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Airberlin LBB VISA Karte (7.50 Bargeld Bezugsgebuehren bei Lotto)

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derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.212
14
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kurzes headsup.

ein bekannter hatte online lotto gespielt. airberlin/LBb hat ihm fuer jede 1.45euro lotto buchung, 7.50 Euro Bargeldbezugsgebuehren berechnet.
Mein Bekannter flippt hier gerade aus, da er nun fuer 15 euro ausgaben 75 Euro Bargeldbezuege berechnet bekommen hat.

Ich dachte man kann sich darauf verlassen, das man bei Ecommerce Zahlungen keine Sondergebuehren reingebrummt bekommt?

er ist anwalt, mal schauen ob er die verklagt...

dp
 

segmentix

Erfahrenes Mitglied
22.10.2012
1.176
0
DUS & VIE
Mein Bekannter flippt hier gerade aus, da er nun fuer 15 euro ausgaben 75 Euro Bargeldbezuege berechnet bekommen hat.

Ich dachte man kann sich darauf verlassen, das man bei Ecommerce Zahlungen keine Sondergebuehren reingebrummt bekommt?

er ist anwalt, mal schauen ob er die verklagt...

dp

Irgendwie glaube ich, dass jener Anwalt einen Anwalt braucht ... :D

Ernsthaft: Es ist ja okay, wenn man die AB-KK - auch & gerade wegen der Statusmeilen - oft benutzt und Umsätze generieren möchte, aber für die paar Euro lohnt sich das doch nun wirklich nicht, und die Bedingungen seiner KK sollte gerade ein Jurist eigentlich vorher lesen.

Ansonsten ist es wie immer: Glücksspiel lohnt sich meist nur für die Anbieter ...
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.212
14
Dafür würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen =;

ich sagte ja nur, " er ist anwalt, mal schauen ob er die verklagt... "
das war reine spekulation von mir. (er war halt relativ sauer, und ich versuche mich generell nicht mit anwaelten zu streiten ;)

aber mich wuerde mal interessieren, mit welchem argument die LBB einen normalen ecommerce umsatz als bargeldauszahlung verpackt.
die lbb wird auch fuer das lotto geschaeft interchange kassieren, hier irgendwo in den bedingungen sowas zu verstecken, und bei einer 1euro buchung 7.5euro zu kassieren ist einfach unverschaemt.

das die lbb das in ihr komische preisverzeichnis reinschreibt mag ja valide sein, ob eine beschwerde bei der bafin hier einen erfolg haben kann, kann ich nicht beurteilen.

dp
 

derpelikan

Erfahrenes Mitglied
08.02.2010
2.212
14
In der Regel wohl, weil bei den meisten dieser Glücksspielanbieter Konten geführt werden, bei den man ein- aber auch auszahlen kann.
D.h. z.B. Meilen generieren durch das Verschieben von Geld, nicht durch das Ausgeben ;-)

aber warum man dann den lotto umsatz, wo man ja nix auszahlen kann genauso wie ein casino wertet verstehe ich nicht.
 

LuiO

Reguläres Mitglied
27.10.2010
70
0
aber warum man dann den lotto umsatz, wo man ja nix auszahlen kann genauso wie ein casino wertet verstehe ich nicht.

Weil es (zumindest international) sehr wohl Anbieter gibt, bei denen Ein- und Auszahlungen möglich sind, auch wenn man "nur" Lotto spielt.
Und die Bank da nicht in der Lage bzw. willens ist, hier noch weiter zu differenzieren. Nehme ich zumindest an, bin ja weder Bänker noch Glücksspielanbieter ;-)
 

michip55

Erfahrenes Mitglied
10.03.2012
294
9
Dein Bekannter soll sich wegen der Summe der Gebühren einfach mal an die AB-KREDITKARTEN-Hotline wenden. Stichwort: Kulanz
 

Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
In der Regel wohl, weil bei den meisten dieser Glücksspielanbieter Konten geführt werden, bei den man ein- aber auch auszahlen kann.
D.h. z.B. Meilen generieren durch das Verschieben von Geld, nicht durch das Ausgeben ;-)

Das wird es sein. Diese AGB-Klausel kam ganz kurz nachdem man mit der KK Statusmeilen sammeln konnte.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
aber mich wuerde mal interessieren, mit welchem argument die LBB einen normalen ecommerce umsatz als bargeldauszahlung verpackt.

