Konkursantrag für Hotel „Le Meridien“ in Wien

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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
5
Wien
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Wegen eines Streits um Grundstücks-Pachtzinsen ist gegen die Betreibergesellschaft des Ringstraßen-Hotels „Le Meridien“ ein Konkursantrag gestellt worden. Das Hotel selbst arbeitet gewinnbringend und soll fortgeführt werden.

Quelle und weitere Details:
Konkursantrag f
 

LHFan

Erfahrenes Mitglied
13.06.2011
2.196
0
Wie arbeitet man mit Gewinn wenn man seine Pacht nicht bezahlen kann.
 

chris-99

Moderator Mitgliedertreff & Payback
Teammitglied
08.03.2009
8.776
1.598
MUC
Ich würde sagen

Nicht bezahlen wollen =! Nicht bezahlen können.
 

nhobalu

Forumskater
18.10.2010
10.832
-38
im Paralleluniversum
Ich würde sagen

Nicht bezahlen wollen =! Nicht bezahlen können.

Na ja... dann könnten sie auf einem Treuhandkonto o.ä. das Geld bis zur Klärung der Sachlage hinterlegen und damit die Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Einen Insolvenzantrag macht man nicht einfach mal so. Das muss schon Gründe haben, denn es hinterlässt nicht unwesentlich Spuren in der Kreditwürdigkeit des Unternehmens - um es mal vorsichtig auszudrücken.

In der Bilanz müssen sie es so oder so in eine Rückstellung eintragen. Insofern glaube ich schon daran, dass sie den Antrag nicht so ganz freiwllig gemacht haben.
 

Kasupke

Erfahrenes Mitglied
30.06.2015
585
12
Na ja... dann könnten sie auf einem Treuhandkonto o.ä. das Geld bis zur Klärung der Sachlage hinterlegen und damit die Zahlungsfähigkeit nachweisen.
Einen Insolvenzantrag macht man nicht einfach mal so. Das muss schon Gründe haben, denn es hinterlässt nicht unwesentlich Spuren in der Kreditwürdigkeit des Unternehmens - um es mal vorsichtig auszudrücken.

In der Bilanz müssen sie es so oder so in eine Rückstellung eintragen. Insofern glaube ich schon daran, dass sie den Antrag nicht so ganz freiwllig gemacht haben.

Ein Konkursantrag muss nicht notwendigerweise vom Unternehmen selbst gestellt werden. Auch Gläubiger können das tun. Und im vorliegenden Fall scheint die entscheidende Forderung die des Finanzamtes zu sein. Und Behörden sind mit solchen Anträgen generell schnell bei der Hand (grade Finanzämter und Krankenversicherungen).
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
14.084
7.136
Ein Konkursantrag muss nicht notwendigerweise vom Unternehmen selbst gestellt werden. Auch Gläubiger können das tun. Und im vorliegenden Fall scheint die entscheidende Forderung die des Finanzamtes zu sein. Und Behörden sind mit solchen Anträgen generell schnell bei der Hand (grade Finanzämter und Krankenversicherungen).


Bis das FA einen Konkursantrag stellt ist aber schon einiges an Vollstreckungsmassnahmen passiert. Im übrigen würden die allermeisten Betriebe hohe Gewinne abwerfen, gäbe es diese lästigen Steuern nicht.

Irgendwas an der Geschichte simmt nicht.