ibis: Frühstück auf Rechnung "verstecken"/im Business Package ausweisen

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Gibson

Neues Mitglied
24.06.2014
3
0
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Moin!

Hat jemand Erfahrung damit, wie man bei ibis das Frühstück auf der Rechnung unter einem anderen Posten verstecken kann, sodass es nicht als Frühstück auftaucht? Früher war es ja möglich, Frühstück und Internet als Business Package zu buchen. Seit dem ibis langsames Internet für lau und schnelles gegen Aufpreis anbietet gibt es das ja so nicht mehr.

Hintergrund der Frage: ich arbeite im ÖD/Uni und hier wird sehr streng nach Bundesreisekostengesetz abgerechnet und daher wird mir der Spesensatz immer gekürzt, wenn das Frühstück separat auf der Rechnung auftaucht.

Jemand eine Idee? Danke schon mal!
 

Partagas

Neues Mitglied
23.06.2014
4
0
GRZ
Diese Frage werden dir wohl am besten die Herren und Damen von ibis beantworten können.

Fragen kostet nichts, im Gegensatz zum Frühstück :D
 
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Markus81

Reguläres Mitglied
28.11.2012
98
0
Das geht wegen der unterschiedlichen MwSt Sätze nicht mehr.
Selbst wenn gar kein Frühstück auf der Rechnung auftaucht, dann steht unten irgendwo eine Position mit 19%MwSt.

Und wie meine Vorschreiber schon sagen, deshalb den Job riskieren?
 

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.500
13
ZRH
Geht´s noch?

Erst einmal sind die Reiserichtlinien einzuhalten, dann kann das den Job gefährden, und das wegen einem ibis-Frühstück. Gerade wenn Du an einer Uni bist (ich nehme an Doktorand?), sollte man doch erwarten können, dass das rational eingeschätzt wird.

Ich arbeite auch an einer Uni, aber sowas kommt bei mir nicht in die Tüte. Anders als in der Privatwirtschaft verlieren wir nicht einfach Aufträge, wenn wir teuer sind, und wir müssen uns auch nicht täglich gegen harte Konkurrenz (ok, wissenschaftliche Konkurrenz gibt es, aber die läuft über andere Mechanismen) wehren, nein, wir können weitgehend (soweit unsere Kultusminister nicht irgendwelche Ideen haben) das machen, von dem wir glauben, dass es die Gesellschaft, Wirtschaft oder das Wissen an sich weiterbringt. Das ist ein Privileg und wird uns von der Gesellschaft gestellt.

Das gilt es anzuerkennen, und nicht das Ansehen durch solche kleingeistigen Aktionen ins Lächerliche zu ziehen!
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
7.806
-3
Münsterland
Ich möchte nicht wissen, wie viele der sich hier echauffierenden Voristen ihren Arbeitgeber "maximieren". Aber klar, da es Steuergelder sind, ist das selbstverständlich etwas gänzlich anderes...

Gipfelnde Scheinheiligkeit hier.

Da ist sicherlich was Wahres dran! Und wenn dann Arbeitnehmer und Arbeitgeber zusammen arbeiten können, damit der Arbeitnehmer mehr Nettogehalt bekommt, oder der Arbeitgeber weniger kosten, dann bescheissen die beiden meistens sehr gern die Steuer!

Thaifoodpower, eine ausserordentlich gute Einstellung! Bei solchen Beamten und öffentlichen Angestellten, kann nicht mehr so viel schief laufen!
 

jubo14

Erfahrenes Mitglied
29.03.2010
1.027
0
zwischen DTM und PAD
Das geht wegen der unterschiedlichen MwSt Sätze nicht mehr.
Selbst wenn gar kein Frühstück auf der Rechnung auftaucht, dann steht unten irgendwo eine Position mit 19%MwSt.
Was aber nicht unbedingt ein Problem ist.
Denn wenn man z.B. einen Parkplatz, bzw. die Tiefgarage nutzt, steht diese Position auch mit 19% auf der Rechnung.

Bei unserem Unternehmen wird mittlerweile konsequent ohne Frühstück gebucht.
Wenn dann doch einer auf Firmenkosten frühstücken will, bekommt er das halt bei den Spesen abgezogen und gut ist.

