Hotel verdoppelt bei Reservierung vereinbarten Preis kommentarlos

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Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
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Hallo zusammen,

ich habe folgenden Fall: Ich habe bei einem B&B Hotel fünf Einzelzimmer gebucht - für mehrere Kollegen als Einzelbuchung, damit wir diese bei Bedarf einzeln konfigurieren können, weil das bei BB online sonst immer ein ziemlicher Hick-Hack ist.


Ein paar Wochen später nun schickt mir das BB kommentarlos eine neue Reservierungsbestätigung. Dabei hat sich:

a) der Preis verdoppelt (da BB nun aufgefallen ist, dass da eine Messe ist) und
b) alle Buchungen wurden zu einer Buchung zusammengefasst (vielleicht dachte man, man tut mir damit einen Gefallen, aber mich nervt sowas einfach) und
c) die Flexbuchung (mit automatischem Verfall) in einer garantierte Buchung geändert, die ich auch noch 1 Monat vorher kündigen muss, damit sie nicht kostenpflichtig wird.



So ein Verhalten ist mir mal echt neu. Normalerweise halten sich die Hotels an den bei der Reservierung vereinbarten Preis oder sie versuchen ein Storno mit irgendeiner Ausrede. Dass es kommentarlos erfolgt, finde ich noch dreister. Ich vermute, BB hat die Raten zu spät nachgepflegt und hat nun ein Problem damit, dass ich ein Schnäppchen gemacht habe. Natürlich rechne ich weiter mit den Zimmern, denn wegen der Messe sind jetzt auch die Preise bei der Konkurrenz für mich nicht mehr diskutabel.

Zudem wundert mich, dass mit B&B das eine Kette so macht. Ich würde erwarten, dass die bei sowas gewisse Richtlinien einhalten (andererseits haben die dieses Jahr von mir auch drei Buchungen einfach mal so verloren, als in Frankreich die neue Website live ging und die Migration der Kundendaten nicht klappte...).


Ist jemandem so etwas schon mal passiert? Gibt es dazu eine Rechtssprechung, die ich ggf. vorbringen kann, wenn ich die einseitige Preiserhöhung nun moniere und auf Einhaltung der bei Buchung gemachten Preisabsprachen poche?
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
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Unschön, aber in rechtlicher Hinsicht vermutlich nicht besonders komplex. Es gilt zu prüfen, ob und wenn ja, mit welchen Preisen, ein Vertrag geschlossen wurde. So wie es den Anschein hat, ist mit der "Flexbuchung" noch kein Vertrag zustande gekommen. Hätte es auch die Möglichkeit gegeben mit dem niedrigen Preis sofort verbindlich mit Kreditkarte und ohne Stornierungsmöglichkeit zu buchen?
 
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Erfahrenes Mitglied
24.04.2019
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Unschön, aber in rechtlicher Hinsicht vermutlich nicht besonders komplex. Es gilt zu prüfen, ob und wenn ja, mit welchen Preisen, ein Vertrag geschlossen wurde. So wie es den Anschein hat, ist mit der "Flexbuchung" noch kein Vertrag zustande gekommen. Hätte es auch die Möglichkeit gegeben mit dem niedrigen Preis sofort verbindlich mit Kreditkarte und ohne Stornierungsmöglichkeit zu buchen?

Ich sehe die Preise jetzt nicht mehr, aber ich vermute ja.

In den AGBs steht:

"Mit der Reservierung eines Hotelzimmers bietet der Gast B&B den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Bei entsprechender Verfügbarkeit erhält der Gast von B&B eine Reservierungsnummer entweder per E-Mail oder Fax, telefonisch oder vor Ort persönlich, je nachReservierungsvariante (online/per E-Mail, telefonisch bzw. vor Ort). Der Beherbergungsvertrag zwischen B&B und dem Gast kommt mit dem Zugang der Reservierungsnummer beimGast, mit der Zahlung des Übernachtungspreises durch den Gast oder mit der Übergabe bzw.der Übermittlung des Zugangscodes (siehe Ziffer IV.1.) an den Gast, zustande – je nachdem,was früher eintritt."

Die Reservierungsnummer mit dem günstigen Preis habe ich erhalten. Meiner Meinung nach müsste damit ein Beherberungsvertrag zustande gekommen sein. Die Zahlung muss dafür ja noch nicht eingehen.

Die Buchung mit dem doppelten Preis ist eine *neue* Reservierungsnummer. Die alten Reservierungen stehen übrigens online noch im System. Die neue, teurere Reservierung ist dort nicht aufgeführt. Kommt vielleicht noch - wobei ich das schon ein paar Mal hatte, dass hotelseitige Änderungen online nicht sichtbar sind...


