schlagen. Aber Okinawa ohne Leihwagen ist auch sehr eingeschränkt, oder?
kann man dies vorab vielleicht hier im japanischen Konsulat erledigen?
Ich plane, nur für drei Tage auf Okinawa ein Auto zu mieten, wird es dort vielleicht weniger strikt gehandhabt? Bin für Eure Erfahrungen und Tips dankbar, schließlich habe ich keine Lust, mir vorher in Tokio einen ganzen Tag mit sowas um die Ohren zu schlagen. Aber Okinawa ohne Leihwagen ist auch sehr eingeschränkt, oder?