Wobei es geht noch eine Nummer dreister, wie mir kürzlich mein Steuerberater mal erzählt hat.
Es gibt mittlerweile Spezialisten, die lassen sich für ihr Frühstück eine eigene Rechnung geben, kassieren vom Arbeitgeber dann die vollen Spesen und versuchen die Frühstücks-Rechnung dann noch als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend zu machen.
Und weil das schief gehen musste, kamen sie dann anschließend zum Steuerberater, um zu erfahren, wie sie aus der Nummer wieder heraus kommen.
 

monty2006

Erfahrenes Mitglied
17.11.2011
2.081
502
CH-GR
Geht´s noch?

Erst einmal sind die Reiserichtlinien einzuhalten, dann kann das den Job gefährden, und das wegen einem ibis-Frühstück. Gerade wenn Du an einer Uni bist (ich nehme an Doktorand?), sollte man doch erwarten können, dass das rational eingeschätzt wird.

Ich arbeite auch an einer Uni, aber sowas kommt bei mir nicht in die Tüte. Anders als in der Privatwirtschaft verlieren wir nicht einfach Aufträge, wenn wir teuer sind, und wir müssen uns auch nicht täglich gegen harte Konkurrenz (ok, wissenschaftliche Konkurrenz gibt es, aber die läuft über andere Mechanismen) wehren, nein, wir können weitgehend (soweit unsere Kultusminister nicht irgendwelche Ideen haben) das machen, von dem wir glauben, dass es die Gesellschaft, Wirtschaft oder das Wissen an sich weiterbringt. Das ist ein Privileg und wird uns von der Gesellschaft gestellt.

Das gilt es anzuerkennen, und nicht das Ansehen durch solche kleingeistigen Aktionen ins Lächerliche zu ziehen!

Bin ich voll bei dir, so etwas gehört sich nicht, insbesondere wir (arbeite selbst im ÖD/Uni) Privilegien haben, von denen andere teilweise nur träumen.

Aber...

Als Steuerzahler befürworte ich den bescheidenen Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Und die Allgemeinheit! Sind ja schließlich Steuergelder...

...nicht jede Ausgabe im ÖD wird durch Steuergelder finanziert. Ich selbst bin oft über Drittmittel (aus Industrie und internationalen Kooperationen) unterwegs. Aber unabhängig davon, wo das Geld herkommt, bleibt ein Vorgehen wie vom TO dargestellt natürlich Betrug :stop:
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Wie immer setzt sich niemand mit dem tatsächlichen Problem auseinander!

Fakt ist: ist das Frühstück Teil der Zimmerrate oder eines Business Paketes, so wird der Spesensatz um 20%, also um 4,80 Euro gekürzt.
Ist das Frühstück separat aufgeführt, so nur die Übernachtung erstattet und das Frühstück muss selbst bezahlt werden. Das heißt, wenn das Frühstück beispielsweise mit 12,80 € berechnet wird erhält der Reisende zwar volle Spesen, zahlt aber die 12,80 also 8 Euro mehr.
Je nachdem wie viel gereist wird, und wie teuer das Hotel-Frühstück ist, kommt da ganz schön was zusammen. Daher inkludieren inzwischen fast alle Hotels das Frühstück in der Rate.

Es geht hier also nicht um einen Betrug sondern nur um das Ausnutzen der Spielräume wie es jeder Handelsreisende tut. Denn ich bin sicher dass der OP gerne bereit ist den Abzug von 4,80 € für das Frühstück zu tragen.

Einen Missbrauch von öffentlichen Geldern kann ich ebenso nicht erkennen!
 
Zuletzt bearbeitet:

Markus81

Reguläres Mitglied
28.11.2012
98
0
Diesen Fall hatte ich nicht bedacht. ;-)
Meine Reiserichtline erlaubt bei Übernachtungen in DE das Frühstück separat auszuweisen.
Übernachte ich im Ausland, dann geht es mir wie von Mr.Hard beschrieben..

Seit ich da mal ein Erlebnis in einem IBIS in BRU hatte habe ich 2 Dinge gelernt:
1.) Ich zahle keine Hotelrechnungen, solange ich keinen korrekten Beleg in der Hand habe.
2.) IBIS - nein danke!
 

xcirrusx

Erfahrenes Mitglied
16.10.2012
3.822
1.079
KUL (bye bye HAM)
Wie immer setzt sich niemand mit dem tatsächlichen Problem auseinander!

