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Reiserücktrittsversicherung (Miles/More KK) Todesfall Freundin (US Citizen)

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newdass

Reguläres Mitglied
10.06.2017
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Hallo Community,
folgendes Problem liegt bei mir gerade an:

USA Reise im Sep. für Dez.2018 für mich und meine Freundin gebucht (Freundin ist US Staatsbürger). Bei Lufthansa direkt gebucht und mit Miles&More Kreditkarte (beinhaltet Rücktrittsversicherung) bezahlt.
Bei meiner Freundin ist nun der Großvater vor ein paar Tagen gestorben und Sie will zur Beerdigung in der USA sein und da auch für 3 Monate bleiben um die Familie zu unterstützen. Können also unseren Urlaub im Dezember nicht wie geplant antreten.

Zahlt die Versicherung in so einem Fall überhaupt bzw. welche Nachweise muss ich hierfür erbringen?

Hoffe jemand kann mir hier ein wenig weiterhelfen.

Grüße, Andreas
 

VBird

Erfahrenes Mitglied
12.01.2010
2.938
106
Laut Auskunft der Versicherungshotline heute abend wird erstattet, wenn ein "naher" Verwandter gestorben ist. In meiner unmassgeblichen Meinung ist ein Grossvater ein naher Verwandter.
 
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born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.545
2.681
FRA
Warum möchtest Du Dich in diesem sehr unangenehmen Fall hier erst mit Spekulationen auseinandersetzen, anstatt selber direkt mit der Versicherung Kontakt aufzunehmen?

Ich habe den Service der Reiserücktrittskostenversicherung zweimal selber als sehr kooperativ und zuvorkommend erlebt.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Bevor Du mit der Versicherung Kontakt aufnimmst erstmal die Versicherungsbedingungen lesen.

https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/service/downloadcenter/

Nichtfamilienangehörige, die nicht am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnen sind mitversichert, sofern die Reise gemeinsam mit dem Karteninhaber gebucht ist (scheint hier der Fall zusein). Für die Reiserücktrittversicherung sind die versicherten Gründe unter 3.4 aufgeführt, darunter fällt gemäß 3.4.2 auch der Tod der Großeltern. Die Frage ist jetzt, ob gemäß 3.4.1. der Reiseantritt nicht zugemutet werden kann. Da der anschließende 3-monatige Aufenthalt der Freundin in den USA freiwillig ist um die Familie zu unterstützen würde ich gute Gründe anführen, warum dieses unbedingt erforderlich ist. Kritisch ist natürlich, dass die geplante Urlaubsreise ausgerechnet eine USA Reise ist und sie ja schon vorher zur Beerdigung fährt.
 
Zuletzt bearbeitet:

newdass

Reguläres Mitglied
10.06.2017
29
0
Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich habe zwar heute Kontakt mit Lufthansa aufgenommen, die Hotline für Anfragen bezüglich der Versicherungen war heute dann aber nicht mehr erreichbar. Werde diese Morgen kontaktieren. Wollte einfach mal durchfragen, ob es einfach Erfahrungsberichte gibt. Besonders weil ich einfach nicht rausfinden konnte, welchen bzw. ob ich einen Nachweis erbringen muss.

Derzeit würde mir Lufthansa von dem Ticketpreis in Höhe von 2004€ ganze 198€ rückerstatten.
 

newdass

Reguläres Mitglied
10.06.2017
29
0
Bevor Du mit der Versicherung Kontakt aufnimmst erstmal die Versicherungsbedingungen lesen.

https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/service/downloadcenter/

Nichtfamilienangehörige, die nicht am gemeinsamen Hauptwohnsitz wohnen sind mitversichert, sofern die Reise gemeinsam mit dem Karteninhaber gebucht ist (scheint hier der Fall zusein). Für die Reiserücktrittversicherung sind die versicherten Gründe unter 3.4 aufgeführt, darunter fällt gemäß 3.4.2 auch der Tod der Großeltern. Die Frage ist jetzt, ob gemäß 3.4.1. der Reiseantritt nicht zugemutet werden kann. Da der anschließende 3-monatige Aufenthalt der Freundin in den USA freiwillig ist um die Familie zu unterstützen würde ich gute Gründe anführen, warum dieses unbedingt erforderlich ist. Kritisch ist natürlich, dass die geplante Urlaubsreise ausgerechnet eine USA Reise ist und sie ja schon vorher zur Beerdigung fährt.

Danke für Deine Antwort!

Ich würde diesbezüglich einfach die Wahrheit sagen, dass der Haushalt aufgelöst werden muss und für die Großmutter ein Heimplatz organisiert werden muss. So etwas ist aus der Ferne halt schlecht zu erledigen.

Aber wie Du schon richtig andeutest, ist das alles Auslegungssache der Versicherung
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
13
Ich würde diesbezüglich einfach die Wahrheit sagen, dass der Haushalt aufgelöst werden muss und für die Großmutter ein Heimplatz organisiert werden muss. So etwas ist aus der Ferne halt schlecht zu erledigen.

Also schonmal die Reihenfolge ändern: Die Großmutter ist nicht in der Lage alleine einen Haushalt zu führen und deshalb muss kurzfristig ein adäquater Heimplatz besorgt werden. Daneben ist für die Zeit der unerwarten Umstellung auf einen dauerhaften Heimaufenthalt eine temporäre Unterstützung durch eine vertraute Person vor Ort wichtig.
 
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newdass

Reguläres Mitglied
10.06.2017
29
0
Also schonmal die Reihenfolge ändern: Die Großmutter ist nicht in der Lage alleine einen Haushalt zu führen und deshalb muss kurzfristig ein adäquater Heimplatz besorgt werden. Daneben ist für die Zeit der unerwarten Umstellung auf einen dauerhaften Heimaufenthalt eine temporäre Unterstützung durch eine vertraute Person vor Ort wichtig.

Klingt gut (y)
 

newdass

Reguläres Mitglied
10.06.2017
29
0
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Um das hier abzuschließen. Ich musste die Reiserücktrittsversicherung nicht einsetzen, für die Stornierung des Fluges ist sogar die Lufthansa eingesprungen. Die Lufthansa hat in den Stornierungsbedingungen den Todesfall mit drin. Musste aber aus den USA eine Sterbeurkunde anfordern und als Beweis vorlegen.

Grüße