Lohnsteuer und Sozialversicherung bei ausländischem Arbeitsvertrag

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DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
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Hallo Zusammen,

ich habe ein befristete Job-Angebot für eine Arbeitstelle auf einem Kreuzfahrtschiff für 4 Monate. Im Gespräch hieß es, dass der Arbeitsvertrag in Malta ausgestellt wird. Bezüglich der Sozialversicherungen werden diese in Malta abgeführt. Lohnsteuer muss ich dort nicht bezahlen, da die Freigrenze ist überschritten wird.

Nun frage ich mich, ob mit der Abgabe der Sozialversicherung alle deutschen Sozialversicherungen wie Rente und Arbeitslosenversicherung abgedeckt sind oder ob diese von mir separat gezahlt werden müssen; ebenso die Lohnsteuer. Muss ich die dann in Deutschland abführen?

Soweit ich gelesen habe, muss man nur in einem Land Lohnsteuer zahlen. Wie ist es aber, wenn dort keine erhoben werden, weil man unter der Grenze ist.

Vielleicht hat ja jemand ein ähnliches Arbeitsverhältnis und kann mal berichten :)

Vielen Dank!
 

Hauptmann Fuchs

Erfahrenes Mitglied
06.04.2011
5.000
4.126
GRQ + LID
Ich wäre in dieser Industrie aber seeehr vorsichtig (gab hier mal ein paar Radiodokus darüber, und dann vor allem die Flussfahrten), aber ich denke es handelt sich nicht um einem Job in der Putzkolonne oder im Animationsteam!
 
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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Du musst in 24 Monaten mindesten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen um weiter Ansprüche in D zu haben. Wenn du in Malta in die Rentenkasse einzahlst erwirbst du dort einen Rentenanspruch (ich weiss nicht ob das bei 4 Monaten schon greift).

Prinzipiell kannst du natürlich weiter freiwillig Beiträge bezahlen.
 
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jojora

Aktives Mitglied
01.04.2016
230
0
TXL
Ich fange grade bei einer Reederei mit Sitz in Genua, Italien an. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, auch mit Malta. Dabei zählt also immer das Steuersystem des Landes, in welchem du beschäftigt bist. Wenn du jetzt in Malta unter der Steuerfreigrenze bleibst, musst du weder dort noch in DE Lohnsteuer zahlen.

Gleichzeitig bezahlts du und dein Arbeitgeber aber auch die Sozialabgaben vor Ort. Du erhälts also ggf. Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse von Malta und der Rentenversicherung. Die Beitrage werden dabei aber nicht für deine deutschen Versicherungen berücksichtigt. Diese solltest du also Pausieren (Krankenkasse) bzw. wenn du willst in die Rentenversicherung weiter einzahlen.

Solltest du genügend Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bekommst du dann im Alter deine Rente direkt aus Malta überwiesen. Das ist dank der EU relativ problemlos möglich.


Ich hoffe die Infos helfen dir!
 
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DavidHB

Erfahrenes Mitglied
14.04.2017
755
4
Bremen
Vielen Dank erst einmal für die Antworten!

Ich wäre in dieser Industrie aber seeehr vorsichtig (gab hier mal ein paar Radiodokus darüber, und dann vor allem die Flussfahrten), aber ich denke es handelt sich nicht um einem Job in der Putzkolonne oder im Animationsteam!

Weder das eine, noch das andere. Sondern in dem Job, den ich jetzt auch schon mache und zwar als IT-Administrator ;)

Du musst in 24 Monaten mindesten 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einzahlen um weiter Ansprüche in D zu haben. Wenn du in Malta in die Rentenkasse einzahlst erwirbst du dort einen Rentenanspruch (ich weiss nicht ob das bei 4 Monaten schon greift).

Prinzipiell kannst du natürlich weiter freiwillig Beiträge bezahlen.

Ich habe in den letzten 7 Jahren in die AL-Versicherung eingezahlt. Damit sollte diese Voraussetzung erfüllt sein. Die Frage wegen dem Rentenanspruch ist, ob die Rentenpunkte in Malta gleichwertig sind wie in D.

Ich fange grade bei einer Reederei mit Sitz in Genua, Italien an. Deutschland hat mit vielen Ländern Doppelbesteuerungsabkommen, auch mit Malta. Dabei zählt also immer das Steuersystem des Landes, in welchem du beschäftigt bist. Wenn du jetzt in Malta unter der Steuerfreigrenze bleibst, musst du weder dort noch in DE Lohnsteuer zahlen.

Gleichzeitig bezahlts du und dein Arbeitgeber aber auch die Sozialabgaben vor Ort. Du erhälts also ggf. Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse von Malta und der Rentenversicherung. Die Beitrage werden dabei aber nicht für deine deutschen Versicherungen berücksichtigt. Diese solltest du also Pausieren (Krankenkasse) bzw. wenn du willst in die Rentenversicherung weiter einzahlen.

Solltest du genügend Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben, bekommst du dann im Alter deine Rente direkt aus Malta überwiesen. Das ist dank der EU relativ problemlos möglich.


Ich hoffe die Infos helfen dir!

Danke erst einmal für die Info. Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, ist es ja dann aber so, dass ich in D dann selber in die Rentenversicherung einzahlen muss, damit ich auch wirklich was von meiner Rente habe, oder?
Wenn das wirklich so sein sollte, dann wird das Job-Angebot immer unattraktiver, da das monatliche Mehr vom Netto durch die Ausgaben der SV wieder weggefressen wird.
Ich glaube auch langsam, dass dieses Angebot eher für Einsteiger interessant ist und nicht für einen alten Hasen wie mich :)
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ich habe in den letzten 7 Jahren in die AL-Versicherung eingezahlt. Damit sollte diese Voraussetzung erfüllt sein. Die Frage wegen dem Rentenanspruch ist, ob die Rentenpunkte in Malta gleichwertig sind wie in D.



Danke erst einmal für die Info. Wenn ich das richtig gelesen und verstanden habe, ist es ja dann aber so, dass ich in D dann selber in die Rentenversicherung einzahlen muss, damit ich auch wirklich was von meiner Rente habe, oder?

Du erwirbst einen Rentenanspruch in Malta (gemäss der dortigen Bestimmungen), dieser wird dir im Rentenlalter auch in D ausgezahlt wenn die Vorraussetzungen erfüllt sind (meine Eltern bekommen z.B. heute auch eine Rente aus der Schweiz weil sie da in den 50er Jahren ein paar Jahre gearbeitet haben). Wenn du aber willst das deine deutsche Rentenhistorie lückenlos ist musst du selber in die deutsche RV einzahlen.
 
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