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Fremdwährungseinsatz: Kronen und Lei?

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AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
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Im Kleingedruckten der Lufthansa-Kreditkarte steht ja, dass der Fremdwährungseinsatz "Entfällt im Geltungsbereich der EU-Preisverordnung" mit Verweis auf eine Fußnote.

In der lesen wir:

Gilt für in Euro, in Schwedischen Kronen und in Rumäni-
schen Lei
getätigte Umsätze z. Zt. in folgenden Ländern:
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich (inkl. Mayotte), Französisch-
Guayana, Gibraltar, Guadeloupe, Griechenland,
Großbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland,
Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Martinique,
Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal
einschließlich Azoren und Madeira, Réunion, Rumänien,
Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien einschließlich
Kanaren, Tschechische Republik, Ungarn, Zypern.

Soweit so gut. Klingt wie eine regulatorische Maßnahme. Allerdings finde ich nichts dergleichen in den AMEX AGBs. Offensichtlich sind die nicht dazu gezwungen? Aber warum die LH-CC? Kann mir jemand das Mysterium erklären?
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
1. Nicht wenige Produkte bzw. Preisverzeichnisse von deutschen Banken sind schlicht nicht völlig rechtskonform gestaltet bzw. formuliert (alleine auf meine eigenen Reklamationen (in den letzten 12 Monaten) bezogen haben das drei grosse bekannte deutsche Direktbanken auch so zugegeben). Ich denke aber nicht, dass das auch hier unbedingt der Fall sein muss.

2. Der Geltungsbereich der Preisverordnung in der Fussnote ist m.E. weitgehend korrekt beschrieben. (Als MaxBerlin könnte man beispielsweise einwenden, dass das im Geltungsbereich liegende Nordirland unter den Tisch fällt).

3. Wenn Entgelte bzw. "Aufschläge" für den Fremdwährungseinsatz entfallen, so ist dies eine "kundenfreundliche" Regelung, für die es aber m.W. schlicht keine rechtliche Vorgabe gibt.

Anders formuliert: Es wäre völlig legal, einen Aufschlag für den Fremdwährungseinsatz zu verlangen. Und die Bank darf auch frei entscheiden, bei Nutzung in welchen Ländern der erhoben wird (mit der Ausnahme, dass, bezogen auf die betroffenen Währungen EUR, SEK & RON, nicht zwischen Inlands- und Auslandstransaktionen bzw. zwischen einzelnen Ländern bzw. Territorien im Geltungsbereich der Preisverordnung differenziert werden darf).
 
Zuletzt bearbeitet:

derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
4
Wie ist das bei der Ing-Diba und der Visa in Schweden, Dänemark und Norwegen? Im PLV habe ich nichts gefunden, also wird wohl hier die 1,75% anfallen, richtig?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Wie ist das bei der Ing-Diba und der Visa in Schweden, Dänemark und Norwegen? Im PLV habe ich nichts gefunden, also wird wohl hier die 1,75% anfallen, richtig?
Um meinen früheren Lehrer zu zitieren:
"Sie denken ein bisschen falsch!"

;)

Der springende Punkt ist nicht so sehr, in welchem Land genau du die Transaktion vornimmst.
(Die Länder an sich gehören alle klar zum geographischen Geltungsbereich der Preisverordnung)

Sondern vielmehr, in welcher Währung (das muss nicht die jeweilige Krone als Landeswährung sein!).
Und was im Preisverzeichnis steht.

EUR-Zahlungen müssen soviel wie im Inland kosten (also im Laden effektiv "gratis")
SEK-Zahlungen ebenso (es kann aber ein Fremdwährungsentgelt verlangt werden)
DKK- und NOK-Zahlungen nicht (grundsätzlich nicht von der Preisverordnung betroffen, also wohl effektiv "normales" Fremdwährungsentgelt)
 
Zuletzt bearbeitet:

AntonBauer

Classics Geek
08.03.2009
2.466
7
MUC
Hier die Rechtsgrundlagen:

EUR-Lex - 32009R0924 - EN - EUR-Lex

(1)


Um ein reibungsloses Funktionieren des Binnenmarktes zu ermöglichen und den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Gemeinschaft zu vereinfachen, muss sichergestellt werden, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte erhoben werden wie für entsprechende Euro-Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaats. Dieser Grundsatz der Gleichheit der Entgelte wurde in der Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro (4) festgelegt und gilt für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro bis zu 50 000 EUR bzw. dem entsprechenden Betrag in schwedischen Kronen.

...

