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Probleme bei Video über Kreditkarte?

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celine

Erfahrenes Mitglied
05.08.2010
504
21
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Hallo,
ich erstelle ein einfaches Video wo ich die Black Mastercard mit der Lufhansa karte vergleiche.
Hier stelle ich witzig vor, was man mit den beiden Karten kann. Die Black Mastercard wird eher etwas "niedergemacht", weil sie nicht soo viel besser ist als die Miles and More.
Bei der Black sieht man die ausgebende Bank nicht, dies habe ich unkenntlich gemacht, bei der Miles and More Karte sieht man aber das Miles and More Zeichen.
Kann ich hier Probleme von Mastercard oder sonst irgendjemanden bekommen oder dürfte es hier keine Probleme geben?
Lg, Celine
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Solange du nicht verleumderisch, übel nachredend oder objektiv lügend agierst, kann dir keiner was.

Die Meinungs- und Pressefreiheit ist rein juristisch betrachtet bei uns immer noch ein hohes Gut, welches von Gerichten durchaus geschützt wird.
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.531
597
Sicherlich richtig, aber eingeschränkt bei einem Video mit kommerziellem Hintergrund/zur kommerziellen Zwecken.

wsvfan55
 

FlyingT

Erfahrenes Mitglied
17.11.2010
2.777
0
Sicherlich richtig, aber eingeschränkt bei einem Video mit kommerziellem Hintergrund/zur kommerziellen Zwecken.

wsvfan55

Im Sinne der Werbung, des Marketings oder ähnlicher Intention ist deine Einschränkung sehr richtig.
Wenn ich richtig informiert bin, ist vergleichende Werbung in Deutschland nachwievor nicht zulässig (bin allerdings kein Experte und lasse mich sehr gerne korrigieren).

Aber auch journalistische Arbeit kann kommerzieller Natur sein (werbefinanzierte Redaktion, freiberuflicher Autor, etc.) und ist dann trotzdem von der Meinungs- und Pressefreiheit (weitestgehend) gedeckt - so oben genannte Einschränkungen bedacht werden.
So in der Berichterstattung eine gewisse sachliche Objektivität gewahrt wird, ist es durchaus möglich, Produkte redaktionell miteinander zu vergleichen und auch klare Aussagen zu treffen.

Privatpersonen sind wohl noch etwas freier, müssen sich neuerdings aber wohl auf Unsicherheiten bei der Bewertung ihrer Werke einstellen:
Irgendwo habe letztens etwas darüber gelesen, dass wohl auch die Reichweite ein Bewertungsmaßstab zu werden scheint ...

Hierzu sollten sich dann aber mal unsere Foren-Juristen äußern.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
Wenn ich richtig informiert bin, ist vergleichende Werbung in Deutschland nachwievor nicht zulässig (bin allerdings kein Experte und lasse mich sehr gerne korrigieren).



Hierzu sollten sich dann aber mal unsere Foren-Juristen äußern.


Erfolgt hiermit: vergleichende Werbung ist kein Tabu mehr, Paragraph 6 UWG regelt das.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.320
2.508
Neuss
www.drboese.de
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Siehe § 6 UWG. Das ist aber in der Rechtsprechung teilweise noch weiter auseinandergefummelt worden. Wenn Du hier tatsächlich eine "geschäftliche Handlung" vornehmen willst, dann würde ich mich an Deiner Stelle beraten lassen, ob Dein Projekt so in Ordnung ist. Alternativ kann man auch einfach mal nett bei beiden Unternehmen anfragen, ob man ein Problem in deinem Vorhaben sieht. Möglicherweise erhältst Du eine Antwort und kannst Dir daher weitere Mühen sparen.