Rechtliches bei Priceline

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FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
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Ich hätte mal eine Frage zu Priceline:

Dort ist es ja so, dass das Hotel Priceline einen Preis übermittelt zu welchem es zu buchen ist. Bietet ein Kunde bei Priceline nun diesen Betrag bekommt er das Hotel. Bietet nur aber den Betrag + 10€, bekommt Priceline die 10€ als Provison. Wie viel das Hotel nun endgültig gekostet hat, erfährt er aber nie.

Nun meine Frage: Kommt der Vertrag nun zwischen dem Kunden und Priceline oder zwischen dem Hotel und Priceline zustande?
 
K

kraven

Guest
Ich würde Priceline nach Deutschem Recht als Reiseveranstalter ansehen, mit dem du hier deinen Vertrag abschließt. Ist ja genauso, als würdest du z.B. über Dertour dein Hotel buchen.
 
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Dr. Bob

Guest
Ich hätte mal eine Frage zu Priceline:

Dort ist es ja so, dass das Hotel Priceline einen Preis übermittelt zu welchem es zu buchen ist. Bietet ein Kunde bei Priceline nun diesen Betrag bekommt er das Hotel. Bietet nur aber den Betrag + 10€, bekommt Priceline die 10€ als Provison. Wie viel das Hotel nun endgültig gekostet hat, erfährt er aber nie.

Nun meine Frage: Kommt der Vertrag nun zwischen dem Kunden und Priceline oder zwischen dem Hotel und Priceline zustande?

Kunde mit Priceline - PL zieht die Kohle ein und das ist somit Dein Vertragspartner.
 

FlyingFreak

Erfahrener Praktikant
05.04.2009
4.462
3
Paris
Wobei der Unterschied aber ist, dass Dertour seine Kontingente vorher i.d.R. einkauft und dann an den Kunden weiterkauft - also ein klassischer Händler ist.
Priceline dagegen vermittelt eigentlich nur und behält halt die Differenz von dem was beide Seiten haben wollen bzw auszugeben bereit sind für sich als Provison - demnach eher ein Vermittler. In dem Fall würde der Vertrag dann mit dem Hotel abgeschlossen werden.
 
T

tosc

Guest
Wobei der Unterschied aber ist, dass Dertour seine Kontingente vorher i.d.R. einkauft und dann an den Kunden weiterkauft - also ein klassischer Händler ist.
Priceline dagegen vermittelt eigentlich nur und behält halt die Differenz von dem was beide Seiten haben wollen bzw auszugeben bereit sind für sich als Provison - demnach eher ein Vermittler. In dem Fall würde der Vertrag dann mit dem Hotel abgeschlossen werden.

Dein Vertragspartner ist Priceline - wer sonst? Priceline ggü. gibst du die Willensbekundung einen Vertrag abzuschliessen ab, nicht ggü. irgendeinem dir nicht bekanntem Hotel.
 
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NCC1701DATA

WM-Tippgott 2010
07.03.2009
6.183
5
Duisburg
Wie viel das Hotel nun endgültig gekostet hat, erfährt er aber nie.

Aber wenn er beim Einchecken einen langen Hals macht, kann er u.U. sehen wieviel das Hotel bekommen hat.
Mein letzter Winning-Bid für Vdara in Las Vegas lag bei (wenn ich mich recht erinnere) 101 $, das Hotel hatte auf dem Check-In Formular am Rechner einen Betrag von 72 oder 73 $ als Rate stehen.

BTW: Es gab nach freundlicher Nachfrage trotzdem ein kostenloses Upgrade mit Bellagio Fountain-View...
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Hand aufs Herz: wir sind alle ahnunglos, einschliesslich meiner Wenigkeit. :D

Deutsches Recht gilt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht auf priceline.com. Ich habe zwar im Kleingedruckten auf die Schnelle keine explizite Rechtswahlklausel gefunden, es wäre für ein US-Unternehmen hirnrissig, auf jeweils nutzerabhängige ausländische Rechtssysteme (und deren Unwägbarkeiten) abzustellen. Priceline.com Inc. hat seinen Sitz in Norwalk, Connecticut. Es sprich also der erste Anschein für die Geltung des Vertragsrechts aus Connecticut (Merke: in USA hat jeder Bundesstaat sein eigenes Zivilrecht!)

Ein Vertrag mit priceline.com kommt bei einer Buchung über das Portal immer zustande. Frage ist nur:

  1. beschränkt sich dieser Vertrag mit priceline.com auf die reine Vermittlungsleistung (dann separater Vertrag mit dem Hotel über die Zimmerbuchung) oder
  2. verkauft priceline.com im eigenen Namen.

Wer das Geld einzieht ist erst mal vollkommen nachrangig für die Bestimmung des Vertragspartners. Selbst bei Geldeinzug in Variante1 würde priceline.com nicht zwingend zum Vertragspartner, dafür gibt es nämlich die Rechtsfigur der blossen "Zahlstelle" - sicherlich auch im common law der US-Bundesstaaten. Auch wem gegenüber ich die Buchungserklärung abgebe ist unerheblich, weil priceline.com ja auch nur rechtsgeschäftlicher Vertreter des Hotels sein könnte (=Variante1).

Rechtlicher Maßstab für die tatsächliche Funktion von priceline.com ist zunächst die Selbstdefinition im Kleingedruckten - so lange diese Rollenbeschreibung nicht gegen einschlägige zivilrechtliche Normen aus Connecticut verstösst *und* deswegen unwirksam ist. Letzteres kann von uns ohne Rechtskenntnis des Bundesstaats niemand beantworten.

Bei Hotelbuchungen unterscheidet priceline.com zwischen

a) Hotelleistungen mit offengelegter Preisangabe des Händlers und
b) Name Your Own Price®​

Bei a) sieht die Selbstdefinition so aus: "whereby priceline.com acts as the merchant of record on the transaction". Diese Wendung ist für mich ohne US-Rechtskenntnisse mehrdeutig, sie könnte nämlich auch bedeuten, dass priceline.com nur im Rahmen des Geldeinzugs als Händler auftritt.

Zu b) schreibt priceline.com auch nur Uneindeutiges. Es soll erst mal grundlegend a) gelten, aber dann noch zusätzlich Weiteres, u.a. "You agree that if a hotel accepts your offer, priceline.com will confirm the reservation and charge the entire amount of the stay". Dies könnte man deuten als sei das Hotel Geschäftsherr, sprich Vertragspartner und priceline.com bei der Buchung nur weisungsgebundener Erfüllungsgehilfe. Es könnte aber auch dahingehend ausgelegt werden, dass priceline.com selbst als Vertragspartner agiert, seine Entscheidung über eine Buchungsannahme davon abhängig macht, dass das Hotel seinen Segen zu dem angebotenen Preis gibt; das wäre dann eine Konstruktion über das Bedingungsrecht.

Kurzum:
Das was ich bei kursorischem Überfliegen der AGB gefunden habe ist nicht besonders eindeutig, folglich auslegungsbedürftig. Für die zutreffende Auslegung braucht man Kenntnisse des vor Ort geltenden Rechts. Sachlich und/oder fachlich interessierte Foristen mit besserem Geschäftsenglisch können sich gerne in den AGB auf die weitere Suche nach Selbstdefinitionen vom priceline.com machen, mir ging es hier vorrangig darum, juristische Denke aufzuzeigen.
 
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