(6)


Der Grundsatz der Gleichheit der Entgelte sollte für Zahlungen gelten, die in Papierform oder in bar ausgelöst oder abgeschlossen und im Zuge der Zahlungsausführungskette elektronisch verarbeitet werden, außer für Schecks; er sollte auch für alle Entgelte gelten, die direkt oder indirekt mit einem Zahlungsvorgang verbunden sind, einschließlich von Entgelten, die mit einem Vertrag in Zusammenhang stehen, mit Ausnahme von Entgelten für Währungsumrechnungen. Indirekte Entgelte sind unter anderem Entgelte für die Einrichtung eines Dauerauftrags oder Entgelte für die Benutzung von Zahlungskarten oder von Debit- oder Kreditkarten, die für innerstaatliche und grenzüberschreitende Zahlungsvorgänge innerhalb der Gemeinschaft identisch sein sollten.

EUR-Lex - 52011XC0715(01) - EN - EUR-Lex

[Ausweitung auf rumän. Lei]

Besonders befremdlich diese Diskussion bei comdirect, die die Sache mit Kronen und Lei ignorieren und ebenso Kundenanfragen (unter Bezugnahme auf rechtl. Grundlagen!!!) ignorieren ("wir machen das aber so!"). Denen gehören die Löffel so richtig lang gezogen: https://community.comdirect.de/t5/K...alle-wichtigen-Fragen-und-Antworten/td-p/1258
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
2. Der Geltungsbereich der Preisverordnung in der Fussnote ist m.E. weitgehend korrekt beschrieben. (Als MaxBerlin könnte man beispielsweise einwenden, dass das im Geltungsbereich liegende Nordirland unter den Tisch fällt).
Ja, ich als überzeugter Unionist habe zur Zeit leider wenig zu lachen ;)

Aber die Interpretation von Amic ist m.E. korrekt.

Es gibt ja heute im Regelfall eh keine "amtlichen" Wechselkurse mehr, sondern frei auf dem Markt gebildete und Visa oder Mastercard kann ja immer einen kleinen Aufschlag einrechnen, auch bei Karten, die nominell Fremdwährungsgebühr 0% bieten. Deswegen wird es erlaubt sein, dass man Fremdwährungsentgelte verlangt, wenn nicht in Kontowährung bezahlt wird.

Aber eine EUR-Transaktion in Spanien oder in Polen darf eben nicht mehr kosten als eine EUR-Transaktion in Deutschland. Gleiches gilt für eine SEK-Transaktion (ob in Schweden oder in den Niederlanden).
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
PS: Ich hab mir das Preisverzeichnis der ING DiBa jetzt gerade angeschaut.
Erinnert an das der comdirect (wir hatten es im anderen Thread dazu) und ist deshalb zumindest etwas umständlich formuliert.

Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos an VISA-Akzeptanzstellen
in Deutschland
kostenlos
in Ländern mit Eurowährung
kostenlos
in Ländern mit Fremdwährung
1,75% Wechselkursgebühr auf den Betrag in Euro

Genauso gut hätten sie schreiben können:
Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos an VISA-Akzeptanzstellen
- in EUR: Kostenlos
- in Fremdwährung
1,75% Wechselkursgebühr
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.001
4.129
GRQ + LID
Es darf gerne jemand die genaue Richtlinie rausfischen, es gibt aber eine die vorschreibt das alle EU-Mitglieder den Euro zu anzunehmen haben, es sei denn man hat eine Sonderposition ausgehandelt.

So weit ich weiss sind dass den VK und Dänemark. In dieser Richtlinie steht auch beschrieben, dass in der Zwischenzeit alle Valuta innerhalb der EU keinen Surcharge in Rechnung gestellt werden darf, natürlich wenn die Richtlinie von diesem Land ratizifiert wurde. Bis dato haben wohl nur Schweden und Rumänien dies gemacht, und ich denke mal es wird noch eine Weile dauern bis alle das gemacht haben.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
10
In the heart of leafy Surrey
PS: Ich hab mir das Preisverzeichnis der ING DiBa jetzt gerade angeschaut.
Erinnert an das der comdirect (wir hatten es im anderen Thread dazu) und ist deshalb zumindest etwas umständlich formuliert.

Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos an VISA-Akzeptanzstellen
in Deutschland
kostenlos
in Ländern mit Eurowährung
kostenlos
in Ländern mit Fremdwährung
1,75% Wechselkursgebühr auf den Betrag in Euro

Genauso gut hätten sie schreiben können:
Bezahlen von Waren und Dienstleistungen im Internet, an der Kasse mit PIN/Unterschrift oder kontaktlos an VISA-Akzeptanzstellen
- in EUR: Kostenlos
- in Fremdwährung
1,75% Wechselkursgebühr
Ich meine, bei der Consorsbank wäre es:
In EUR im EWR: ohne Kosten
In Fremdwährung in EWR: 1,75%
In EUR oder anderer Währung außerhalb des EWR: 1,75%
Das heißt, man hat Fremdwährungs- oder Auslandseinsatzgebühr.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Besonders befremdlich diese Diskussion bei comdirect, die die Sache mit Kronen und Lei ignorieren und ebenso Kundenanfragen (unter Bezugnahme auf rechtl. Grundlagen!!!) ignorieren ("wir machen das aber so!"). Denen gehören die Löffel so richtig lang gezogen
Nein, sie rechnen zumindest "im Hintergrund" ihres Abrechnungssystems durchaus konform ab.
Dies gemäss ("natürlich" nur) telefonischer Auskunft mir gegenüber.

Sie schreiben es nur nicht eindeutig entsprechend auf die Webseite.
Denn der konforme Text könnte die Nutzer ja verunsichern.

Deshalb behaupten sie da ja im Community-Thread ja auch, sie würden konform abrechnen.
Ohne auf die Einwände gegen den genauen Text des Preisverzeichnisses einzugehen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Es darf gerne jemand die genaue Richtlinie rausfischen, es gibt aber eine die vorschreibt das alle EU-Mitglieder den Euro zu anzunehmen haben, es sei denn man hat eine Sonderposition ausgehandelt.
So oder so: Dies ist allerdings unabhängig von der Preisverordnung zu betrachten, solange man die Währung noch nicht angenommen hat.
Anders formuliert: Die Preisverordnung bezieht sich auf den tatsächlichen Zustand.

In dieser Richtlinie steht auch beschrieben, dass in der Zwischenzeit alle Valuta innerhalb der EU keinen Surcharge in Rechnung gestellt werden darf, natürlich wenn die Richtlinie von diesem Land ratizifiert wurde. Bis dato haben wohl nur Schweden und Rumänien dies gemacht, und ich denke mal es wird noch eine Weile dauern bis alle das gemacht haben.
Die Länder können freiwillig ihre (Nicht-EUR-) Landeswährungen der Preisverordnung unterstellen. (sogenannte Notifikation)
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
737
Ich meine, bei der Consorsbank wäre es:
In EUR im EWR: ohne Kosten
In Fremdwährung in EWR: 1,75%
In EUR oder anderer Währung außerhalb des EWR: 1,75%
Das heißt, man hat Fremdwährungs- oder Auslandseinsatzgebühr.
Meines Erachtens "sauber" formuliert - und gleichzeitig schöpft man den Spielraum aus. Maximal bzw. minimal, je nach Betrachtungsweise.

Man ist für EUR/Inland kostenfrei - macht aber sonst nur das Minimum des von der Preisverordnung vorgegebenen, um so ansonsten möglichst oft die 1,75% zu kassieren.
 
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derkamener

Erfahrenes Mitglied
02.07.2016
1.782
4
Bezüglich der Ing-DiBa:

Bei der Girocard/Maestro ist bei Auslandseinsatz im PLV explizit die Eurozone + SKR & RON hervorgehoben als kostenlos.
Bei der VISA nur die Eurozone.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.136
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Bezüglich der Ing-DiBa:
Bei der Girocard/Maestro ist bei Auslandseinsatz im PLV explizit die Eurozone + SKR & RON hervorgehoben als kostenlos.
Ähnliche Formulierung wie bei der comdirect, jedoch etwas uneindeutiger.
"Länder mit Eurowährung" - beinhaltet das dann auch Polen und Norwegen, solange man in EUR zahlt?

Eine Differenzierung bzgl. der "Eurozone" (zu derer ja Polen bspw. nicht gehört) ist jedenfalls nicht erlaubt.
Insofern klingt es für mich nicht konform.

:rolleyes:

Bezüglich der Ing-DiBa:
Bei der Girocard/Maestro
...findet sich auch noch folgendes "Problem":

girocard
Bargeld abheben
- in Deutschland: Bei über 1.200 Geldautomaten der ING-DiBa
kostenlos
- in Deutschland: Bei anderen Kreditinstituten
Erhebung direktes Kundenentgelt durch Automatenbetreiber
- im Ausland
5,00 € (ggf. zzgl. eines direkten Kundenentgelts des Automatenbetreibers)

Diese Formulierung ist analog derer, die die DKB unlängst "kassiert" hat.
Natürlich darf man nicht im EWR-Ausland 5,00€ mehr eigenes Entgelt verlangen als im Inland (jeweils zzgl. allfälliger direkter Kundenentgelte des Betreibers).

:rolleyes:
 
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