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Meine +1 war von Dezember 17 bis März 18 bei einem größeren Konzern als Werkstudentin tätig. Deren Gehaltsabrechnungen waren immer ziemlich undurchsichtig. Die haben intern wohl mit Soll Stunden kalkuliert, sämtlichen Werkstudenten aber nichts davon gesagt. Gegenüber denen hieß es nur, sie können so viele Stunden machen wie sie wollen und es wird dann auch bezahlt. Da meine Frau ihren Bachelor bei Antritt der Stelle bereits in der Tasche hatte, aber dann bis Ende des Semesters noch immatrikuliert war, gab es auch kein rechtliches Limit der Stundenanzahl.
Der Vorgesetzte hatte es dann immer wieder versäumt die Stunden der Werkstudenten intern zu bestätigen, sodass auch Monate mit einer sehr geringen Auszahlung dabei waren (100€ oder so) obwohl sie fast Vollzeit gearbeitet hatte.
Die "Fehlstunden" sollten dann zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Aber auch da hatte der Vorgesetzte das Bestätigen mal wieder versäumt und es blieb einiges offen.
Sie wurde dann zum 31.03. von den Sozialversicherungen abgemeldet und ist seitdem wieder über mich Krankenversichert. Der AG hat jetzt eine Korrektur der Märzabrechnung vorgenommen, sämtliche Sozialabgaben auf den März gebucht, ihr aber auch eine Abrechnung für die Zeit vom 01.04.-30.04. ausgestellt, die völlig ohne Sozialausgaben auskommt. Ist das so überhaupt zulässig? Sie hatte sich ja bereits Anfang April Arbeitslos gemeldet (ohne Leistungsbezug), darf sie dann trotzdem noch eine Gehaltsabrechnung für April bekommen, wenn auch ohne Sozialabgaben?
Der Vorgesetzte hatte es dann immer wieder versäumt die Stunden der Werkstudenten intern zu bestätigen, sodass auch Monate mit einer sehr geringen Auszahlung dabei waren (100€ oder so) obwohl sie fast Vollzeit gearbeitet hatte.
Die "Fehlstunden" sollten dann zum Ende des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden. Aber auch da hatte der Vorgesetzte das Bestätigen mal wieder versäumt und es blieb einiges offen.
Sie wurde dann zum 31.03. von den Sozialversicherungen abgemeldet und ist seitdem wieder über mich Krankenversichert. Der AG hat jetzt eine Korrektur der Märzabrechnung vorgenommen, sämtliche Sozialabgaben auf den März gebucht, ihr aber auch eine Abrechnung für die Zeit vom 01.04.-30.04. ausgestellt, die völlig ohne Sozialausgaben auskommt. Ist das so überhaupt zulässig? Sie hatte sich ja bereits Anfang April Arbeitslos gemeldet (ohne Leistungsbezug), darf sie dann trotzdem noch eine Gehaltsabrechnung für April bekommen, wenn auch ohne Sozialabgaben?