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LHKK - Auslandskrankenversicherung > Kontakt

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Maria

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
863
0
VENUSBERG
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Wohin wende ich mich im Bedarfsfall (Email)?

Reicht bspw. die Zahlung mit KK zur Einreichung der mit Unfall/Krankheit verbundenen Kosten?
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
36
www.vielfliegertreff.de
Au weia, müssen wir evakuieren? :eek:

Ich glaube, es ist nichtmal erforderlich, die Leistungen mit der Karte zu bezahlen, AMEX verlangt das ja angeblich, aber auch dort ist es nicht zwingend, viele Ärzte akzeptieren ja eh keine Karte.
 
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Maria

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
863
0
VENUSBERG
Au weia, müssen wir evakuieren? :eek:

Ich glaube, es ist nichtmal erforderlich, die Leistungen mit der Karte zu bezahlen, AMEX verlangt das ja angeblich, aber auch dort ist es nicht zwingend, viele Ärzte akzeptieren ja eh keine Karte.

Wen oder was evakuieren?

Ich will nur schnell mein Geld wiederhaben. Das geht ja sonst direkt vom Nightlife Budget +++ ab.
 

VIEDüse

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
1.159
0
47
Transdanubien/VIE
Bei den KK Anbietern steht das auf der Homepage (ich weiss ja nicht welche). In meinem Falle war das DinersClub, die haben einen externen Dienstleister (Österreich: call us Assistance, Hotline auf homepage), dem man per Mail oder Fax die ärztliche Bescheinigung senden konnte. War gut, vorher nachzufragen, dadurch konnte ich dem Arzt gleich eine Vorlage unterschriftsreif übergeben (das kostet nämlich sonst gerne was extra). Danach war sehr unkompliziert das Geld da, allerdings erst nach knapp 3 Wochen. Weiters half mir mein Reisebüro (ja, die TSC wars auf jeden Fall mehrmals wert!!) mit den Bescheinigungen, um die Kosten für Hotels und Flugumbuchungen zu bestätigen.

Falls Du weitere Fragen hast, gerne. Habe für diese Assistenzfirma schon Rückholungen gemacht und kenne mich als Humanmediziner med. ein bisserl aus ;). Wennst was brauchst --> PN

Gute Besserung !!
 
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MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
Au weia, müssen wir evakuieren? :eek:

Ich glaube, es ist nichtmal erforderlich, die Leistungen mit der Karte zu bezahlen, AMEX verlangt das ja angeblich, aber auch dort ist es nicht zwingend, viele Ärzte akzeptieren ja eh keine Karte.

AMEX-Pflicht gilt bei der Reisekomfortversicherung (k.A. ob
es dort Ausnahmen gibt), nicht aber bei der KV.
 
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macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
Also nun mal Tacheles:
Als Deutscher mit gesetzlicher Krankenversicherung muss man die im Ausland gesammelten Belege, dort erst einreichen. Die erstatten dann Ihren Anteil (entsprechend der Behandlung in D, wobei mir der Kerl weissmachen wollte das es für die ärztliche Behandlung nur 6€ gibt, aber Medikamente haben die komplett übernommen)
Mit dem Wisch von der Krankenkasse kann man dann den Rest beim

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
Postfach
50664 Köln
Tel.: +49 (0)180 5/05 10 15*
Fax: +49 (0)351/50000 - 9459
E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Aber bei mir hat es ziemlich gedauert (ca. 3 Monate) alles in allem.
 
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edelweiss

Verhinderter Altpapiersammler
28.03.2010
1.453
0
VIE
Und wieso der Umweg über die Krankenkasse? Ich kann doch gleich alles beim Versicherer einreichen oder?

Mussten mit kleinem Sohn auch mal im Ausland ins Spital. In AT auf jeden Fall vorher bei Pflichtversicherung einreichen, die CC-Versicherung braucht die Abrechnung der Pflichtversicherung und übernimmt dann das Delta!!

Jedenfalls dauert die Abrechnung der Pflichtversicherung sehr lange. Ich habe 3 Monate in Erinnerung.
 

macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
So war es bei uns auch. Ohne Abrechnung vom Pflichtversicherer gibt es nix.

§5...3. Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung,
auf eine gesetzliche Heilfürsorge, Unfallfürsorge oder durch einen anderen
Ersatzpflichtigen, so ist der Versicherer nur für den die Leistungspflicht des Ersatzpflichtigen
übersteigenden Betrag für die notwendigen Aufwendungen leistungspflichtig.
http://www.miles-and-more-kreditkarte.com/export/sites/lhmmcc/formulare_antraege/bedingungen/AVB_Credit_Card.pdf
 
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wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.531
597
Einreichen kannst du schon, würdest aber keine Leistugnen erhalten, vgl. Buchst. C §6 der Erläuterungen für das Versicherungspaket zur LH CC.

wsvfan55
 

VIEDüse

Erfahrenes Mitglied
13.12.2010
1.159
0
47
Transdanubien/VIE
Und wieso der Umweg über die Krankenkasse? Ich kann doch gleich alles beim Versicherer einreichen oder?