Warum braucht die Bank dafür Argumente? Wenn ich einen Vertrag mit jemandem schließe - und der akzeptiert die Bedingungen - dann muss ich da nichts argumentieren.

Außerdem gilt das IHMO nicht bei Guthaben auf dem KK-Konto ... da ist's gebührenfrei.

... wer vorher nicht nachliest ... muss halt zahlen :cool:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.327
2.538
Neuss
www.drboese.de
Warum braucht die Bank dafür Argumente? Wenn ich einen Vertrag mit jemandem schließe - und der akzeptiert die Bedingungen - dann muss ich da nichts argumentieren.

Außerdem gilt das IHMO nicht bei Guthaben auf dem KK-Konto ... da ist's gebührenfrei.

... wer vorher nicht nachliest ... muss halt zahlen :cool:

Noe.

Für genau solche faelle haben wir in Deutschland gesetze. Die Gebühren wird die Bank sicher erstatten, ansonsten ist das vermutlich ein selbstlaeufer vor jedem Amtsgericht (ag Leipzig vermutlich nicht, aber kommt hier wohl nicht in frage)
 
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Die Gebühren wird die Bank sicher erstatten, ansonsten ist das vermutlich ein selbstlaeufer vor jedem Amtsgericht

Ich glaube nicht. Das Preis-/Leistungsverzeichis gibts schon lange ... und es wurde damals auch angekündigt, das Casinos und Lotto ab sofort wie Bargeldverfügungen mit Gebühren belegt werden (wenn man kein entsprechendes Guthaben auf der KK hat). Er ist ja auch nicht der Erste, dem dies passiert ist - ein kurzer Blick nach Google hätte ihm da schon helfen können.

... somit bleibe ich dabei: Pech gehabt - nächstes mal erst im Preisverzeichnis nachsehen und dann Lotto spielen.

Aber vielleicht gewinnt er ja auch 4 Millionen ... dann wäre ihm das mit den 7,50€ wahrscheinlich egal.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
110
Ich glaube nicht. Das Preis-/Leistungsverzeichis gibts schon lange ... und es wurde damals auch angekündigt, das Casinos und Lotto ab sofort wie Bargeldverfügungen mit Gebühren belegt werden (wenn man kein entsprechendes Guthaben auf der KK hat). Er ist ja auch nicht der Erste, dem dies passiert ist - ein kurzer Blick nach Google hätte ihm da schon helfen können.

... somit bleibe ich dabei: Pech gehabt - nächstes mal erst im Preisverzeichnis nachsehen und dann Lotto spielen.

Aber vielleicht gewinnt er ja auch 4 Millionen ... dann wäre ihm das mit den 7,50€ wahrscheinlich egal.

Ob es das lange gibt oder nicht ist völlig wurscht, das ist eine überraschende Klausel und würde vor jedem Amtsgericht kassiert.
 
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Lappenspender

Erfahrenes Mitglied
28.12.2012
1.726
2
BRE
das die lbb das in ihr komische preisverzeichnis reinschreibt mag ja valide sein, ob eine beschwerde bei der bafin hier einen erfolg haben kann, kann ich nicht beurteilen.dp

Leute! Wie soll Lotto es denn noch deutlicher machen? Dieses Fenster kommt immer wenn man versucht seinen Lottoschein per KK zu bezahlen! Wenn man das nicht ließt und einfach wegklickt ist man selber Schuld. Also mit M&M KK zahlen, dass kostet keine Gebühren!;)

Lotto LBB.jpg
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.327
2.538
Neuss
www.drboese.de
Das ändert nichts an der rechtlichen Bewertung.

Veranschaulucht: Recht ist keine Programmiersprache. Zumindest nicht im B2C-Bereich. Nur weil man etwas logisch konstruiert, bedeutet es nicht, dass auch die gewünschte rechtliche Wirkung davon ausgeht. Oben wurde sich ja schon einmal an das AGB-Recht herangetastet, irgendwo im Bereich §§ 305c Abs. 1, 307 BGB würde ich das wohl auch verorten.