Fakt ist: ist das Frühstück Teil der Zimmerrate oder eines Business Paketes, so wird der Spesensatz um 20%, also um 4,80 Euro gekürzt.
Ist das Frühstück separat aufgeführt, so nur die Übernachtung erstattet und das Frühstück muss selbst bezahlt werden. Das heißt, wenn das Frühstück beispielsweise mit 12,80 € berechnet wird erhält der Reisende zwar volle Spesen, zahlt aber die 12,80 also 8 Euro mehr.
Je nachdem wie viel gereist wird, und wie teuer das Hotel-Frühstück ist, kommt da ganz schön was zusammen. Daher inkludieren inzwischen fast alle Hotels das Frühstück in der Rate.

Es geht hier also nicht um einen Betrug sondern nur um das Ausnutzen der Spielräume wie es jeder Handelsreisende tut. Denn ich bin sicher dass der OP gerne bereit ist den Abzug von 4,80 € für das Frühstück zu tragen.

Einen Missbrauch von öffentlichen Geldern kann ich ebenso nicht erkennen!

Das stimmt so nicht. Laut BRKG wird dem AN gemäß der gesetzlichen Vorschriften (die gelten für alle in der Privatwirtschaft auch) 20% im Tagegeld in Abzug gebracht wenn ihm unentgeltlich ein Frühstück zur Verfügung gestellt wird. In dem Gesetz steht nichts davon das ausgelegte Speisungen komplett in Abzug gebracht werden. Es ging hier immernoch nur um die 4,80€ die dem TE abgezogen werden.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.803
3.335
Es ging hier immernoch nur um die 4,80€ die dem TE abgezogen werden.

Sollte dem so sein, rate ich dem OP die 4,80 zu zahlen. Allerdings glaube ich an das Gute in den Menschen und gehe daher immer noch davon aus, dass man den OP hier einfach nur falsch verstanden hat, beziehungsweise er sich unglücklich ausgedrückt hat. Will sagen, ich gehe immer noch davon aus dass der OP mit dem von mir beschriebenen Problem zu kämpfen hat, dass er den tatsächlichen Frühstückspreis zu tragen hat.
 
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pmeye

Guest
Bei unserem Unternehmen wird mittlerweile konsequent ohne Frühstück gebucht.
Wenn dann doch einer auf Firmenkosten frühstücken will, bekommt er das halt bei den Spesen abgezogen und gut ist.

Das ist aber ein anderer Fall. Es ist schon ein Unterschied, ob die Verpflegungspauschale um 20% gekürzt wird oder das Frühstück selbst abgezogen wird. Das sind beim ersten Fall 4,80 € und beim anderen eben mal 10-25 €! Die Hotels machen natürlich eine Mischkalkulation bzw. wird der Zimmerpreis gering gehalten um in den Suchmaschinen vorne zu landen und beim Frühstück wird dann kräftig zugelangt. Deshalb listet unser Firmenportal auch immer den Preis incl. Frühstück.

Es geht hier also nicht um einen Betrug sondern nur um das Ausnutzen der Spielräume wie es jeder Handelsreisende tut. Denn ich bin sicher dass der OP gerne bereit ist den Abzug von 4,80 € für das Frühstück zu tragen.
So ist es.
 
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Gibson

Neues Mitglied
24.06.2014
3
0
Upss...

Sollte dem so sein, rate ich dem OP die 4,80 zu zahlen. Allerdings glaube ich an das Gute in den Menschen und gehe daher immer noch davon aus, dass man den OP hier einfach nur falsch verstanden hat, beziehungsweise er sich unglücklich ausgedrückt hat. Will sagen, ich gehe immer noch davon aus dass der OP mit dem von mir beschriebenen Problem zu kämpfen hat, dass er den tatsächlichen Frühstückspreis zu tragen hat.

Na, da habe ich ja was losgetreten :) Zum Glück wurde ich ja zum Schluss dann doch richtig interpretiert.

Mir geht es in der Tat darum, dass das Frühstück nicht als separater Posten in der Rechnun auftaucht. Erhaltenes Frühstück wird natürlich angeben, damit es korrekt verbucht werden kann.
 
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pmeye

Guest
Na, da habe ich ja was losgetreten :) Zum Glück wurde ich ja zum Schluss dann doch richtig interpretiert.
Das ist leider hier so Usus. :( Man beschäftigt sich gerne nur am Rande mit dem Thema und greift zunächst reflexartig den Überbringer der Nachricht an. Musst du dir nix bei denken.
 
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