Addendum: Vermutlich beruft sich B&B auf diesen Passus:

"2. Es gelten die vereinbarten Preise bzw. die Preise der zum Zeitpunkt des Vertragsschlussesjeweils gültigen Preisliste von B&B. B&B hat das Recht, die Übernachtungspreise zu erhöhenoder zu senken, wenn zwischen dem Zeitpunkt der Reservierung durch den Gast und demAnreisetag mehr als vier Monate liegen. Bei einer Preiserhöhung von mehr als 5% steht demGast ein Rücktrittsrecht zu. Davon ausgenommen sind Erhöhungen der gesetzlichen Steuern,Gebühren und Abgaben."

Vier Monate sind leider noch hin. :-/
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
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Ah, ok. Schreib doch denen einfach mal die Frage, wie die Preiserhöhung zu begründen sei und Du der Meinung bist, dass mit Bezug auf AGB ... mit dem Zugang der Reservierungsnummer der Beherbergungsvertrag zustande gekommen wäre. (Mein persönlicher Rat, kein juristischer).
 

hippo72

Erfahrenes Mitglied
11.03.2009
11.509
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Paralleluniversum
Ah, ok. Schreib doch denen einfach mal die Frage, wie die Preiserhöhung zu begründen sei und Du der Meinung bist, dass mit Bezug auf AGB ... mit dem Zugang der Reservierungsnummer der Beherbergungsvertrag zustande gekommen wäre. (Mein persönlicher Rat, kein juristischer).

Nicht gleich mit Kanonen schießen.
Einfach erst mal fragen, was Sache ist. Doch nicht gleich mit den AGB kommen....
 
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alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
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Münsterland
Wäre schön, wenn wir beim Thema bleiben.

Würde gern wissen, wie es rechtlich ist und ob ein Hotel grundsätzlich sich darauf berufen kann, wenn es sich um eine Reservierung handelt die nicht garantiert ist, es wäre unverbindlich für das Hotel. Meiner Laienmeinung nach, ist doch eine Bestätigung, auch wenn diese automatisch verschickt wird, auch sowas wie eine Bestätigung.

Schön zu hören wie es hier in dem Fall weiter gegangen ist.
 

abvvgold

Erfahrenes Mitglied
28.06.2016
982
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DUS
Wäre schön, wenn wir beim Thema bleiben.

Würde gern wissen, wie es rechtlich ist und ob ein Hotel grundsätzlich sich darauf berufen kann, wenn es sich um eine Reservierung handelt die nicht garantiert ist, es wäre unverbindlich für das Hotel. Meiner Laienmeinung nach, ist doch eine Bestätigung, auch wenn diese automatisch verschickt wird, auch sowas wie eine Bestätigung.

Schön zu hören wie es hier in dem Fall weiter gegangen ist.

Eine klassische "Reservierung" würde ich hier nicht sehen. Ein Reservierungsvertrag bestünde, wenn zwischen den Parteien im Konsens eine Vereinbarung über die Art, den Einzelpreis und die An/Abreise, nicht aber über die konkret benötigte Anzahl der Hotelzimmer (Beispiel: Pauschalreisen) bestünde.


Auch bei einem verklausulierte Rücktrittsrecht im Falle einer Preiserhöhung von mehr als 5% (wie vorliegend) zugunsten des Kunden ist eine rechtliche Beanstandung zumindest denkbar.

Man könnte sich auf § 308 Nr. 3 BGB berufen, wonach "die Vereinbarung eines Rechts des Verwenders, sich ohne sachlich gerechtfertigten und im Vertrag angegebenen Grund von seiner Leistungspflicht zu lösen" unwirksam ist. Hiernach könnte diese AGB-Klausel hinfällig sein.

Ob eine Preiserhöhung von 5+% bei einer Vorausbuchung von über 4 Monaten ein sachlich gerechtfertigter Grund ist, wäre die zentrale Frage.
Die Preiserhöhung wird ausschließlich vom Verwender (B&B Hotels) "veranlasst", wohl weil deren Computer/Pricing-Systeme feststellen, dass die Nachfrage im Zeitraum X höher ist, und nicht von objektiven Tatsachen getragen wird (MwSt-Erhöhung, Einführung städtischer Übernachtungspauschalen).
Das spricht mE aus Verbraucherschutzperspektive gegen eine "sachliche Rechtfertigung".
Andernfalls könnten die Zimmer in einem Vorabzeitraum von 4 Monaten + 1 Tag stets an den Zahlungskräftigsten vergeben werden und der kleine Mann stünde wortwörtlich ohne Dach über dem Kopf dar.

Happy to discuss.