Beispiel: Man hat schon oft versucht, mir die ATM-Gebühr bei den "Weltweit gebührenfrei Bargeld"-KKs zu berechnen. Bisher wurde sie immer (!) erstattet.
Noch ein Beispiel wären Geschäftsideen solcher Unternehmen wie z.B. GEW. Da würde auch der Otto-Normal-Verbraucher (hier wohl sogar: Unternehmer) sagen: Das kann ja nicht.


EDIT
Leute! Wie soll Lotto es denn noch deutlicher machen? Dieses Fenster kommt immer wenn man versucht seinen Lottoschein per KK zu bezahlen! Wenn man das nicht ließt und einfach wegklickt ist man selber Schuld. Also mit M&M KK zahlen, dass kostet keine Gebühren!;)

Anhang anzeigen 42987

Das ist gut, dass Lotto das Dir sagt. Sagen müsste es Dir aber Deine Bank. Selbst hiernach habe ich erhebliche Bedenken, dass die Bank damit vor Gericht durchkäme.
 

Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
9
DUS
Ob es das lange gibt oder nicht ist völlig wurscht, das ist eine überraschende Klausel und würde vor jedem Amtsgericht kassiert.

Dann kassiert das Amtsgericht also auch alle anderen Gebühren, die im Preis-/Leistungsverzeichnis stehen? Abhebung bei Fremdbank, Abhebung im Ausland, Einrichtung Dauerauftrag, beleggebundene Überweisung, usw. usw. ....

Ne ne, wenn das Preisverzeichnis seit über einem Jahr gültig ist, und der Kunde damals im März 2012 der AGB-Änderung nicht wiedersprochen hat, dann ist das IMHO keine überraschende Klausel ... sondern einfach "nicht richtig gelesen".

Aber den Klageweg kann ja jeder gerne beschreiten ... oder bei der LBB auf Kulanz pochen... :rolleyes:
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.327
2.538
Neuss
www.drboese.de
Dann kassiert das Amtsgericht also auch alle anderen Gebühren, die im Preis-/Leistungsverzeichnis stehen? Abhebung bei Fremdbank, Abhebung im Ausland, Einrichtung Dauerauftrag, beleggebundene Überweisung, usw. usw. ....
Dabei handelt es sich vollends um solche Gebühren, mit denen der Verbraucher rechnet. Das zeigt insbesondere, dass auch viele Wettbewerber solche Gebühren verlangen (wenn auch wir da wieder bei meiner ATM-Gebühr von oben wären).

Das ist bei mir übrigens nicht nur heiße Luft, ich schlage Unternehmen gerne zusammengefrickelte AGB um die Ohren.
 
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Airwalk

Erfahrenes Mitglied
18.05.2010
2.240
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DUS
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Das zeigt insbesondere, dass auch viele Wettbewerber solche Gebühren verlangen (wenn auch wir da wieder bei meiner ATM-Gebühr von oben wären).

Ich zweifle ja auch nicht an Deinen Fähigkeiten, kexbox ... und sehe das außerdem ähnlich wie Du. Aber in diesem speziellen ist es halt etwas anders. Diese Gebühren werden von vielen Banken erhoben - im Krekitkartenbereich. Da sich die Gebühr auch nur auf "Kredit"-Zahlungen bezieht - und nicht auf Guthaben - ist es IMHO noch schwieriger, dagegen vorzugehen.

Dennoch ... nichts ist unmöglich.

In diesem Zusammenhang fällt mir noch eine schöne Geschichte mit der Postbank ein: Kontoauflösung bei der Postbank - man bitte gleichzeitig um Bestätigung der Auflösung und Überweisung des Restguthabens. Was macht die Postbank: Schickt freundlich zusätzlich zum letzten Kontoauszug eine Bestätigung der Kontoauflösung und berechnet dafür 5 Euro Gebühren (mit Verweis auf das Preis-/Leistungsverzeichnis). Soviel zum Thema: "Gibt's doch nicht! Da klage ich gegen!"
 
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