Österreich: Diners siehe: http://dinersclub.at/pool/Versicherungen_ab_2011/1297676536.pdf

Amex: Rufen Sie uns an unter Tel. 0800 800-2424 (gebührenfrei) oder aus dem Ausland unter +49 69 9797-2424. Oder schreiben Sie uns: AmexInsuranceGermany@aexp.com

so eine info-hotline/email hat jede KK-Versicherung, da kann man sich über den Ablauf genau informieren.

Für Österreicher: Im Europäischen EU-Ausland erst mal Chipkarte zeigen, normalerweise sollte man dann zu Hause den Arztbesuch erstattet bekommen (entweder von der Pflicht- und die Differenz von der Reiseschutzversicherung): siehe link
 
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tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.572
108
58
Danke für die Antworten.

Meinen Fall kurz geschildert mit der Bitte um Bearbeitung an diese Adresse geschickt. Antwort kam umgehend. Man benötigt zunächst nur die persönlichen Daten, KK und LH Card Servicenummer. Von der regulären Krankenversicherung war bislang keine Rede. Nun schauen wir mal, wie es weitergeht.

Wenn nicht ganz vergleichbar - hatte nach ner USA Reise - die Kosten aka Rechnung für ein Krankenhausbesuch meiner Frau komplett an LH CC eingereicht - wurde innert kurzer Zeit - meine 2 - 3 Wochen komplett auf mein Konto erstattet - ohne Abstriche oder Umwege über andere "Institutionen"

Cheers

Thomas
 

Maria

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
863
0
VENUSBERG
Wenn nicht ganz vergleichbar - hatte nach ner USA Reise - die Kosten aka Rechnung für ein Krankenhausbesuch meiner Frau komplett an LH CC eingereicht - wurde innert kurzer Zeit - meine 2 - 3 Wochen komplett auf mein Konto erstattet - ohne Abstriche oder Umwege über andere "Institutionen"

Cheers

Thomas

Eben, meine solche Erfahrung auch schon mal irgendwo gelesen zu haben, dass es eben auch "ohne Umwege" geht. Da die Kosten ja bei mir direkt in der KK Abrechnung auftauchen, will ich nun abwarten ob dies reicht. Ansonsten faxe ich auch gern noch die Rechnung. Sollte doch eigentlich ganz einfach sein.
 

macdoc

Erfahrenes Mitglied
02.06.2010
1.042
0
Die Kosten waren bei mir auch alle komplett auf der LH CC. hat letztes Jahr keinen intertessiert.
Hängt aber eventuell auch davon ab ob es Leistungen sind bei denen es überhaupt einen Ausgleich von der gesetzl. KK gibt. Also Staaten im EWR Raum mit Sozialversicherungsabkommen.
 
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rampant

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
738
7
Wenn nicht ganz vergleichbar - hatte nach ner USA Reise - die Kosten aka Rechnung für ein Krankenhausbesuch meiner Frau komplett an LH CC eingereicht - wurde innert kurzer Zeit - meine 2 - 3 Wochen komplett auf mein Konto erstattet - ohne Abstriche oder Umwege über andere "Institutionen"

Cheers

Thomas

Bei mir ebenfalls letztes Jahr - völlig ohne jemals etwas bei meiner deutschen Krankenkasse eingereicht zu haben oder gemusst zu haben.
 
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peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.206
1.025
Hatte eine Arzrrechnung aus den USA, per email angekündigt und dann per Post hingeschickt - wurde innerhalb von 1-2 Wochen problemlos erstattet.

Innerhalb der EU behalten Sie sich bei GKV-Versicherten wohl die Subsidarität vor.
 
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tcswede

Erfahrenes Mitglied
09.07.2010
1.572
108
58
Eben, meine solche Erfahrung auch schon mal irgendwo gelesen zu haben, dass es eben auch "ohne Umwege" geht. Da die Kosten ja bei mir direkt in der KK Abrechnung auftauchen, will ich nun abwarten ob dies reicht. Ansonsten faxe ich auch gern noch die Rechnung. Sollte doch eigentlich ganz einfach sein.

Als Ergänzung - meine Frau hatte mit ihrer LH CC gezahlt - habe die Rechnung an LH HON CC eingereicht.

