Hand aufs Herz: wir sind alle ahnunglos, einschliesslich meiner Wenigkeit.
Deutsches Recht gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf priceline.com. Ich habe zwar im Kleingedruckten auf die Schnelle keine explizite Rechtswahlklausel gefunden, es wäre für ein US-Unternehmen hirnrissig, auf jeweils nutzerabhängige ausländische Rechtssysteme (und deren Unwägbarkeiten) abzustellen. Priceline.com Inc. hat seinen Sitz in Norwalk, Connecticut. Es sprich also der erste Anschein für die Geltung des Vertragsrechts aus Connecticut (Merke: in USA hat jeder Bundesstaat sein eigenes Zivilrecht!)
Ein Vertrag mit priceline.com kommt bei einer Buchung über das Portal immer zustande. Frage ist nur:
- beschränkt sich dieser Vertrag mit priceline.com auf die reine Vermittlungsleistung (dann separater Vertrag mit dem Hotel über die Zimmerbuchung) oder
- verkauft priceline.com im eigenen Namen.
Wer das Geld einzieht ist erst mal vollkommen nachrangig für die Bestimmung des Vertragspartners. Selbst bei Geldeinzug in Variante1 würde priceline.com nicht zwingend zum Vertragspartner, dafür gibt es nämlich die Rechtsfigur der blossen "Zahlstelle" - sicherlich auch im common law der US-Bundesstaaten. Auch wem gegenüber ich die Buchungserklärung abgebe ist unerheblich, weil priceline.com ja auch nur rechtsgeschäftlicher Vertreter des Hotels sein könnte (=Variante1).
Rechtlicher Maßstab für die tatsächliche Funktion von priceline.com ist
zunächst die Selbstdefinition im Kleingedruckten - so lange diese Rollenbeschreibung nicht gegen einschlägige zivilrechtliche Normen aus Connecticut verstösst *und* deswegen unwirksam ist. Letzteres kann von uns ohne Rechtskenntnis des Bundesstaats niemand beantworten.
Bei
Hotelbuchungen unterscheidet priceline.com zwischen
a) Hotelleistungen mit offengelegter Preisangabe des Händlers und
b) Name Your Own Price®
Bei a) sieht die Selbstdefinition so aus: "whereby priceline.com acts as the
merchant of record on the transaction". Diese Wendung ist für mich ohne US-Rechtskenntnisse mehrdeutig, sie könnte nämlich auch bedeuten, dass priceline.com nur im Rahmen des Geldeinzugs als Händler auftritt.
Zu b) schreibt priceline.com auch nur Uneindeutiges. Es soll erst mal grundlegend a) gelten, aber dann noch zusätzlich Weiteres, u.a. "You agree that
if a hotel accepts your offer, priceline.com will confirm the reservation and charge the entire amount of the stay". Dies könnte man deuten als sei das Hotel Geschäftsherr, sprich Vertragspartner und priceline.com bei der Buchung nur weisungsgebundener Erfüllungsgehilfe. Es könnte aber auch dahingehend ausgelegt werden, dass priceline.com selbst als Vertragspartner agiert, seine Entscheidung über eine Buchungsannahme davon abhängig macht, dass das Hotel seinen Segen zu dem angebotenen Preis gibt; das wäre dann eine Konstruktion über das Bedingungsrecht.
Kurzum:
Das was ich bei kursorischem Überfliegen der AGB gefunden habe ist nicht besonders eindeutig, folglich auslegungsbedürftig. Für die zutreffende Auslegung braucht man Kenntnisse des vor Ort geltenden Rechts. Sachlich und/oder fachlich interessierte Foristen mit besserem Geschäftsenglisch können sich gerne in den AGB auf die weitere Suche nach Selbstdefinitionen vom priceline.com machen, mir ging es hier vorrangig darum, juristische Denke aufzuzeigen.