Cheers

Thomas
 
Z

Zurich Flyer

Guest
Vorsichtig vor LH CC

Wohin wende ich mich im Bedarfsfall (Email)?

Reicht bspw. die Zahlung mit KK zur Einreichung der mit Unfall/Krankheit verbundenen Kosten?

Zu deiner Frage£: Hier ist die E-Mail der LH Kreditkarten-Versicherung :idea:

Aber Achtung:

Ich habe mal per E-Mail angefragt, was denn im Bedarfsfall sei. Als Antwort bekam ich so in etwa "keine Sorge, dann übernehmen wir die Kosten für Sie - schnell und unbürokratisch".

Nun habe ich einen Bagatellfall und erhielt die folgende Mail:

Sehr geehrter Herr Zurich Flyer,

vielen Dank für die Meldung Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung.

Da mit Schweiz ein Sozialversicherungsabkommen besteht, ist die gesetzlichen Krankenversicherung vorleistepflichtig [Anmerkung ZF: Der Arztbesuch fand in Österreich statt, was hat das also mit der Schweiz zu tun :sick:.]

Wenn Sie gesetzlich versichert sind, teilen Sie uns dies bitte mit, damit wir Ihnen die originale Rechnung Izurück schicken können.

Sie bekommen von dort einen Leistungs- oder Ablehnungsnachweis, den Sie dann zusammen mit den vorgeprüften Rechnungsbelegen im Original an uns wieder weiterleiten.

Desweiteren benötigen wir einen Reisedauernachweis (Buchungsbestätigung vom Hotel oder Zugticket).

Sobald wir die vollständigen Unterlagen vorliegen haben, werden wir schnellstmöglich die abschließende Bearbeitung Ihres Schadenfalls vornehmen



Wenn Sie Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.

Mit freundlichen Grüßen

i.A. Sibel Sevim

Fazit: Viel Aufwand und wieder mal das übliche "wir wollen nun doch nicht so einfach zahlen"-Spielchen. (n)

Und dass die Krankenkasse - wenn man denn so eine hat - vorleistungspflichtig sei steht nirgendwo in den AGBs (n)
 

Maria

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
863
0
VENUSBERG
Update:

Unterlagen (Original Rechnungen (Arzt-/Medikamentenrechnungen), Kopie der verschriebenen Rezepte, Kopie Arztbericht, Kopie Reisedauernachweis in Form einer Buchungsbestätigung) Anfang April eingereicht. Vor ca. einer Woche Benachrichtigung per Post, dass alles übernommen, heute dann die Gutschrift.

Danke für die Hilfe.
 

ab1410

Aktives Mitglied
15.04.2010
124
0
Ich möchte das jetzt hier nochmal kurz aufgreifen. Ich habe eine Zahnarztrechnung aus dem Neuseeland-Urlaub. Leider ist mir dort ein Stück Zahn abgebrochen. Wurde auch problemlos und (m.M.n.) kostengünstig in Neuseeland repariert. Jetzt die Antwort des LH CC Service, dass die ne Bestätigung von meinem Versicherer wollen, dass diese nicht zahlen. Nun bin ich privat versichert, d.h. meine Kasse zahlt das problemlos, allerdings kann ich dann aufgrund der Einreichung einer Rechnung auf meine Beitragsreduzierung verzichten. Ich hatte den gleichen Fall schon einmal vor Jahren. Damals wurde problemlos die Arztrechnung bezahlt und jetzt das. In meinem Fall wäre ja dann eine Auslandskrankenversicherung obsolet. Hatte schonmal jemand den gleichen Fall als Privatversicherter?
 

Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
Dort http://www.miles-and-more-kreditkar...lare_antraege/bedingungen/AVB_Credit_Card.pdf

unter C $5 steht:

Besteht Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung,
auf eine gesetzliche Heilfürsorge, Unfallfürsorge oder durch einen anderen
Ersatzpflichtigen, so ist der Versicherer nur für den die Leistungspflicht des Ersatzpflichtigen
übersteigenden Betrag für die notwendigen Aufwendungen leistungspflichtig

...darunter wird dann deine "verlorene Beitragsreduzierung" leider nicht fallen. Aber ich kann mich auch irren...
 

ab1410

Aktives Mitglied
15.04.2010
124
0
THX!
Dann sieht es wohl so aus, dass eine Auslandskrankenversicherung für mich für die Katz ist.
 

MiPf76

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
1.842
23
ZRH
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THX!
Dann sieht es wohl so aus, dass eine Auslandskrankenversicherung für mich für die Katz ist.

Nein, es sieht nur so aus, dass eine AKV, die eine Vorleistung der eigenen Vollversicherung als Voraussetzung hat, für Dich für die Katz ist.